Vorfälligkeitsentschädigung BHW Bausparkasse

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    Standard Vorfälligkeitsentschädigung BHW Bausparkasse

    Hallo,

    ich bin neu hier. Durch Zufall bin ich auf diese Plattform gestoßen. Vielleicht kann mir jemand Helfen oder hat in dieser Richtung Erfahrung oder einen Tipp etc. Es geht um das Thema Vorfälligkeitsentschädigung. Ich bin für alle Meinungen Dankbar. Da unsere Anwälte keine konkrete Aussage machen.

    Unsere Situation mit der Vorfälligkeitsentschädigung ist 2020 zur Sprache gekommen als wir unser damaliges Haus verkaufen mussten. Aufgrund Familiären Veränderungen haben wir schnellstmöglich ein neues Grundstück gesucht und mit einem Fertighausbauunternehmen einen Vertrag über die Erstellung eines Fertighauses geschlossen. Damals hatten wir einen Finanzberater von unserer Bank BHW Bausparkasse Hameln, der uns in dieser Situation erst gar nicht auf einen Pfandwechsel hin beraten wollte. Da wir unser Baudarlehen 2016 über die BHW Bausparkasse AG Hameln abgeschlossen haben und vor Ort keine Filiale existiert, ist der einzige Kontakt nur über einen Finanzberater möglich. Leider konnten wir mit diesem Finanzberater über die Möglichkeit eines Pfandwechsels nicht sprechen. Nach etlichen eigenen Versuchen die BHW Bank selbst zu kontaktieren wurde uns mitgeteilt, dass ein Pfandwechsel in unserer damaligen Situation nicht möglich sei, da die Bank einen Wert benötigt bevor überhaupt Geld fließt. (z. B. Rohbaufirma geht in Vorleistung. Bevor die erste Abschlagsrechnung kommt wird das Fundament gegossen usw.) Weil die Fertighausbaufirma nicht in Vorleistung gehen wollte, sondern erst 30.000 EUR verlangt hat um den Architekten zu beauftragen etc. hat sich der Pfandwechsel für uns schon nicht als Möglichkeit ergeben. Obwohl uns bewusst war, dass wir durch die Kreditkündigung sehr viel Geld an die Bank verlieren würden sind wir damals auf die Forderung der BHW eingegangen um gegenüber dem Bauunternehmer die vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Wir hatten in der damaligen Situation keine andere Möglichkeit. Da wir schon 2020 mit der Hausbaufirma einen verbindlichen Vertrag geschlossen haben. Nachdem Hausverkauf 2020 haben wir aufgrund komplizierter Geschäftsbeziehung mit der Fertighausbaufirma zusätzlich einen Kleinkredit über 45.000 EUR aufnehmen müssen um endlich mit dem Hausbauprojekt starten zu können usw.

    Prinzipiell hat uns die Bank von Anfang an nicht richtig zu dem Thema Vorfälligkeitsentschädigung beraten. Das trifft auch für unseren damaligen Finanzberater zu. Dieser hat uns keine Informationen diesbezüglich gegeben. Er hat uns gleich davon abgeraten. Sein Argument war, dass die Kreditkonditionen zu dem Zeitpunkt viel besser wären und ein Pfandwechsel deswegen nicht von Vorteil wäre. Wir hätten ansonsten den Vertrag mit der Hausbaufirma zeitnah widderrufen und eine andere Baufirma beauftragt usw. Aber dazu ist es nicht gekommen. Hinzu kommt noch, dass wir aufgrund der finanziellen Not gleichzeitig am 19.11.2020 noch ein Darlehensvertrag für unser neues Objekt (Grundstück+ Haus) mit der BHW Bausparkasse Hameln geschlossen haben. Ein Angebot hierfür erhielten wir von der BHW schon am 22.09.2022. Grund dafür war die Verzögerung der Abwicklung wie z. B. Hausverkauf vom alten Objekt, Kaufpreiszahlung, Löschung im Grundbuch aufgrund Löschungsbewilligung von der BHW usw. da wir von keiner anderen Bank eine Zwischenfinanzierung bekommen konnten. Jede andere Bank hat uns abgewiesen.

