Vermögen an Neffen und Nichten verschenken, Zinsen weiterhin erhalten?
Guten Tag,
ich bin 53 Jahre alt, alleinstehend und kinderlos und würde gerne im Rahmen der Freibeträge von 20.000 € (alle 10 Jahre) schrittweise ein Teil meines Vermögens an meine (im Moment noch minderjährigen) Neffen und Nichten verschenken. Um zwecks Altersvorsorge auf der sicheren Seite zu sein, wäre mein Wunsch allerdings, Zinsen/Ausschüttungen weiterhin für mich in Anspruch zu nehmen.
AW: Vermögen an Neffen und Nichten verschenken, Zinsen weiterhin erhalten?
Zitat von StGe1973
Du deinem Vertrag, den du zitierst: dass der Nießbrauch dauerhauft erwirtschaftet wird. Nießbrauch ist ein Recht, das kann niemand erwirtschaften, diese Aussage ist an sich Unsinn.
Falsch. Nießbrauch beinhaltet eine Gewinnerzielungsabsicht und ist mit einem Wert in Euro im Vertrag beziffert. Man kann also den Wert des Nießbrauchs pro Jahr oder auch über die gesamte Laufzeit ermitteln.
Rest geschenkt. Es ist bis hierher vollkommen klar geworden, dass Du Dich noch nie ernsthaft mit dem Thema auseinandergesetzt hast.
AW: Vermögen an Neffen und Nichten verschenken, Zinsen weiterhin erhalten?
Also wenn du behauptest, dass Dinge gesetzlich vorgeschrieben wären, dann sollte man auch die relevanten Stellen nennen können. Sonst wäre es doch besser, wenn du sagst, dass deiner Meinung nach x und y nicht möglich sind.
Grundsätzlich verstehst du einfach elementare Dinge nicht: Nießbrauch ist ein Recht wie z.B. ein Wohnrecht. Dieses Recht steht jemanden zu, kann nicht erwirtschaftet werden oder sonstiges. Natürlich hat es einen Wert z.B. ein Wohnrecht mindert den Preis einer Immobilie erheblich und kann in Euro beziffert werden.
Deine große Komplexität kommt insbesondere dann, wenn es keine verwandschaftlichen Beziehungen gibt d.h. dann stellt sich der Gesetzgeber und das Finanzamt zu Recht die Frage, warum das getan wird. Dann müssen eigentlich Gegenleistungen vereinbart worden sein, denn warum sonst sollte man dies als Eigentümer tun? Je nach vertrragliche gereglten Dingen kann dann Nießbrauch wirklich sehr komplex werden.
Nießbrauch innerhalb einer Familie ist aber eben deshalb anders, weil es sind immer (zumindest in den Fällen, die mir bekannt sind) um einen unentgeltlichen Nießbrauch handelt. Dann ist Nießbrauch extrem einfach und in diesem Sinne auch vom TE beabsichtigt.
Dass du in den Post vom TE vollkommen andere Dinge hinein interpretierst und daraus eine höchst komplexe Angelegenheit machen willst, das bleibt dir überlassen.
AW: Vermögen an Neffen und Nichten verschenken, Zinsen weiterhin erhalten?
Zitat von StGe1973
Also wenn du behauptest, dass Dinge gesetzlich vorgeschrieben wären, dann sollte man auch die relevanten Stellen nennen können. Sonst wäre es doch besser, wenn du sagst, dass deiner Meinung nach x und y nicht möglich sind.
Du bist derjenige, der da was absolut nicht auf die Kette kriegt: wenn Betriebsvermögen übergeben werden soll, ohne dass Erbschaftssteuer ausgelöst wird, dann muss (!) ein Nutzen für die Erben nachgewiesen werden. Wenn das Verhältnis 100 zu 0% ist, akzeptiert das FA die erbschaftssteuerfreie Übertragung nicht. Also wurde 80/10/10 vereinbart. Das war Rechtslage zum Zeitpunkt der Vertragsabschlusses.
Grundsätzlich verstehst du einfach elementare Dinge nicht: Nießbrauch ist ein Recht wie z.B. ein Wohnrecht. Dieses Recht steht jemanden zu, kann nicht erwirtschaftet werden oder sonstiges.
AW: Vermögen an Neffen und Nichten verschenken, Zinsen weiterhin erhalten?
Die Frage des TE ging um eineen unentgeltlichen Nießbrauch ohne Gegenleistungen in der erweiterten Familie. Darauf haben sich meine Postings bezogen. Hier von Fallstricken usw. zu sprechen ist absoluter Unsinn, es ist eine einfache und umkomplizierte Möglichkeit die Erträge zur eigenen Absicherung zu behalten und schon vorher zu vererben , um später Erbschaftssteuern zu sparen.
Dein Fall ist anders mit Betriebsvermögen usw. hat aber mit dem EP nichts zu tun. Wenn du über deinen speziellen Fall sprechen willst, dann musst du einen eigenen Thread eröffnen. Wenn hier jemand Fragen stellt, dann sollte es darum gehen DIESE Frage zu beantworten und nicht deinen Fall (der mit dem des TE überhaupt nichts zu tun hat) zum Diskussionsgegenstand zu machen.
Wie gesagt, wenn du das willst, dann eigener Thread...
AW: Vermögen an Neffen und Nichten verschenken, Zinsen weiterhin erhalten?
Das ist schlichter Unsinn... Eine Stiftung hat einen Stiftungszweck, der kann der TE nicht über Erträge verfügen.
