Freistellungsauftrag,nicht ausgeschöpft

+ Antworten
4Antworten
  1. Avatar von Rosas
    Rosas ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    05.11.2023
    Beiträge
    10
    Danke
    0

    Standard Freistellungsauftrag,nicht ausgeschöpft

    Hallo, das mag eine blöde Frage sein,aber gibt es Konsequenzen,wenn der Freistellungsauftrag nicht ausgeschöpft wird?Kann das in der Steuererklärung berücksichtigt werden oder übertragen werden?

    Danke im Voraus!

  2. Avatar von IckeAusM
    IckeAusM ist offline

    Title
    Benutzer
    seit
    17.03.2022
    Beiträge
    40
    Danke
    6

    Standard AW: Freistellungsauftrag,nicht ausgeschöpft

    Für gewöhnlich geht bei Nichtausschöpfen des Freibetrages eine Meldung an die zuständige Finanzamt, welche den Vorgang prüft und meist rein vorsorglich an die Staatsanwaltschaft übermittelt.

    Natürlich nicht! Was soll es denn für Konsequenzen geben?

    Es passiert nichts! Alle Kapital- und Zinserträge innerhalb des Freibetrages für das laufende Kalenderjahr sind für die EkSt. Erklärung völlig irrelevant. Einen Übertrag des verbleibenden Freibetrages in das nächste Kalenderjahr oder ähnliche Aufrechnerei gibt es nicht.

  3. Avatar von Cici
    Cici ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    01.11.2013
    Beiträge
    713
    Danke
    57

    Standard AW: Freistellungsauftrag,nicht ausgeschöpft

    Die einzige Konsequenz ist, dass ein nicht ausgeschöpfter Freistellungsauftrag verfällt. Falls Du ein Wertpapierdepot besitzt, kann es deshalb sinnvoll sein, Aktien, Fonds usw., die sich im Gewinn befinden, bis zur Höhe des eingereichten Freistellungsauftrags zu verkaufen und dann direkt wieder zurückzukaufen. Das lohnt sich allerdings nur, wenn die dadurch eingesparten Steuern die Handelsgebühren deutlich übersteigen.

  4. Avatar von finanzdoc
    finanzdoc ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    22.12.2022
    Beiträge
    5
    Danke
    0

    Standard AW: Freistellungsauftrag,nicht ausgeschöpft

    Ein Freistellungsauftrag (FSA) hat lediglich den Zweck, Aufwände zu reduzieren. Und zwar zum einen für mich bei der Steuererklärung und zum anderen für die Anlagebank, die nicht jedes Mal die Kapitalertragsteuer berechnen und an das Finanzamt (FA) überweisen muss, nur damit ich sie mir dann über die Steuererklärung wieder zurückhole.

    Beispiele:

    Ich habe bei 3 Banken einen FSA über 100 EUR und jeweils Erträge über 50 EUR - ansonsten erziele ich keine weiteren Kapitalerträge. Dann muss ich diese Kapitalerträge gar nicht erst bei der Steuererklärung angeben. Weder bekomme ich zu viel gezahlte Kapitalertragssteuern zurück noch müsste ich zu wenig gezahlte nachzahlen.

    Habe ich dagegen bei 3 Banken einen FSA über 100 EUR, bei zwei Banken Erträge von 50 EUR aber bei der dritten Bank einen Ertrag von 150 EUR, würde die dritte Bank die 50 EUR, die ich über meinem FSA liege, versteuern und die Kapitalertragsteuer an das (FA) überweisen, obwohl ich in Summe weit unter meinem Sparerpauschbetrag geblieben bin (und bei den beiden anderen Banken auch noch unausgeschöpfte FSA vorliegen). Um die zu viel gezahlte Kapitalertragssteuer vom FA wiederzubekommen, müsste ich jetzt ALLE meine Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben, um zu beweisen, dass ich unter meinem Pauschbetrag geblieben bin.

    Fazit

    Ein nicht ausgeschöpfter FSA ist also nicht schlimm und hat erstmal keine Konsequenzen für mich. Man kann sogar sagen, dass ein unausgeschöpfter FSA die Regel ist! Wer berechnet schon jährlich Cent-genau seine Kapitalerträge pro Bank und erteilt dann hiernach seine FSA?

    Vielmehr erzeugt ein überschrittener FSA Aufwand (wie in dem Beispiel gezeigt) und sollte nach Möglichkeit vermieden bzw. angepasst werden.

  5. Avatar von Simoni87
    Simoni87 ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    01.01.2024
    Beiträge
    5
    Danke
    0

    Standard AW: Freistellungsauftrag,nicht ausgeschöpft

    Zitat Zitat von IckeAusM
    Für gewöhnlich geht bei Nichtausschöpfen des Freibetrages eine Meldung an die zuständige Finanzamt, welche den Vorgang prüft und meist rein vorsorglich an die Staatsanwaltschaft übermittelt.

    Natürlich nicht! Was soll es denn für Konsequenzen geben?

    Es passiert nichts! Alle Kapital- und Zinserträge innerhalb des Freibetrages für das laufende Kalenderjahr sind für die EkSt. Erklärung völlig irrelevant. Einen Übertrag des verbleibenden Freibetrages in das nächste Kalenderjahr oder ähnliche Aufrechnerei gibt es nicht.
    Ja also Konsequenzen in dem Sinne gibt es natürlich nicht.

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 27.11.2021, 20:29
  2. Dispokredit vollständig ausgeschöpft

    Von Kalle_93 im Forum Allgemeine Kredite
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 24.05.2017, 17:41
  3. Lohnsteuerrückzahlung ausgeschöpft und nun?

    Von brandenburg3 im Forum Steuerliche Aspekte
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 15.12.2016, 17:23
  4. Kreditbetrag nicht ausgeschöpft

    Von Lutz_1984 im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 04.04.2015, 08:26
  5. Freistellungsauftrag reicht nicht für alle Banken

    Von franzisco im Forum Steuerliche Aspekte
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 18.10.2012, 18:57