    Schlussendlich wurde die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung i. H. v. 46.606,71 EUR am 30.November 2020 von uns bezahlt. Trotzdem war für uns anhand des Vertrages nicht schlüssig wie sich dieser Betrag zusammensetzt. Daher erbaten wir eine Erläuterung der Berechnung von der Bank. Diese hat uns einige Formeln usw. zukommen lassen. Leider lässt sich für uns bis heute nicht erschließen, wie dieser Betrag zustande kommt. Nach einigen Rückfragen bei der Bank kamen wir zu keinem klaren Resultat. Wir fühlen uns von der Bank betrogen.

    Aufgrund dieser Umstände haben wir uns zu dem Thema Vorfälligkeitsentschädigung belesen. Auf der Seite Stiftung Warentest fanden wir hierzu viele aufschlussreiche Artikel z. B. zum Thema Fehlerhafte Verträge, die nicht klar und deutlich formuliert sind. Also wenn ein Vertrag z. B. eine Klausel zum Thema Vorfälligkeit beinhaltet und diese so verklausuliert ist, dass man die Vorfälligkeitsentschädigung selbst gar nicht ausrechnen kann, ist diese unzulässig bzw. wenn wesentliche Merkmale im Vertrag fehlen ist die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht rechtens. So wie in unserem Vertrag.
    Auf der Seite Stiftung Warentest sind auch einige Urteile zu finden sowie ein Rechner für die Vorfälligkeitsentschädigung. Dieser Rechner meldete bei uns: Achtung: Die Errechnete Vorfälligkeitsentschädigung ist höher als die bis zum Ende der Zinsbindung noch fälligen Zinsen in Höhe von 30.031,00 EUR. Grundsätzlich ist der Vertrag möglicherweise fehlerhaft, da wir nicht alle entsprechenden Felder des Rechners ausfüllen konnten. Weil die Angaben im Vertrag direkt nicht hinterlegt sind.

    Hinsichtlich der Sachlage, dass wir bei der BHW am 19.11.2020 auf Grundlage des Angebotes vom 22.09.2020 noch ein Baudarlehen abgeschlossen haben, ist zu überlegen ob die Bank überhaupt einen Zinsausfall zu tragen hatte. Somit stellt sich uns die Frage ob die BHW die Vorfälligkeitsentschädigung überhaupt verlangen darf? Wir haben natürlich andere Konditionen erhalten. Aber auch aufgrund eigener Kapitalkraft. Schlussendlich wurde beim Neuabschluss ein Darlehen i. H. v. 390.000 EUR abgeschlossen vergleichbar zum Baudarlehen von 2016 i, H. v. 356.000 EUR.

    Aufgrund des ganzen Sachstandes haben wir am 03.04.2022 diesbezüglich eine Anwältin um Hilfe gebeten. Es ist eine ewige Schreiberei hin und her.

    Fakt ist, die Bank würde uns zuerst aus Kulanzgründen 10 % vom Vertrag zurück erstatten dann 20 %, wenn wir bereit wären uns außergerichtlich zu einigen. Uns ist nicht klar warum die Bank uns diese Angebote macht, wenn doch laut deren Aussage unsere Argumente zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind und der Darlehensvertrag rechtlich einwandfrei ist? Laut unserer Anwältin sollen wir uns auf eine Einigung mit der Bank einlassen, da sonst für die erste Instanz ca. 12.000 EUR Prozesskosten auf uns zukommen könnten. Momentan sind wir bei Anwaltskosten i. H. v. 3.000 EUR außergerichtlich. Das ist für uns sehr viel Geld. Wir hoffen von der Anwältin ausreichend beraten zu werden?! Dennoch teilen wir nicht ganz Ihre Meinung.

