ich heiße Jens, bin 55 Jahre alt und habe leider nur wenig bis gar keine Ahnung von finanziellen Angelegenheiten. Allerdings haben wir in der Familie nun folgende Herausforderung zu meistern (ich hoffe das passt irgendwie hier rein):
Meine Eltern sind 76 und 75 und haben vor kurzem ihr Haus für ein ordentliches Sümmchen verkauft. Mein Vater baut leider nicht nur körperlich ab, sondern will sich psychisch auch keinerlei Anforderungen mehr stellen, vor allem was die Verwaltung des Vermögens meiner Eltern betrifft - meine Mutter ist da schon lange raus. Das fängt schon damit an, dass die Erledigung einfachster Bankgeschäfte ohne Smartphone kaum zu bewerkstelligen ist, die Bank vor Ort hat nur noch stundenweise geöffnet.
Bislang hatte mein Vater sein ganzes Geld vom Verkauf des Hauses bei der Allianz auf einem sogenannten "Park-Depot" mit hoher Einlagensicherung deponiert. Die dabei anfallenden Zinsen haben die Rente gut aufgestockt. Dieses Depot wurde ihm nun einfach so von der Allianz gekündigt mit dem Hinweis, dass dieses Konto nur für kurzfristige Anlagen und Transfers gedacht sei. Mit der "Anlage" war er sehr glücklich, weil alles aus einer Hand und für ihn die Allianz ein sehr vertrauensvolles Unternehmen war - er hat auch einen Berater vor Ort.
Einer von der Allianz angebotenen Sofortrente stehen wir aufgrund der hohen Gebühren (ich hörte etwas von 4%) skeptisch gegenüber. Aber das wäre es sicherlich mal Wert, dieses Produkt genauer anzuschauen wenn sonst nichts greift.
Ich will eigentlich auf folgende Idee/Frage hinaus:
Am einfachsten wäre es doch, das Vermögen auf 1-3 Banken im Rahmen von Festgeldkonten zu verteilen.
Hierzu müsste ich allerdings immer mal wieder Konten bei diesen Banken für meinen Vater anlegen. Allerdings kann ich wohl trotz einer Vollmacht keine Konten für meinen Vater eröffnen - oder gibt es so etwas? Ansonsten müsste ich mich wohl jedes mal mit Papi vor den PC setzen und so ein Ident-Verfahren durchziehen um mir danach eine Vollmacht ausstellen zu lassen..
Oder gibt es hierzu Alternativen?
Vielen Dank für Hinweise und fröhliche Restweihnacht, Jens
Am einfachsten wäre es doch, das Vermögen auf 1-3 Banken im Rahmen von Festgeldkonten zu verteilen.
Warum drei Banken? Für die Einlagensicherung ist es unerheblich. 100-300T€ bei einer Bank auf Festgeldkonto sind kein Problem, wenn auch nicht besonders effektiv. Bei 1-3 Mio Kapital ist Festgeld allein ganz sicher keine gute Idee, da nützt auch eine Verteilung auf 5-10 Banken nichts.
Permanente ID-Checks kannst Du mit einer generellen, im Idealfall notariell beglaubigten, Vollmacht umgehen. Da wird dokumentiert, dass Du alles Finanzielle, ggflls auch weitere Dinge, regeln darfst, ohne dass Deine Eltern jedesmal individuell zustimmen müssen - wenn diese der generellen Vollmacht zustimmen.
Danke für die Antwort :-)
Das mit den drei Banken war eine fiktive Zahl. Wenn ich 100.000 € Einlagensicherung habe, müsste ich doch theoretisch eine Million auf 10 Banken verteilen um sicher zu gehen, außer die Bank bietet darüber hinaus eine freiwillige, höhere Einlagensicherung an, oder?
Beim Vermögen bewegen wir uns im mittleren sechstelligen Bereich. Das Geld soll nicht unbedingt vermehrt werden, meinen Eltern ist eine absolut risikofreie Anlage (weil die Mittel als Notlage für Krankheit, Alter, Pflege, etc. verwandt werden sollen wenn nötig) wichtig. Wäre da nicht Festgeld tatsächlich die beste Wahl?
Danke für den Hinweis zu einer generellen Vollmacht. Allerdings hatte ich dies bei meiner Recherche zu verstanden, dass die Eröffnung von Konten trotzdem ausgeschlossen bleibt...
Wäre es evtl. sinnvoller einen größeren Betrag in sichere Anleihen z.b. Bundesanleihen zu parken ? Diese zählen wie Aktien/ETF zum Sondervermögen und würden bei einer Bankenpleite nicht in die Insolvenzmasse gehen, sondern gehören dem Sparer !
