ich bin nebenerwerbstätiger Kleinunternehmer und habe einem Kunden eine kurzfristige Beratung in Rechnung gestellt. Nun hat der Kunde die Rechnung fristgerecht aber mit doppeltem Betrag bezahlt. Ich habe natürlich bereits angefragt ob es ein Versehen oder "Weihnachtsgeschenk" ist, möchte aber grundsätzlich wissen, wie mit so etwas zu verfahren ist. Im Internet bin ich leider nicht für meinen konkreten Fall fündig geworden. Nur dass Kleinunternehmer zwar von der USt befreit sind, dennoch deren Buchführungsregeln unterliegen (EÜR ausreichend, welche ich auch benutze). Ich benutze die Software papierkram.de für meine Buchhaltung. Ich bin aber auch für Antworten dankbar, die nicht spezifisch darauf ausgerichtet sind.
Da der Kontext recht groß ist würde ich meine Frage nochmal konkretisieren:
Q: Kunde bezahlt doppelten Rechnungsbetrag als Zeichen der Dankbarkeit und möchte das Geld nicht zurück. Wie verbuche ich das als Kleinunternehmer?
Wenn es Deinen Gesamt-Rahmen als KU nicht überschreitet, schickst Du ihm einfach eine korrigierte Rechnung mit dem doppelten Betrag zu. Darin vermerken, dass der Betrag bereits am xx.xx.202x beglichen wurde - fertig.