    Aufgrund der ganzen Situation auch mit unserer Anwältin haben wir im Dezember 2022 den Kontakt zu einer Institution gesucht, die unseren Fall berechnen würde, da unsere Anwältin diese Aufgabe nicht übernehmen wollte. Wir haben uns an die Verbraucherzentrale Baden Württemberg gewendet. Das Ergebnis/ die Berechnung hat uns nicht überrascht, da wir von Anfang an davon ausgegangen sind, dass unsere Bank bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung einen Fehler gemacht hat. Die Verbraucherzentrale ist zu dem Entschluss gekommen, dass unser Vertrag mit der BHW Bank vom Jahre 2016 einige Fehler aufweist und die Vorfälligkeitsentschädigung zu hoch kalkuliert wurde. Die Berechnung haben wir unserer Anwältin weitergeleitet. Diese hat die Aussage der Verbraucherzentrale nur bestätigen können. Somit wurde ein weiteres Schreiben an die Bank versendet. Darauf kam eine Rückmeldung von der Bank. Die möchte uns nun 25 % anbieten, wenn wir uns auf eine außergerichtliche Vereinbarung einlassen. 25 % sind in unseren Augen kein Angebot, wenn der Vertrag tatsächlich Fehlerhaft ist bzw. die Vorfälligkeitsentschädigung lt. Verbraucherzentrale und Anwältin viel zu hoch berechnet wurde.

    Wir sind am Überlegen, ob wir in unserem Fall eine Chance vor Gericht hätten oder aber eine angemessenere Summe als Rückforderung der bereits gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung außergerichtliche geltend gemacht werden könnte. Da wir keine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, ist das Prozessrisiko umso höher falls es in die 2 oder 3 Instanz gehen sollte. Und mit dem jetzigen Rechtsbeistand haben wir vor Gericht keine Aussicht auf Erfolg.

    Unsere Anwältin möchte mit der Bank auf einen Vergleich aus, da die Verjährung am 31.12.2023 eintritt. Es gebe noch die Möglichkeit einer Verjährungsverzichtserklärung. Wenn wir in dieser Sache noch mehr Argumente finden könnten bzw. vielleicht kennt Jemand hier einen Fall der genau auf unsere Situation passt oder ein Gerichtsurteil das unserem Fall ähnelt. Grundsätzlich wollen wir nicht prozessieren, wenn die Bank uns ein vernünftiges Angebot zur Übereinkunft macht, würden wir auf solch eines eingehen. Nur hat die Verbraucherzentrale ausgerechnet, dass die Bank uns ca. 30.000 EUR zu viel an Vorfälligkeit berechnet hat aufgrund verschiedener Kriterien wie (z. B. falsche Fristenberechnung der Bank, Tilgung ist in der Berechnung nicht berücksichtigt, etc. somit häufen sich unsere Argumente und die Bank möchte uns mit 25 % abweisen. Das ist betrug. Wir haben bereits schon geschätzt ca. 50.000 EUR mit dieser Situation verloren.

    Danke für jede Rückmeldung.

  2. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung BHW Bausparkasse

    Ich fasse mal eure Situation zusammen.
    Die Verbraucherzentrale hat rund 16.000 € als Vorfälligkeitsentschädigung errechnet, die Bank 46.600 € und die Höhe der Zinsen bei üblicher Tilgung wäre 30.000 €.
    Das letzte Angebot der Bank liegt nun bei 34.950 €.
    Also nach Abzug der Anwaltskosten hättet ihr rund 8.650 € Gewinn gemacht oder eben 22.000 € Verlust.

    Habt ihr denn eine Art der Berechnung verstanden?
    Gibt es die Möglichkeit noch eine weitere unabhängige Person/Institution die Entschädigung zu berechnen?

    Wenn die weitere Person auf einen ähnlichen Betrag wie die Verbraucherzentrale kommt, dann würde ich an eurer Stelle vor Gericht ziehen, weil der Verlierer dann auch die Anwaltskosten trägt.
    Klar, ihr müsst in Vorleistung treten, könnt aber auch 22.000 € gewinnen.

    Das ihr absolut keine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen müsst, glaube ich nicht, es sei denn ihr könntet den Vertrag aus 2016 noch widerrufen.

  3. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung BHW Bausparkasse

    Leider ist es so, dass Kunden, die sich selber eine Finanzierung verschaffen, kein Anspruch auf eine billige Finanzierung haben.

    Insbesondere, wenn "Störfälle" die Finanzierung zerschlagen!

    Hier erlebt man wieder, wie serös Banken und Bausparkassen sind, wenn der Kunde als Schlachtlamm zum Gläubiger geht, nämlich: "gar nicht!"

    Ob überhaupt noch Zeit ist, denn die Verjährung tritt zum 31.12.2023 um 23:59:59 ein. Das bisher über 3 Jahre verschwendet wurde, zeigt schon eine gewisse Egalität.

