Wenn man von bisherigen steuerklasse IV auf III wechseln will, wie macht er das ?
muß seine frau zustimmen ?
Grundsätzlich ja. Der AG kann das abrufen. Wir rufen das vor jedem Gehaltslauf ab.Sicherheitshalber kann man den AG ja auf den Lohnsteuerklassenwechsel hinweisen, damit der auch ganz sicher den Abruf startet.
das auch noch.Wir rufen das vor jedem Gehaltslauf ab.
Was passiert wenn später AG feststellt, dass die Steuerklasse falsch war, und nachzahlen muß. Wer zahlt dann die Steuer ?
Im Ü, was geht dem AG die Steuerklasse bzw. Lohnsteuer des ANs an ? Ist doch eine Ertragsteuer. Zinseinnahmen zahlt auch der Sparer selbst und nicht die Bank.
Haftender ist meines Wissens immer der AG. Ggf hat er Anspruch gegenüber dem AN.Zitat von viktor
Weil der AG die Lohnsteuer entsprechend der Lohnsteuerklasse abführen muss, genauso wie die Bank die Kapitalertragssteuer.Zitat von viktor
Seit wann zahlt der Sparer Zinseinnahmen?
Du hast 0 Ahnung oder?