Meine Frau und ich lassen uns scheiden und verkaufen wahrscheinlich eine Immobilie, die wir vor 18 Monaten gemeinsam gekauft haben. Die Bank hat angegeben, dass die Vorfälligkeitsentschädigung 150 € beträgt.
Die Bank hat ihrem Makler angeboten, die Immobilie schätzen zu lassen.
Wenn der Immobilienwert unter dem Restschuld liegt und wir uns entscheiden, das Haus nicht zu verkaufen, verlangt die Bank dann, dass wir die Differenz hinterlegen?
z.B. Hauswert 270.000*, Restschuld 305.000. Die Banken verlangen zusätzlich 35.000 Euro als Sicherheit.
Vielleicht ist es besser, einen Makler zu fragen, der mit der Bank verbunden ist?
* Der Grund für meine Sorge ist, dass das Haus zum Zeitpunkt des Kaufs renovierungsbedürftig war. Die Renovierung ist noch im Gange. Wir haben eine komplett neue Elektroinstallation installiert, ein neues Badezimmer mit Fußbodenheizung und neue Wasserleitungen. Einige Wände verputzt. Einige neue Türen und Fenster. Neuer Gaskessel und Warmwasserspeicher.
Allerdings glaube ich, dass wir im August 2022 mit 350.000 € zu viel für die Immobilie bezahlt haben und die Preise seitdem nur noch gesunken sind. Die Immobilie ist nicht energieeffizienter als bei unserem Kauf. Habe gerade einen neuen Gaskessel bekommen. Als wir es kauften, waren es 220 kWh m2.
Es ist eine schreckliche Situation und wir hätten das Haus niemals kaufen sollen. Das wollte meine Frau, und ich bin ein schwacher Mann.
Na, dann such' mal schön im BGB, was da zum Thema Bauen steht. Das ersetzt keineswegs den fehlenden B-Plan. Was Du meinst - aber jetzt zum zweiten Mal verwechselst, obwohl ich es schon korrigiert habe - ist das BauGesetzbuch. Das wird aber nicht mit BGB abgekürzt, sondern mit BauGB. Das gilt, wenn es weder B-Plan noch LBauO noch weitere Rechtsquellen gibt.
Kennst den Unterschied zwischen BGB und BauGB nicht, willst hier aber auf dicke Hose machen.
Merkste selbst, oder?
Unfug. Nicht jedes BV auf einem Resthof oder im Außenbereich ist ein Schwarzbau. Wenn eine Baugenehmigung vorliegt, darf man das bauen, was genehmigt wurde. Ende der Durchsage.
Ok ich habe gerade die Grundsteuererklärung zum ersten Mal gesehen und der Vorbesitzer hat geschrieben:
Wohnfläche: 106m2
Nutzfläche: 109m2
Als wir die Immobilie gekauft haben, stand im Expose:
Schreib' dazu, dass Du historische Angaben suchst bzw. leite denen die Auskunft des Bauamts weiter.
Wenn Du selbst nicht weiterkommst, schick mir kommende Woche eine PN, dann besorge ich Dir die entsprechenden Unterlagen.
Ihre Antwort:
vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, das wir keine Unterlagern zu Baupläne und Genehmigungen für das Grundstück führen. Bitte wenden Sie sich mit der Anfrage an das Bauamt des Landkreis Leer.
Ich habe auch beim Bauamt in Leer nachgefragt, und sie haben mir geantwortet, dass sie den Bauherrn brauchen:
evtl. können es ältere Nachbarn wissen.
Diese Angabe ist so wichtig, da Bauakten damals nach Namen der Bauherren abgelegt worden sind.
Ich weiß nicht, wie ich den Bauherrn herausfinde, also werde ich diese Dokumente vielleicht nie erhalten.
Ok ich habe gerade die Grundsteuererklärung zum ersten Mal gesehen und der Vorbesitzer hat geschrieben:
Wohnfläche: 106m2
Nutzfläche: 109m2
Als wir die Immobilie gekauft haben, stand im Expose:
Wohnflache: ca. 135m2
Etagenzahl: 1,5
Dann kann man schonmal drüber nachdenken, ob man hier Ansprüche gegen den Verkäufer durchsetzt.
Dafür müsst Ihr aber Arglist nachweisen. Der Verkäufer müsste aber schon eine sehr gute Erklärung dafür haben, warum im Exposé und in den Angaben zur Grundsteuer verschiedene Werte stehen.
Zur Prüfung und Durchsetzung solltet Ihr einen Rechtsanwalt aufsuchen, den Ihr in Anbetracht des Streitwertes ohnehin ab Klageerhebung benötigt.
Was ist die Verteidigung? Ich habe es nicht gewusst? Ich bin alt? Der Makler hat den Fehler entdeckt und der Verkäufer hat ihn nicht korrigiert?
Soll ich jetzt in einem öffentlichen Forum Steilvorlagen für den Verkäufer verfassen?
Wenn Du das geprüft haben willst, dann geh zum Rechtsanwalt. Der wird dir dann sagen, wie er die Erfolgschancen einschätzt und was da an Kostenrisiko auf euch zukommt.
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wary
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Danke
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AW: Immobilienbewertung durch die Bank
Zitat von Stoppage81
Ja, okay, das ist der nächste Schritt. Danke
Gut. Und damit ist das Thema hier dann auch besser durch. Das Internet ist ein Dorf und so viele Resthöfe in Rhauderfehn mit diesen Daten werden nun nicht gerade täglich verkauft.
Will sagen: Alles was hier geschrieben wird, kann der Verkäufer ggf. mitlesen und sich daran ausrichten.
Ich weiß nicht, wie ich den Bauherrn herausfinde, also werde ich diese Dokumente vielleicht nie erhalten.
Du stellst die falschen Fragen bzw. gibst denen die falschen oder nicht vollständige Infos. Das KA kann - wenn man danach fragt - nach historischen Flurstücken und Eigentümern suchen. Ebenso das Grundbuchamt.
Auf das Hin und Her hier im Forum habe ich aber keinen Bock. Schick' mir bitte eine PN mit Deinen privaten Daten und erteile mir eine Vollmacht, damit ich in Deinem Namen tätig werden kann. Mache ich kostenfrei und ich komme an die Daten ran, muss aber mein berechtigtes Interesse nachweisen können. Oder gib' irgendeinem Makler oder RA die gleiche Vollmacht, dass der sich vor Ort um die Infos kümmern kann.