Hallo,
ich habe eine knifflige Frage:
Wir möchten ein Haus kaufen und finanzieren, das wir aber nicht selbst nutzen können, da der Verkäufer noch ein lebenslanges Wohnrecht hat. Wir haben also keine Mieteinnahmen. Unsere monatliche Zinsbelastung beträgt 1500€. Kann man die steuerlich geltend machen und absetzen - ohne Einnahmen?
AW: Zinsen steuerlich absetzbar ohne Mieteinnahmen?
Hallo Tomroo, denke mal dass dies so nicht einfach umzusetzen ist. Klingt ja wie ein Steuersparmodell wenn keine Mieteinnahmen reinkommen und versteuert werden auf der anderen Seite aber Zinsen für den Kauf anfallen und diese versteuert werden sollen.
Wie sehen denn die Eckdaten aus? Kaufpreis unter Verkehrswert? Wenn ja könnte ja man wenn die Konstellation passt den Kaufpreis höher ansetzen und der Verkäufer zahlt Ihnen mit dem "Mehr" an Kaufpreis dann die monatliche Miete die Sie versteuern?
AW: Zinsen steuerlich absetzbar ohne Mieteinnahmen?
Danke für die schnelle Antwort!
Ja, das Haus liegt ca. 150.000 unter Marktwert. Aber ich verstehe nicht, was eine Mietzahlung unten Strich bringt. Wenn ich z.B. 1500€ Miete bekomme würde und 1500€ Zinsen habe, dann bleibt das doch ein Nullsummenspiel, oder?
Gruß
Thomas
AW: Zinsen steuerlich absetzbar ohne Mieteinnahmen?
Ja aber Sie versteuern ja dann die Mieteinnahmen als Einnahmen und haben bei V+V die Zinsen usw als Ausgaben.
Wer sagt Ihnen dass das Haus EUR 150.000 unter Marktwert ist? Möglich auch dass der Verkäufer das Objekt gar nicht für den von Ihnen gedachten Marktwert verkaufen könnte.
Die Rosa Zeiten in der Immobranche sind vorbei.
Eine Immobilie ist nur soviel Wert wie ein Käufer bereit ist dafür zu bezahlen.
AW: Zinsen steuerlich absetzbar ohne Mieteinnahmen?
Möglicherweise kann man hier mit einem Verlustvortrag arbeiten. Das natürlich nur, wenn später Mieteinnahmen erzielt werden. Möglicherweise wird das Finanzamt dies aber ablehnen, da Ihren Zinskosten ja auch ein vergünstigter Kaufpreis gegenübersteht.
Da hilft nur ein guter Steuerberater.
Ich den laufenden Jahren kommt ein Abzug auf keinen Fall in Betracht, wenn keine Einnahmen vorliegen. Die Variante von Bankkaufmann ist erwägenswert, führt aber natürlich auch zu höheren Kaufnebenkosten.
AW: Zinsen steuerlich absetzbar ohne Mieteinnahmen?
In welchem Verhältnis steht ihr denn zu dem bisherigen Eigentümer?
Wenn du das Haus kaufst und vermietest, dann kannst du vom Kaufpreis keinen Abschlag für das Wohnrecht nutzen.
Wenn der bisherige Eigentümer nur Mieter ist, könntest du ihn u.U. aus dem Haus "werfen" - das geht bei einem Wohnrecht nicht. Demnach könnte ich den bisherigen Eigentümer verstehen, wenn er auf dem Wohnrecht beharrt.
Wie ist denn die übliche Miete für das Objekt. Wenn du davon 66% (oder ist es inzwischen bei 50%) ansetzt, dann kannst du deine Ausgaben auch beim Finanzamt geltend machen.
Du kannst also mit Kaufpreis und Miete etwas spielen, aber insgesamt gibt es schon Grenzen, die du beachten solltest.
AW: Zinsen steuerlich absetzbar ohne Mieteinnahmen?
Hallo Benni,
die Eigentümer (76 und 78) kennn wir nicht, also kein verwandtschaftliches Verhältnis. Haben sie noch nicht selbst gesprochen, geht nur über Makler.
Sie haben angeboten, falls sie das erleben, nach 10 Jahren die ortsübliche Miete zu zahlen. 10 Jahre allerdings mietfrei. Und eine weitere Bedingung, die mir nicht gefällt: sollten sie innerhalb von 10 Jahren ausziehen (z.B wegen Tod eines Ehegatten oder Umzug in Altersheim), so muss ein Kompensationsbetrag gezahlt werden. Über dessen Höhe haben wir noch nicht gesprochen.
Die ortsübliche Miete liegt bei 2500€ kalt.
Das Objekt soll 580.000 kosten. Wert ca. 850.000.
AW: Zinsen steuerlich absetzbar ohne Mieteinnahmen?
Zitat von Tomroo
Hallo,
ich habe eine knifflige Frage:
Wir möchten ein Haus kaufen und finanzieren, das wir aber nicht selbst nutzen können, da der Verkäufer noch ein lebenslanges Wohnrecht hat. Wir haben also keine Mieteinnahmen. Unsere monatliche Zinsbelastung beträgt 1500€. Kann man die steuerlich geltend machen und absetzen - ohne Einnahmen?
Vielen Dank für Tipps!
Thomas
Rückt das Wohnrecht in Abteilung 2 der einzutragenden Grundschuld in Abteilung 3??
AW: Zinsen steuerlich absetzbar ohne Mieteinnahmen?
Unbedingt mit einem Steuerberater oder RA für Steuerrecht durchsprechen. Es gibt wohl Möglichkeiten, das als vorweggenommen Werbungskosten geltend zu machen.Siehe hier: https://www.haufe.de/finance/steuern...90_432748.html
In Urteilen zu Instandhaltungsmassnahmen, die allerdings schon länger her sind, habe ich gelesen, dass es negativ ist, wenn ein Ende des kostenlosen Wohnrechts nicht feststeht.