Deine anderen Möglichkeiten sind ebenfalls Unsinn, weil er dann nicht mehr die Verfügungsgewalt hätte. Er könnte z.B. eine GmbH gründen mit den Enkeln als Anteilseignern. Unabhängig vom Aufwand, de rin keinem Verhätnis zum Nutzen stehen würde, würden dann aber auch die Anteilseigner entscheiden. Das kannst du vertraglich nicht aushebeln, weil es nmicht übertragbare Eigentümer Stimmrechte sind. Die Enkel könnte maximal eine Vollmacht ausstellen, die diese aber jederzeit widerrufen könnten.
Nun ja, es bringt ja nichts solche Diskussionen weiter zu führen...
AW: Vermögen an Neffen und Nichten verschenken, Zinsen weiterhin erhalten?
Zitat von StGe1973
Das ist schlichter Unsinn... Eine Stiftung hat einen Stiftungszweck, der kann der TE nicht über Erträge verfügen.
Falsch. Kann man in 3s nachgoogeln. Einfach mal "Stiftungszweck" und/oder "Drittelregelung §58" eingeben, dann wird man sofort fündig.
Deine anderen Möglichkeiten sind ebenfalls Unsinn, weil er dann nicht mehr die Verfügungsgewalt hätte.
Auch das ist falsch.
Er könnte z.B. eine GmbH gründen mit den Enkeln als Anteilseignern. Unabhängig vom Aufwand, de rin keinem Verhätnis zum Nutzen stehen würde, [...]
Reine Mutmaßung Deinerseits. Der TE hat noch keine Angaben zur Höhe gemacht. Wenn man unterstellt, dass er korrekt schreibt, muss es aber mindestens drei Begünsitgte geben, also sollen Minuimum alle 10 Jahre 60T€ übertragen werden. Hebelt man das ganze noch durch wie auch immer gestaltete Rechte für den Erblasser, können noch
weitaus höhere Werte übertragen werden.[/quote]
... würden dann aber auch die Anteilseigner entscheiden. Das kannst du vertraglich nicht aushebeln, weil es nmicht übertragbare Eigentümer Stimmrechte sind. Die Enkel könnte maximal eine Vollmacht ausstellen, die diese aber jederzeit widerrufen könnten.
Erstens halte ich das sowieso für sinnvoll, zweitens kann man es dennoch aushebeln. In einer KG kann man zB die Stimmrechte nach Anteilen gewichten. Und sag' jetzt nicht, dass das nicht geht, wenn ich selbst in einer KG bin, die das so handhabt.
Nun ja, es bringt ja nichts solche Diskussionen weiter zu führen...
AW: Vermögen an Neffen und Nichten verschenken, Zinsen weiterhin erhalten?
Du kannst keine Privatperson als Stiftungszweck haben, nur so wäre es ja möglich, dass die Erträge beim TE bleiben.
Deine Erklärungen zu GmbH und KG sind schlichtweg Unsinn. Wenn der TE für die Schenkung eine GmbH oder KG gründen würde (unabhängig davon, dass der Aufwand Unsinn wäre), dann wären auch seine Neffen und Nichten Eigentümer die GmbH.
AW: Vermögen an Neffen und Nichten verschenken, Zinsen weiterhin erhalten?
Zitat von StGe1973
Du kannst keine Privatperson als Stiftungszweck haben, nur so wäre es ja möglich, dass die Erträge beim TE bleiben.
Falsch, s.o.
Deine Erklärungen zu GmbH und KG sind schlichtweg Unsinn. Wenn der TE für die Schenkung eine GmbH oder KG gründen würde (unabhängig davon, dass der Aufwand Unsinn wäre), dann wären auch seine Neffen und Nichten Eigentümer die GmbH.
Die Neffen/Nichten wären auch beim von Dir favorisierten Nießbrauch Eigentümer.
Nur leider im schlimmsten Fall ohne irgendwelche Rechte an ihrem (!) Eigentum und ohne gesellschaftlichen Nutzen, obwohl an anderer Stelle ESt eingespart wird.
Wenn der Erblasser 80 oder 90 ist, kann man den - sorry - Sch*** von mir aus machen. Bei einem knapp 50-jährigen ist das völlig gaga. Die Umgehung der ESt auf so lange Zeiträume ist an der Stelle gesellschaftlich nicht gewollt, ich halte das sogar für verfassungswidrig.
AW: Vermögen an Neffen und Nichten verschenken, Zinsen weiterhin erhalten?
Nun ja, wenn du eine Drittelregelung mit der Aussage der TE, dass er 100% der Erträge behalten will gleichsetzt, dann erklärt das natürlich deine Probleme mit der angeblichen Komplexität von Nießbrauch. Wenn das noch repräsentativ für deine Familie gilt, dann erklärt das auch eure Missverständnisse untereinander...
Aber das muss ich dir absolut Recht geben , mit solchen Verständnisproblemen sind natürlich größte Schwieirgkeiten innerhalb der Familie vorprogrammiert und dann ist Nießbrauch wirklich keinesfalls zu empfehlen. Der Famileinfriede ist immer mehr wert als Geld oder Verträge, wenn derartige Missverständnisse absehbar sind...
AW: Vermögen an Neffen und Nichten verschenken, Zinsen weiterhin erhalten?
Zitat von Zapp73
Falsch. Nießbrauch beinhaltet eine Gewinnerzielungsabsicht und ist mit einem Wert in Euro im Vertrag beziffert. Man kann also den Wert des Nießbrauchs pro Jahr oder auch über die gesamte Laufzeit ermitteln.
Dahat der Zapp73 Recht. Es gibt auch diverse Rechner dazu, die diesen Wert ausspucken, www.niessbrauchrechner.de zum Beispiel.