    Denn jetzt am 10.12.2023 fällt es auf, dass in der Kasse ein Loch von 50.000 € ist.

    Dass ein Wald- und Wiesenanwalt den Fall nicht gewinnen kann, steht außer Frage, weil dafür nur ein Fachanwalt für Bankenrecht infrage kommt! Und für den ist die Zeit wohl jetzt auch zu kurz, wer Arbeit noch am 20.12. ?

    Einzig mit der Hemmung der Verjährung, über eine Klageerhebung lässt sich die Frist nur noch verlängern, was dann aber Vorkasse bei Gericht bedeutet!

    Vielleicht kann die "Kontoprüfung Möntmann" noch helfen, aber wie gesagt, die wollen alle Unterlagen haben und Vorkasse, denn für die Beweisführung vor Gericht muss lückenlos sein.

    Sie können sich unter https://www.moentmann.de/ sich vorab informieren und dort nachfragen, ob diese es noch dieses Jahr noch machen! Aber: "Wer weis, wer weis."

    "Im Grund wäre es gegenwärtig so, dass ein Vergleich mit 25 % die beste Lösung ist! Denn das Risiko weitere 10 bis 20.000 € zu verlieren, an Gerichts- und Anwaltskosten stehen im Raume.

    bruno68

  4. Avatar von finanzplus
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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung BHW Bausparkasse

    Vielen Dank für die Antworten.
    Das Angebot der Bank kann nun ein gutes als auch ein schlechtes sein. Sicher ist nur, dass wir 25% haben. Wenn jemand ähnliche Erfahrungen mit dem Thema Vorfälligkeitsentschädigung hat ist das für uns sicherlich hilfreich. Grundsätzlich geht es in unserer Situation leider nicht nur um die Vorfälligkeitsentschädigung. Es geht auch um die Finanzierung vom 2. Haus mit der selben Bank. Somit ist der BHW kein Zinsschaden entstanden. Wir wurden praktisch gezwungen die 2. Finanzierung wieder bei der selben Bank abzuschließen ansonsten hätten wir alle Verträge widerrufen müssen und hierfür hätten wir wieder einen Juristen beauftragen müssen usw.

    Die Berechnungen der Vorfälligkeitsentschädigungen sind zum Teil sehr komplex weil die Bank anhand einiger Formeln die Vorfälligkeit ausrechnet. Die Formeln wiederum werden mit Zahlen ausgefüllt die sich anscheinend aus unserem Vertrag ergeben aber nicht mit den Zahlen der Berechnung der Verbraucherzentrale übereinstimmen. Da die Bank zum Teil die Jährliche Tilgung nicht berücksichtigt hat oder das der Vertrag vom Verbraucher nach 10 Jahren gekündigt werden kann usw. (also eine geringer Laufzeit) Die Vorfälligkeitsentschädigung wurde von der Bank anhand der festgeschriebenen Laufzeit errechnet. Jedoch ist jeder Vertrag nach 10 Jahren kündbar usw. Die Tilgung muss auch mit reingerechnet werden. Da somit die Restkreditsumme nicht minimiert wird. Aber im Vertrag steht so nichts konkretes über eine Tilgung. Hierfür existiert von der Bank das ESIS Merkblatt und dieses besagt das eine Jährliche Tilgung möglich ist usw.
    Leider kam auch von der Verbraucherzentrale die Aussage, dass es vielleicht sogar fünf Berechnungsmöglichkeiten für Vorfälligkeitsentschädigungen gibt. Da aber unsere Anwältin für Banken und Vertragsrecht nach Durchsicht der Berechnung von der Verbraucherzentrale auch zu dem Entschluss gekommen ist, dass die Berechnung der Bank nicht stimmen kann. (Sprich: Vorfälligkeitsentschädigung ist zu hoch) sind wir davon überzeugt, dass die Bank uns betrogen hat. Aber diese Darstellung vor Gericht zu Beweisen ist nicht so einfach wie gedacht. Da es nicht konkret einen Fehler im Vertrag gibt der besagt, dass unser Vertrag nichtig wäre. Grundsätzlich ist jeder Anwalt nicht auf einen Prozess heiß. Keiner möchte das Prozessrisiko übernehmen obwohl wir sehr viele Argumente in der Hand haben, ist die Rechtslage lt. Jurist noch umstritten. Hierzu haben wir schon einige Juristen befragt und jeder teilt diese Meinung. Man weiß nicht wie es ausgeht. Somit haben wir auf eine außergerichtliche Verhandlung mit der Bank gehofft bzw. ein besseres Angebot von der Bank erhofft aber hierzu fehlt unserer Juristin leider der Biss. Seit wir in Kontakt mit Ihr sind haben wir Monat für Monat im Internet recherchiert einige Verbraucherzentralen angeschrieben nach Argumenten gesucht. Gutachten besorgt und damit, mit der Bank verhandelt. Nur dadurch haben sich schlussendlich die 25% ergeben. Die Bank hat sich auch gut Zeit gelassen mit den Rückmeldungen 2-3 Monate manchmal und dann war mal die Anwältin krank oder im Urlaub usw. Das geht wirklich an die Substanz aber ohne Juristen keine Verhandlung. Die von der BHW nehmen einen ja nicht einmal war. (außer man kommt den Ratenzahlungen/Zinsen nicht mehr hinterher). Der nächste Anwalt kostet uns wieder einen vierstelligen Betrag.

