Hält ein ungesichertes Privatdarlehen einer Prüfung durchs Finanzamt stand ?
Guten Tag,
kann mir jemand (vorzugsweise eine Person aus Bremen) bitte beantworten, ob das Finanzamt Bremen ein ungesichertes Privatdarlehen über 90k zwischen Eheleuten zur Anschlussfinanzierung einer vermieteten Eigentumswohnung akzeptiert ? Oder sieht es das FA lieber, wenn das Darlehen gesichert ist, z.B. durch eine notarielle Schuldanerkennung ?
Zu den Details:
Der Ehemann ist alleiniger Eigentümer der vermieteten Eigentumswohnung.
Die Zinsbindung der finanzierenden Bank läuft demnächst aus, es ist eine Restschuld von 90.000 € offen.
Die Ehefrau gewährt dem Ehemann ein Privatdarlehen über 90.000 € zu marktüblichen Zinsen (evtl. 2 - 3 % mehr, weil ja ungesichert) mit einer Zinsbindungsfrist von 10 Jahren und einer Laufzeit von 40 Jahren.
Warum das ganze:
Der Ehemann kann die Zinsen (die er an seine Frau zahlt) als Werbungskosten absetzen und reduziert somit sein zu versteuerndes Einkommen (Mieteinnahmen).
Die Ehefrau kann die Zinseinnahmen nun wesentlich günstiger versteuern (25 % Abgeltungssteuer).
Unterm Strich ergibt sich für das Ehepaar somit eine Steuerersparnis.
AW: Hält ein ungesichertes Privatdarlehen einer Prüfung durchs Finanzamt stand ?
Sprechen Sie doch direkt mit dem Finanzamt.
Ansonsten könnte auch möglich sein dass Sie als Ehemann in V+V die Zinseinkünfte geltend machen können.
Ihre Ehefrau muss die Zinseinkünfte in KAP natürlich angeben und werden auch versteuert.
GGfalls wäre noch nachzuweisen gg Finanzamt woher die EUR 90.000 kommen.
AW: Hält ein ungesichertes Privatdarlehen einer Prüfung durchs Finanzamt stand ?
Grundsätzlich sollte ein Darlehen unter nahen Angerhörigen dem Fremdvergleich standhalten. Es müsste also mit einem unbesichteren Fremddarlehen vergleichen werden.
Allerdings fallen meines Wissens Zinsen für Darlehen zwischen nahen Angehörigen nicht unter die Abgeltungssteuer, sondern werden mitdem persönlichen Steuersatz besteuert. Demzufolge entfällt der steuerliche Vorteil, es sei denn man hat noch Freibetrag verfügbar.
PS:
Gerade nochmal etwas gelesen. Grundsätzlich ist das laut Gesetz so wie angegeben, es gab aber auch schon anderslautende Urteile. Aus diesem Grund rate ich dringend zum Besuch beim Steuerberater.
Eine Anfrage beim Finanzamt (wie von Bankkaufmann vorgeschlagen) bringt in der Regel nichts, da diese nicht beraten dürfen. Es gibt beim Finanzamt nur die kostenpflichtige verbindliche Auskunft, die aber in der Regel nur durch einen Steuerberater erstellt wird, um unterschiedliche Sichtweisen verbindlich abklären zu lassen.
AW: Hält ein ungesichertes Privatdarlehen einer Prüfung durchs Finanzamt stand ?
Knackpunkt wird der Zinssatz sein. Hier ist ja der Gedanke, dass man statt üblichen 4% eher 6-7% ansetzt, um eine möglichst hohe Entlastung des Ehemanns zu erreichen.
Hängt aber auch vom Grenzsteuersatz der Ehefrau ab. Sollte man mal von StB berechnen lassen, ob bzw. ab welchem Zinssatz überhaupt ein positiver Effekt netto entsteht und ob davon die Kosten für den Aufwand gedeckt sind.
In einem gewissen Rahmen machen die FÄ das mit, allerdings wäre hier tatsächlich die Vorlage des Vertrags beim FA und damit verbundene Anerkennung des vereinbarten Zinssatzes ratsam.