Den Rest kann man auf Festgeld/Tagesgeld parken. Es gibt Banken, die haben neben der gesetzlichen Einlagensicherung noch eine freiwillige Einlagensicherung, die deutlich höher liegt.
Danke für die Antwort :-)
Das mit den drei Banken war eine fiktive Zahl. Wenn ich 100.000 € Einlagensicherung habe, müsste ich doch theoretisch eine Million auf 10 Banken verteilen um sicher zu gehen, außer die Bank bietet darüber hinaus eine freiwillige, höhere Einlagensicherung an, oder?
Dachte ich mir schon, dass es daher rührt, aber das ist ein verbreiteter Irrglaube. Der Staat kann - wenn überhaupt - Vermögen bis 100T€ p.P absichern. Sollte als Notgroschen für schlimme Zeiten auch ausreichen. Alles darüber kann schlicht nicht über die allgemeine Einlagensicherung besichert werden. Auf weitere Banken verteilen bedeutet also nur mehr Aufwand.
Beim Vermögen bewegen wir uns im mittleren sechstelligen Bereich. Das Geld soll nicht unbedingt vermehrt werden, meinen Eltern ist eine absolut risikofreie Anlage (weil die Mittel als Notlage für Krankheit, Alter, Pflege, etc. verwandt werden sollen wenn nötig) wichtig. Wäre da nicht Festgeld tatsächlich die beste Wahl?
Hängt von der persönlichen Gesamt-Situation und Risikoaffinität ab. Ich würde das nicht zu 100% in FG anlegen, kann man aber tun. Deine Eltern haben allerdings eine kumulierte Lebenserwartung von 15 bis 20 Jahren. Das ist der Zeitraum, den Du überbrücken musst; auch mit dem Wissen, dass die meiste Kohle gegen Ende verbraucht wird.
Danke für den Hinweis zu einer generellen Vollmacht. Allerdings hatte ich dies bei meiner Recherche zu verstanden, dass die Eröffnung von Konten trotzdem ausgeschlossen bleibt...
Grundsätzlich kann man alles vertraglich regeln, was nicht sittenwidrig oder illegal ist. Also auch das Eröffnen von Konten.
Zur Einlagensicherung: Zapp73, ich lese ständig was anderes, nämlich dass die Einlagensicherung pro Kunde und pro Bank gilt. Sollte eine Bank betroffen sein, dann tangiert das ja auch nicht die anderen Konten derselben Person bei anderen Banken...oder liege ich da komplett daneben?
...ist allerdings auch nicht soooo wichtig, da viele Banken eine freiwillige Einlagensicherung bis zu 750000 € anbieten.
Was die vertragliche Regelung betrifft, danke für den Hinweis. Vielleicht sollte ich mal bei einer Bank anfragen, ob die so was akzeptieren würden....
Zuerst sollten Sie für den Vater die Erlaubnis der Betreuung beantragen! Weil Sie sonst für die verschwundene Gelder zu ihren Lasten gehen.
Zweitens, eine Aufstellung der Besitztümer zum Tag der Betreuung erfolgt ist. Für jeden Fehlbetrag stehen Sie gerade, weil Sie auch ein Zugriff dazu haben!
Das Vermögensverzeichnis ist jährlich dem Familiengericht vorzulegen. Hier spielt die Mündelsicherheit per Gesetz die Rolle für die Haftung!
Davon ausgehend sollten sie die Monatsbeiträge für 121 Monate im Pflegeheim mündelsicher anlegen!
Bedenken Sie, wenn Zugriff auf das Konto haben, haften sie für die fehlenden Summen, insbesondere bei den Pflegekosten im Heim, da wird das Sozialamt hinter jeden fehlenden Euro her sein.
und[QUOTE] Personenversicherung: Was passiert bei Kündigung durch Betreuer?
Wann ist die Kündigung einer Lebensversicherung durch einen Betreuer unwirksam? Und was gilt bei anderen Personen- oder Sachversicherungen?
Das OLG Nürnberg (Teilurteil vom 24.03.2016, Az. 8 U 1092/15) entschied am Beispiel einer Lebensversicherung, dass die Kündigung durch den Betreuer mangels Genehmigung durch einen Gegenvormund oder das Betreuungsgericht unwirksam ist. Die (widerruflich) im Todesfall als bezugsberechtigt eingesetzte Witwe klagte gegen die Versicherungsgesellschaft erfolgreich – der Versicherer hatte bereits aufgrund unwirksamer Kündigung des Betreuers einen minimalen Rückkaufswert ausbezahlt.