    Schlussendlich ist unser Gedanke wir haben keine 46.600 EUR mehr zu verlieren wir haben dieses Geld schon verloren und die Anwaltskosten und die Kosten für die Institutionen usw. Die Bank hingegen hat schon 46.600 EUR zu verlieren also sollten die zumindest auch so klug sein und aufgrund deren Berechnungsfehler uns ein anständiges Angebot machen. Trotz alldem sind unsere Mittel auch langsam ausgeschöpft und das Prozessrisiko nicht zu leugnen. Rein hypothetisch gefragt. Wenn die Bank nichts zu befürchten hätte, warum sollten Sie sich überhaupt auf irgendeine Verhandlung mit uns einlassen und uns Geld bieten?

  5. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung BHW Bausparkasse

    Tja, zwischen Recht haben und Recht bekommen liegt nun mal der Richter... Der Richter wird von dem besseren Anwalt mit den entsprechenden Berechnungen überzeugt. Wenn du da gute Karten für dich siehst, kannst du in der Tat viel gewinnen. Wenn es schlecht läuft, kannst du eben auch noch mehr verlieren.
    ist halt die Frage, mit welcher Forderung du in die Schlacht ziehst und welches Angebot die BHW für die Schlacht benutzt.

  6. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Vorfälligkeitsentschädigung BHW Bausparkasse

    Wie wahr, wie wahr, BenniG
    ist halt die Frage, mit welcher Forderung du in die Schlacht ziehst und welches Angebot die BHW für die Schlacht benutzt.
    Die Aussage trifft den Nagel auf den Kopf!

    Denn wer selber sein Darlehn sucht, hat folgenden Sachen nicht:

    - Statt GewO Recht, nur KWG Recht // das bedeutet der Rechtsstreit befindet sich unter gleichen statt, damit ist der Kunde unterlegen, weil er fachlich dies nicht stemmen kann!

    - Keine Zeugen, denn der Bankberater steht im Lager der Bank bzw. rechtlich ist dieser nicht existent!

    - das Darlehn ist kein Deut billiger, weil der Bankberater die gleiche Vergütung wie ein Immobiliendarlehnsvermittler bekommt.

    - Nur der Immobiliendarlehnsvermittler ist gerichtlich gezwungen, die billigste Darlehnsfinanzierung zu finden! Siehe LG Itzehoe vom 29.10.2009 (Az. 7 O 27/09), der Bankberater nicht, weil dies dem Interesse seines Prinzipal widerspricht!

    - Nur der Immobiliendarlehnsvermittler steht im Lager des Kunden und hat die Interessen des Kunden zu vertreten.

    - Nur der Immobiliendarlehnsvermittler haftet persönlich für den Fehler, den dieser gegenüber den Kunden erfüllt.

    Daher ist schon erstaunlich, dass seit dem 21.03.2016 immer noch Kunden gibt, die glauben billiger als ein Fachmann ein Darlehn zu erhalten!

    Zudem ist die VFE kein Wackelpudding, sondern klar und sicher ausgeurteilt. Die VFE kann niemals mehr sein, als das doppelte der Restzinsschuld! Dann gilt der §138 BGB!

    bruno68

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