Vermögen an Neffen und Nichten verschenken, Zinsen weiterhin erhalten?

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  1. Avatar von EB1970
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    Standard Vermögen an Neffen und Nichten verschenken, Zinsen weiterhin erhalten?

    Guten Tag,

    ich bin 53 Jahre alt, alleinstehend und kinderlos und würde gerne im Rahmen der Freibeträge von 20.000 € (alle 10 Jahre) schrittweise ein Teil meines Vermögens an meine (im Moment noch minderjährigen) Neffen und Nichten verschenken. Um zwecks Altersvorsorge auf der sicheren Seite zu sein, wäre mein Wunsch allerdings, Zinsen/Ausschüttungen weiterhin für mich in Anspruch zu nehmen.

    Welche Möglichkeiten gibt es?

  2. Avatar von ZehWeh
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    Standard AW: Vermögen an Neffen und Nichten verschenken, Zinsen weiterhin erhalten?

    Gar nicht, die Zinsen/Ausschüttungen gehören demjenigen, dem auch die Kapitalanlage gehört, die diese Zinsen generieren.

    Entnahmen aus einem Kinderdepot dürfen auch nur dem Kind selbst zu gute kommen.

    Einzige Möglichkeit wäre daher, weniger zu verschenken damit du mehr für dich hast.

  3. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Vermögen an Neffen und Nichten verschenken, Zinsen weiterhin erhalten?

    Was du suchst nennt sich Nießbrauch, gibt es auch bei Wertpapierdepots. Du schenkst das Depot deinen Neffen und Nichten und kannst weiter über die Erträge verfügen.

    Allerdings musst du das von einem Anwalt oder Steuerberater berechnen lassen, da der Kapitalwert höher ist als 20.000 Euro, sprich du kannst alle 10 Jahre mehr als die 20.000 schenken. Den genauen Wert (wird mit deiner zu erwartenden Lebenszeit) berechnet, da musst du z ueinem Fachmann....

  4. Avatar von Zapp73
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    Standard AW: Vermögen an Neffen und Nichten verschenken, Zinsen weiterhin erhalten?

    Nießbrauch ist der letzte Sch***, sorry. Haben wir in der Familie auch, wird jetzt nach ~16 Jahren abgelöst - könnte ich 'n Buch drüber schreiben und kenne ich dummerweise auch aus beruflicher Sicht. Das rechtliche Konstrukt, das dahinter steht, verstehen die meisten Nießbraucher nicht.

    Ein Vorteil aus einem Nießbrauch entsteht mMn nur dann, wenn alle (!) Beteiligten zum Abschluss des Vertrags die Tragweite der Entscheidung begreifen, was iA nur dann gegeben ist, wenn sich alle Beteiligten gut in Finanzen auskennen und vor allem für die Erben nicht nur Pflichten, sondern auch ausreichende Rechte verankert werden.

    @EB1970 Du musst Dir mMn eine ganz andere Frage stellen, nämlich:

    Brauchst Du die Einnahmen/Zinsen aus 20T€ wirklich noch, wenn Du mit 53 ja schon daran denkst, Vermögen zu verteilen?

    Wenn ja, behalt's einfach.

  5. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Vermögen an Neffen und Nichten verschenken, Zinsen weiterhin erhalten?

    Also , du tust jetzt so wie wenn Nießbrauch ein brutal kompliziertes Ding sei... kann ich nun wirklich nicht nachvollziehen. Letztlich ist es einfach eine Abkopplung von realem Eigentümer "auf dem Papier" und de facto Eigentümer(der alle Kosten und Erträge) bekommt.

    Gerade für solche Fälle ist Nießbrauch ideal: Wenn jemand für seine Absicherung Erträge aus Immobilien, Aktien usw. behalten will, aber den Erben in Zukunft Erbschaftssteuer ersparen will.

    Und der entschiedende Vorteil ist, dass eben mehr als die 20.000 Euro verschenkt werden können....

