Verkauf Haus

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  1. Avatar von luha9699
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    Standard Verkauf Haus

    Hallo liebe Mitleser,

    mein Mann und ich (Mitte 50) wollen unser Einfamilienhaus verkaufen, Wert ca. 400.000,-- EUR, und in die Stadt unserer Kinder ziehen. Dort wollen wir eine ebenerdige Eigentumswohnung kaufen und unsere beiden Kinder sollen die Eigentümer werden. Wir wollen dann eine etwas günstigere Miete an unsere Kinder zahlen. Wir sehen den Vorteil darin, dass unsere Kinder dadurch ein zusätzliches Einkommen haben werden. Wir wollen im Alter keine Verpflichtungen mehr haben und Miete zahlen, unsere Rente wird auf jeden Fall reichen und wir werden uns noch extra was leisten können.

    Wenn nun 2 Kinder eine Wohnung gemeinsam besitzen und vermieten, wie ist das dann steuerlich? Kann man vertraglich festlegen, dass wir auf Lebenszeit in der Wohnung leben können?

    Wenn unsere Kinder heiraten, haben dann die Ehepartner irgendwelche Rechte auf die Wohnung oder die Mieteinnahmen im Falle einer Trennung?

    Können unsere Kinder eine halbe Wohnung als Sicherheit mit angeben, um an höhere Kredite zu kommen? Die beiden wollen eines Tages selber für sich Eigentum erwerben.

    Wir sind unsicher, was die meisten Vorteile bringt. Fakt ist, wir wollen unsere Kinder unterstützen, damit sie es leichter haben, an Eigentum zu kommen.

    Wir würden uns über Anregungen oder Informationen freuen.

    Gruß

    luha9699

  2. Avatar von wary
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    Standard AW: Verkauf Haus

    Zitat Zitat von luha9699

    mein Mann und ich (Mitte 50) wollen unser Einfamilienhaus verkaufen, Wert ca. 400.000,-- EUR, und in die Stadt unserer Kinder ziehen. Dort wollen wir eine ebenerdige Eigentumswohnung kaufen und unsere beiden Kinder sollen die Eigentümer werden.
    Also eine Schenkung. Dank Freibeträgen auch steuerlich unproblematisch.

    Zitat Zitat von luha9699
    Wir wollen dann eine etwas günstigere Miete an unsere Kinder zahlen.
    Wenn nun 2 Kinder eine Wohnung gemeinsam besitzen und vermieten, wie ist das dann steuerlich?
    Beide müssen eben Ihre Hälfte der Einnahmen versteuern. Investitionen in die Immobilie können in Abzug gebracht werden.

    Zitat Zitat von luha9699
    Kann man vertraglich festlegen, dass wir auf Lebenszeit in der Wohnung leben können?
    Ja, das geht. dabei ist die Schriftform zu beachten.

    Alternativ - und das halte ich für besser - könnt Ihr auch ein Wohn- oder Nießbrauchrecht euch dinglich einräumen lassen.

    Statt Mietzahlungen schenkt ihr dann lieber regelmäßig etwas.

  3. Avatar von ZehWeh
    ZehWeh ist offline

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    Standard AW: Verkauf Haus

    Wohnrecht lässt sich notariell festlegen.
    Ihr solltet bei so einem Vorhabnen jedoch auch die negativen Aspekte betrachten.

    Bei meiner Frau haben die Eltern es genau so gemacht. Sie hatte vor etwa 10 Jahren dann ihrem Bruder seine Anteile abgekauft. Jetzt wo die Immobilienpreise stark gestiegen sind fühlt sich der Bruder plötzlich betrogen und möchte seine Anteile zurück haben und scheut auch nicht davor die Mutter, die mit lebenslangem Wohnrecht in der Wohnung lebt, gegen meine Frau aufzubringen. Liegt vermutlich auch daran, das sie langsam am Ende ihres Lebens angekommen ist und der Bruder schon auf das Erbe schielt ! Mittlerweile ist die Familie völlig zerrüttet.

    Bei Bekannten mit 3 Kindern sorgt die Aufteilung ebenfalls seit Jahren für Streit in der Familie. Der eine Sohn will die Eltern überreden in eine kleine Mietwohnung zu ziehen damit er die Wohnung verkaufen kann, der andere Sohn will Miete von den Eltern kassieren und die Tochter versucht alles zu schlichten.

