Ich habe 2004 über meinen damaligen Arbeitgeber zwei Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen
1. eine Direktversicherung (Lebensversicherung mit Zukunftskapital), bei der der AG ein Drittel und ich zwei Drittel eingezahlt hat (Presse-Versorgung)
2. eine Entgeltumwandlung ohne Beteiligung meines Arbeitgebers (Presse Pensionskasse)
Beide Versicherungen haben 3,25% Garantiezins, die Kapitalauszahlung der Direktversicherung ist bei Ablauf steuerfrei.
2019 ging mein Arbeitgeber insolvent, im Zuge der Abwicklung wurden mir die Verträge überschrieben. Da ich nun im öffentlichen Dienst tätig bin, zahle ich aktuell über meinen neuen Arbeitgeber in die Versicherungsanstalt für Bund und Länder ein (VBL Klassik) und privat zahlte ich weiterhin monatlich in die Direktversicherung ein. Die Presse Pensionskasse ruht seitdem.
Nun werde ich vermutlich im Februar oder März meinen Arbeitgeber wechseln und könnte dann wieder den Vertrag der Pensionskasse für eine Bruttoentgeltumwandlung nutzen. Ich habe daraufhin meinen Versicherer angeschrieben und erhielt als Antwort, dass mir vom Innendienst ein Angebot zur Wiederinkraftsetzung zugeschickt wird.
Was bedeutet das? Ich will keinen geänderten Vertrag mit neuen Konditionen, neuen Abschluss- und neuen Verwaltungsgebühren, sondern in den alten Vertrag, der jetzt vier Jahre lang ruhte, wieder monatlich von meinen Bruttoentgelt den gleichen Betrag wie zuvor einzahlen. Ist das nicht möglich? Was ist mit einem "Angebot" gemeint?
Ich freue mich, wenn mir das hier jemand erklären kann.