Hallo,ich habe mich entschieden meinen Bausparvertrag aufzulösen und mir das angesparte Geld auszahlen zu lassen.Ich habe selber 50 Euro monatlich überwiesen und vom Arbeitgeber habe ich jeden Monat 40 Euro überwiesen bekommen.Einen Freistellungsauftrag habe ich auch erteilt.Muss das Geld,das von meinem eigenen Konto abgezogen wurde,auch versteuert werden?
Muss das Geld,das von meinem eigenen Konto abgezogen wurde,auch versteuert werden?
Versteuert werden müssen nur Kapitalerträge, das heißt tatsächlich anfallende Gewinne (über die Einzahlungen hinaus), und zwar im jeweils anfallenden Jahr. Die Wahrscheinlichkeit ist also hoch, dass alle Zinserträge über die letzten Jahre per Kapitalertragsteuer bereits versteuert wurden. Die Zuschüsse von Deinem Arbeitgeber gelten als vermögenswirksame Leistungen und sollten über die Lohnabrechnung bzw. Einkommenssteuererklärung ebenfalls bereits versteuert worden sein.