    Es muss bei euch nicht so laufen aber meine Erfahrung mit einer Aufteilung unter den Kindern ist, das es oft zu Konflikten führt, da jedes Kind andere Interessen verfolgt.

    Wäre ich in der Situation würde ich das ganze erblich regeln und auf keinen Fall Eigentum schon vorher übertragen.

  4. Avatar von wary
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    Standard AW: Verkauf Haus

    Zitat Zitat von ZehWeh
    Wohnrecht lässt sich notariell festlegen.
    Ihr solltet bei so einem Vorhabnen jedoch auch die negativen Aspekte betrachten.

    Bei meiner Frau haben die Eltern es genau so gemacht. Sie hatte vor etwa 10 Jahren dann ihrem Bruder seine Anteile abgekauft. Jetzt wo die Immobilienpreise stark gestiegen sind fühlt sich der Bruder plötzlich betrogen und möchte seine Anteile zurück haben
    Das ist nun aber kein spezifisches Problem des Konstruktes sondern von (unreifer) Verkäuferreue bei deinem Schwager.

    Er hat seiner Schwester die Anteile zum damaligen Wert verkauft... was will er da heute noch diskutieren?

    Aber richtig ist: Alles, was die Kinder wirtschaftlich verknüpft (Miteigentum), kann auch zum Zankapfel werden.

  5. Avatar von ZehWeh
    ZehWeh ist offline

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    Ich behaupte ja nicht, das es immer so läuft aber man sollte sowas definitiv in seinen Überlegungen berücksichtigen.

  6. Avatar von wary
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    Standard AW: Verkauf Haus

    Zitat Zitat von ZehWeh
    Ich behaupte ja nicht, das es immer so läuft aber man sollte sowas definitiv in seinen Überlegungen berücksichtigen.
    Und da gebe ich dir ja auch vollkommen Recht

    Miteigentum der Kinder zu begründen, bietet Anlass für spätere Probleme.

  7. Avatar von luha9699
    luha9699 ist offline
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    Standard AW: Verkauf Haus

    Danke für alle Tipps! Das hilft ungemein!

  8. Avatar von Schaule
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    Zitat Zitat von luha9699
    Wenn nun 2 Kinder eine Wohnung gemeinsam besitzen und vermieten, wie ist das dann steuerlich? Kann man vertraglich festlegen, dass wir auf Lebenszeit in der Wohnung leben

    Ja das geht. Notariell beurkunden lassen und ein Wohnrecht eintragen lassen.

  9. Avatar von utopus
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    Standard AW: Verkauf Haus

    Mit eingetragenem Wohnrecht ist die Immobilie natürlich u.U. deutlich weniger wert.
    (bzgl. Sicherheit)

    Wenn die Kinder Eigentümer werden, können sie die Immobilie natürlich auch verkaufen/vererben/verschenken ...
    und wenn sie insolvent werden, kann hier u.U. auch eine Zwangsversteigerung etc. erfolgen.

  10. Avatar von Schaule
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    Standard AW: Verkauf Haus

    Ja, vollkommen richtig. Ein Wohnrecht drückt immer den Verkehrswert. Wenn es jedoch nicht veräußert werden soll zu Lebzeiten, dann spielt es denke ich keine Rolle. Muss man aber immer individuell im Einzelfall betrachten, welche Lösung für welche Konstellation empfehlenswert ist.

  11. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Verkauf Haus

    Zitat Zitat von utopus
    Mit eingetragenem Wohnrecht ist die Immobilie natürlich u.U. deutlich weniger wert.
    (bzgl. Sicherheit)

    Wenn die Kinder Eigentümer werden, können sie die Immobilie natürlich auch verkaufen/vererben/verschenken ...
    und wenn sie insolvent werden, kann hier u.U. auch eine Zwangsversteigerung etc. erfolgen.
    Da das Wohnrecht bei Verkauf durch die Kinder gelöscht wird, mindert das Wohnrecht auch den Wert der Immobilie nicht und wenn ich die Immobilie beleihen will, kann das Wohnrecht in Abteilung 2 auch rücken, sprich die Grundschuld in Abteilung 3 kann dem Wohnrecht in Abteilung 2 auch vorgehen!

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