Genehmigungspflicht bei Verfügungen über 3000 € und mehr
Im vorliegenden Fall handelte es sich um eine Risikolebensversicherung zur Tilgung einer Baufinanzierung mit 30.000 € Todesfall-Summe. Der Rückkaufswert lag bei 790 €. Der Betreuer orientierte sich am Rückkaufswert und hielt eine Genehmigung für nicht erforderlich, § 1813 I Nr.2 BGB. Das OLG stellte auf die Versicherungsleistung im Todesfall und nicht auf den Rückkaufswert ab, sodass die 3000-€-Grenze des § 1813 BGB überschritten war, und damit die Kündigung unwirksam.[/QUOTE]
Um haftungsrechtlich nicht zukünftig zu haften, sollten Sie sich auf die Betreuung der Eltern vorbereiten. Sonst droht später mit dem Sozialamt und noch später mit dem Geschwister einen Erbfolgekrieg.
Dies ist zu vermeiden, weil Sie wegen der fehlten Unterlagen bei Gericht nur verlieren werden.
Dachte ich mir schon, dass es daher rührt, aber das ist ein verbreiteter Irrglaube. Der Staat kann - wenn überhaupt - Vermögen bis 100T€ p.P absichern. Sollte als Notgroschen für schlimme Zeiten auch ausreichen. Alles darüber kann schlicht nicht über die allgemeine Einlagensicherung besichert werden. Auf weitere Banken verteilen bedeutet also nur mehr Aufwand.
Geht eine Bank in die Insolvenz, dann ist jeder Kunde über die gesetzliche Einlagensicherung mit einem Rechtsanspruch auf 100.000 € abgesichert.
Hast Du also 200.000 € bei Bank A und die ist Insolvent, beträgt dein Anspruch eben maximal 100.000 €.
Hast Du je 100.000 € bei Bank A und bei Bank B verteilt, trifft dich die Insolvenz von Bank A oder B nicht. Interessant wird es, wenn Bank A und B pleite gehen, weil dann auch wahrscheinlich noch Bank C, D, E bis Z mit untergehen.
Ich halte die Eunlagensicherung eh nur für ein Finanzplacebo, um den kleinen Michel ruhig zu stellen, denn:
Aktuell „reden“ wir über 60 Mrd € Coronahilfen, die von der Regierung nicht korrekt umdeklariert wurden. Die Bauern laufen Amok, praktisch täglich ruft irgendwo irgendjemand nach Neuwahlen.
60 Mrd € entsprechen einer „Neuverschuldung“ von 750€ pro Kopf (80 Mio Einwohner vorausgesetzt). Die Staatsverschuldung würde also - wenn man alles über Neukredite abdeckte - um 750€ pro Kopf auf ca. 30T€ steigen.
Bei der Summe rotiert der deutsche Michel aber schon nächtens derart fiebernd im Bett, dass man sich um die Volksgesundheit ernsthaftig sorgen sollte.
Andererseits glaubt der gleiche Durchschnittsdeutsch, dass er durch bloße Konteneröffnung bei zwei weiteren Banken statt 100T€ den Genuss von 300T€ persönlicher Sicherheit erlangt - also wie durch Zauberhand die zehnfache Summe seiner pro-Kopf-Staatsschulden von eben jenem Staat (i.e. die Solidargemeinschaft) abzusichern sei, dem er nicht mal das Erwirtschaften von zusätzlich 750€ zutraut.
Wer an der Stelle nicht merkt, dass da was nicht passt … naja.
Andererseits glaubt der gleiche Durchschnittsdeutsch, dass er durch bloße Konteneröffnung bei zwei weiteren Banken statt 100T€ den Genuss von 300T€ persönlicher Sicherheit erlangt - also wie durch Zauberhand die zehnfache Summe seiner pro-Kopf-Staatsschulden von eben jenem Staat (i.e. die Solidargemeinschaft) abzusichern sei, dem er nicht mal das Erwirtschaften von zusätzlich 750€ zutraut.
Bei einer echten Bankenkrise gibt es keine ernsthafte Absicherung des Geldes. Grundsätzlich kann sich ja jeder mal fragen, was sein Geld wert ist, wenn das Bankensystem an sich kollabiert.
Das ist doch genau meine Aussage: die 100T€ Sicherung sind im Zweifel schon nicht da. Dann sind es 300T€ erst recht nicht. Das will aber kaum jemand wahrhaben.
Mach‘ hier mal ne Umfrage dazu, das wird ein erschütterndes Ergebnis.