ich hab mal eine Frage zu den Freistellungsaufträgen bei Tagesgeldkonten.
Angenommen ich habe ein TGK mit einem Betrag von 8000.-€ und 3,5% Zinsen für 6 Monate, danach schieb ich das Geld auf ein anderes Konto wo zu diesem Zeitpunkt wieder die meisten Zinsen abwirft.
Muss ich den Freistellungsauftrag dann trotzdem das ganze Jahr dort bestehen lassen oder nur in der Zeit in der das Geld dort liegt?
Je nachdem wie exzessiv Du dieses Tagesgeld-Hopping unter dem Jahr betreibst, könntest Du die Freistellungsaufträge auch ganz weglassen, erstmal die Steuern vorstrecken und sie Dir über die Steuererklärung zurückholen, je nachdem, was den geringeren Aufwand verursacht.