Freistellungsaufträge bei Tagesgeldkonten

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  1. Avatar von Lexl1974
    Lexl1974 ist offline
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    Standard Freistellungsaufträge bei Tagesgeldkonten

    Hallo zusammen,

    ich hab mal eine Frage zu den Freistellungsaufträgen bei Tagesgeldkonten.

    Angenommen ich habe ein TGK mit einem Betrag von 8000.-€ und 3,5% Zinsen für 6 Monate, danach schieb ich das Geld auf ein anderes Konto wo zu diesem Zeitpunkt wieder die meisten Zinsen abwirft.
    Muss ich den Freistellungsauftrag dann trotzdem das ganze Jahr dort bestehen lassen oder nur in der Zeit in der das Geld dort liegt?

    Ich hoff Ihr versteht meine Frage.....

    Danke ;-)

    Grüße
    Alex

  2. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Freistellungsaufträge bei Tagesgeldkonten

    Soviel Freibetrag der genutzt wurde bleibt bei der Bank. Den Rest kann man mitnehmen

  3. Avatar von Lexl1974
    Lexl1974 ist offline
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    Standard AW: Freistellungsaufträge bei Tagesgeldkonten

    Ok, d.h. ich muss mir dann ausrechnen wieviel ich an Zinsen in dieser Zeit erwirtschaftet habe und dieser Betrag muss dann dort bleiben....

  4. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Freistellungsaufträge bei Tagesgeldkonten

    Du kannst unter den verbrauchten Betrag bei der Bank eh nicht reduzieren. Bei der Bank fragen kann natürlich auch helfen.

  5. Avatar von Cici
    Cici ist offline

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    Standard AW: Freistellungsaufträge bei Tagesgeldkonten

    Je nachdem wie exzessiv Du dieses Tagesgeld-Hopping unter dem Jahr betreibst, könntest Du die Freistellungsaufträge auch ganz weglassen, erstmal die Steuern vorstrecken und sie Dir über die Steuererklärung zurückholen, je nachdem, was den geringeren Aufwand verursacht.

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