Vorabpauschal Steuer werden jährlich abgezogen, auch wenn kein Gewinn erzielt wird.
Wenn die Anlage verkauft wird mit Gewinn, wird dann diese im voraus abgezogene Pauschale mit der tatsächlich anfallenden Gewinnsteuer verrechnet und zurückerstattet ?
denn wenn die Anlage erst nach Jahrzehnten verkauft wird, sind ja viele Vorabpauschale abgezogen worden,
zudem wenn bei der Verkauft Verlust entstanden ist, bekommt man die Vorabpauschale vollständig erstattet ?