Das FA kann den Zinssatz dann akzeptieren oder ablehnen, beides wäre eine rechtssichere Auskunft.
Argumentation für den marktunüblich hohen Zinssatz sehe ich kritisch, auch im Hinblick auf die angebliche nicht-Absicherung des Kredites. Die ist aus meiner Sicht nicht gegeben, da der Schuldner ja schließlich über pfändbares Vermögen verfügt und die Zinsen in Verbindung mit diesem Objekt steuergeltend machen will. Das geht aber ja nur, wenn die Zinsen mit den Einnahmen aus dem Objekt logisch rechtlich verknüpft/zugeordnet werden.
Wenn das tatsächlich ein unbesichertes Privatdarlehen wäre, sind die Zinsen mE nicht abzugsfähig.
AW: Hält ein ungesichertes Privatdarlehen einer Prüfung durchs Finanzamt stand ?
Nur weil man keine Grundschuld auf das Objekt als Sicherheit einträgt, heißt das nicht, dass keine Verknüpfung da ist.
Man kann durchaus auch reinschreiben, dass das Darlehen zum Erwerb der Immobilie ist und abweichend von der normalen Tilgung das Darlehen bei Verkauf des Objekts sofort fällig wird. Schon hast du die Verknüpfungzwischen Darlehen und Immobilie.
Marktunüblich (überhöht) sehe ich den Zinssatz auch nicht, da ein unbesichertes Darlehen eher sogar höher verzinst ist.
Wie gesagt, ich glaube nicht, dass es was bringt, weil zumindest laut Gesetz Zinsen zwischen nahen Angehörigen nicht unter die Abgeltunggsteuer fallen.
AW: Hält ein ungesichertes Privatdarlehen einer Prüfung durchs Finanzamt stand ?
Zitat von tneub
Marktunüblich (überhöht) sehe ich den Zinssatz auch nicht, da ein unbesichertes Darlehen eher sogar höher verzinst ist.
Wie gesagt, ich glaube nicht, dass es was bringt, weil zumindest laut Gesetz Zinsen zwischen nahen Angehörigen nicht unter die Abgeltunggsteuer fallen.
Abgeltungssteuer ist vermutlich ein Verständnisfehler des TE, das wird nicht gehen, sehe ich genauso.
Ich glaube aber, dass es sich hier generell um ein besichertes Darlehen handelt, ob man das nun reinschreibt oder nicht. Und dann kann man eben nur die üblichen 4% um einen Wert erhöhen, den das FA mitträgt. Sollte aber ein StB vor Ort wissen, wie da die örtliche Vorgehensweise ist.
AW: Hält ein ungesichertes Privatdarlehen einer Prüfung durchs Finanzamt stand ?
Ich glaube kaum, dass das ein Verständnisfehler war.
Ich denke schon, dass einziger Sinn und Zweck war, die Differenz zwischen Grenzsteuersatz und Abgeltungssteuersatz zu nutzen.
Werden aber die Zinserträge mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, hat man die Zinsen als Kapitalerträge und die Zinsen als Werbungskosten in der V+V in identischer Höhe. Damit ist der Effekt zumindest bei gemeinsam veranlagten Ehegatten komplett verpufft.
AW: Hält ein ungesichertes Privatdarlehen einer Prüfung durchs Finanzamt stand ?
Zitat von tneub
Ich glaube kaum, dass das ein Verständnisfehler war.
Ich denke schon, dass einziger Sinn und Zweck war, die Differenz zwischen Grenzsteuersatz und Abgeltungssteuersatz zu nutzen.
Verständnisfehler derart, dass er irgendwo gelesen hat, dass man pauschal zu 25% versteuern kann, aber nicht verstanden hat, dass das nur für Kapitalerträge aus zB Aktiengeschäften etc. gilt.
Auf den Gedanken kann man kommen. Die Annahme war vermutlich, dass die Ehefrau ja Kapital zur Verfügung stellt und dafür Zinsen erhält, also Kapitalerträge erwirtschaftet.