Die 10 Jahregrenze wäre also ggf.auch steuerlich positiv für Euch. Also wäre schon bei der Vertragsgestaltung Unterstützung notwendig.
Ob das ganz dann in Kombination mit der Kompensationszahlung noch als lebenslanges Wohnrecht zu werten ist, wäre auch zu prüfen.
Wichtig gür die Überlegung wäre natürlich, dass auch danach noch Vermietungsabsicht besteht und keine Eigennutzung geplant ist.
Die Bescheide werden in solchen Fällen diesbezüglich offen gehalten und dann zahlt man sonst für alte Jahre nicht nur Steuern, sondern auch Zinsen auf die ESt nach.
AW: Zinsen steuerlich absetzbar ohne Mieteinnahmen?
Ich würde so etwas nicht kaufen.
Es gab mal ein Fall in Frankreich, bei dem die Besitzerin das Haus mehrmals verkauft hatte und die Käufer immer überlebt hatte.... Im Kaufvertrag hatte sie festschreiben lassen dass das Haus immer wieder an sie zurückfällt sollte sie überleben....
Auch bei mir in der Verwandtschaft musste mein Opa damals ewig warten (50 Jahre) bis der Nießbraucher verschieden ist. Er hatte dies mit 20 Überschrieben bekommen, damit die Erbfolge gesichert war und der Nießbraucher nicht bei guter Gesundheit hat aber noch 50 Jahre (104J) gedauert bis die gesundheitlichen Probleme zum Ableben geführt haben.
Entweder ich kaufe etwas und habe einen Nutzen davon (Mieteinnahmen), oder der Kaufpreis ist um die Ortsübliche Miete über z.B. 25 Jahre abgesenkt. Dann hätte man direkt einen nutzen. Aber was kaufen wo ich nicht weiß wann ich machen kann was ich möchte und dafür 1500€ als Hobby bezahlen müsste würde ich nicht machen.
AW: Zinsen steuerlich absetzbar ohne Mieteinnahmen?
Zitat von titan1981
Dann hätte man direkt einen nutzen. Aber was kaufen wo ich nicht weiß wann ich machen kann was ich möchte und dafür 1500€ als Hobby bezahlen müsste würde ich nicht machen.
Der Nutzen ist eben der Vermögensaufbau.
Wenn der Preis passt (und zwar auch noch dann, wenn der Wohnberechtigte sehr alt wird) und man genug freies Einkommen für Zinsen und Tilgung hat... warum nicht.
Zitat von Tomroo
Danke für die schnelle Antwort!
Ja, das Haus liegt ca. 150.000 unter Marktwert.
Gehen wir mal davon aus, Ihre Annahme stimmt und der Kaufpreis ist 150.000 € unter dem Marktwert für ein vergleichbares Objekt ohne Wohnrecht.
Auf Grund Ihrer Angabe (1500 € Zinsen pro Monat entspricht etwa 350.000 Finanzierungsbedarf) gehe ich davon aus, dass der Marktwert bei rund 500.000 € liegen würde? Das Wohnrecht hätte dementsprechend einen Wert von ca. 15.000 € pro Jahr?
AW: Zinsen steuerlich absetzbar ohne Mieteinnahmen?
Danke für eure Antworten!
Ich werde auf jeden Fall einen Finanz-Profi im Raum München suchen.
Ich gehe davon aus, dass wir das Objekt innerhalb von zehn Jahren selbst nutzen können, da die Eigentümer mit knapp 80 schon betagt sind und nicht alleine im Haus bleiben wollen, wenn einer der Partner stirbt.
AW: Zinsen steuerlich absetzbar ohne Mieteinnahmen?
Damit man sich mit allem Parteien zusammen setzen kann. Denke ist besser, als nur zu schreiben.
Ist doch eine komplizierte Ausgestaltung gerade in steuerlicher Hinsicht.
AW: Zinsen steuerlich absetzbar ohne Mieteinnahmen?
Zitat von Tomroo
Danke für eure Antworten!
Ich werde auf jeden Fall einen Finanz-Profi im Raum München suchen.
Ich gehe davon aus, dass wir das Objekt innerhalb von zehn Jahren selbst nutzen können, da die Eigentümer mit knapp 80 schon betagt sind und nicht alleine im Haus bleiben wollen, wenn einer der Partner stirbt.
Solange eure finanzielle Existenz nicht ernsthaft wackelt, wenn deine Annahme nicht eintritt, kann man das machen.
Aussagen wie "und nicht alleine im Haus bleiben wollen, wenn einer der Partner stirbt" würde ich nicht zu viel Bedeutung zumessen. Im Zweifelsfall würde ich davon ausgehen, dass auch der Überlebende ein kostenloses Wohnrecht ausreizen wird.
Vor allem wird entscheidend sein, was der Notarvertrag vorsieht. Beim Wohnrecht kann beispielsweise durchaus eine Nutzungsentschädigung vereinbart werden, wenn es nicht mehr ausgeübt wird. Oder am Ende wollen die Verkäufer ein Nießbrauchrecht.
AW: Zinsen steuerlich absetzbar ohne Mieteinnahmen?
Zitat von Tomroo
Danke für eure Antworten!
Ich werde auf jeden Fall einen Finanz-Profi im Raum München suchen.
Ich gehe davon aus, dass wir das Objekt innerhalb von zehn Jahren selbst nutzen können, da die Eigentümer mit knapp 80 schon betagt sind und nicht alleine im Haus bleiben wollen, wenn einer der Partner stirbt.
Damit hat sich eure Frage von selbst beantwortet. Ohne Vermietung keine Absetzbarkeit.