  6. Avatar von Zapp73
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    Standard AW: Vermögen an Neffen und Nichten verschenken, Zinsen weiterhin erhalten?

    Wenn die Nießbraucher nicht mehr verstehen, was sinnvoll zu tun ist, aber mehr oder weniger alle Rechte in der Hand behalten (wollen), wird's problematisch. Mit der Situation schlagen mein Bruder und ich uns seit 5 Jahren rum. Bis dahin war's mehr oder weniger schon 'ne wirtschaftliche Katastrophe, aber immerhin sind keine operativen Verluste entstanden, reale Rendite also ~Null. Prinzipiell war das aber schon Raubbau an der Substanz, weil Null Kapital für Re-Investitionen eingesetzt wurde - ging alles für die Befriedigung des Nießbrauchs drauf.

    Was seit 5 Jahren passiert, ist eine wirtschaftliche Katastrophe. Mein Bruder hat schon mal angedroht, den Vertrag rückabzuwickeln, weil er keine Möglichkeit mehr gesehen hat, das Invest jemals nach Ableben unserer Eltern wieder in die schwarzen Zahlen zu bringen. Wenn der Punkt erreicht ist, dass man das den Eltern wieder zurückschenkt, sollte man als Haupt-Nießbraucher vielleicht mal verstehen, was die Uhr geschlagen hat. Reaktion meiner Eltern nicht vorhanden. Die begreifen das Problem und dessen Auswirkungen gar nicht, weder rechtlich noch wirtschaftlich.

    Das werde ich meinen Kindern also keinesfalls antun.

  7. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Vermögen an Neffen und Nichten verschenken, Zinsen weiterhin erhalten?

    Nießbrauch ist eine reine Absicherung der älteren Generation nicht direkt ins Heim etc. abgeschoben zu werden sobald sie es mit warmer Hand vererben. Alles hat sein Für und Wider. Erben muss nicht unbedingt wirtschaftlich sein, dafür kann man das Erbe auch ausschlagen, wenn man es nicht möchte.

    Hier helfen vorab Gespräche und Randbedingen, bevor etwas in den Nießbrauch übergeht. Wenn klar ist, dass das Erbe eigentlich verbraucht werden soll, dann ist das so das hat die nachkommende Generation so zu akzeptieren.
    Ich brauche nicht unbedingt ein Erbe. Wenn man etwas bekommt ist das sicher ok egal ob groß oder klein, wirtschaftlich oder nicht meist zählt die Geste.

    zum TE

    warum nicht nur so viel überschreiben, dass man ausreichend noch für sich selber über hat?
    Adoption wäre ja auch möglich um eine direkte Linie herzustellen.

  8. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Vermögen an Neffen und Nichten verschenken, Zinsen weiterhin erhalten?

    Zitat Zitat von titan1981
    warum nicht nur so viel überschreiben, dass man ausreichend noch für sich selber über hat?
    Woher will man denn mit 53 Jahren wissen, wie alt man wird und was für Ausgaben man bis zum Tod noch hat?

  9. Avatar von Zapp73
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    Standard AW: Vermögen an Neffen und Nichten verschenken, Zinsen weiterhin erhalten?

    Zitat Zitat von titan1981
    Nießbrauch ist eine reine Absicherung der älteren Generation nicht direkt ins Heim etc. abgeschoben zu werden sobald sie es mit warmer Hand vererben. Alles hat sein Für und Wider. Erben muss nicht unbedingt wirtschaftlich sein, dafür kann man das Erbe auch ausschlagen, wenn man es nicht möchte.
    Bei unserem Invest/Nießbrauch hängt eine komplette Existenz eines Dritten (Pächters) dran - da kannst Du nicht einfach sagen, das lassen wir mal vor die Wand fahren, weil dann dieser Dritte in die Privatinsolvenz geht.

    Hier helfen vorab Gespräche und Randbedingen, bevor etwas in den Nießbrauch übergeht.
    Guter Witz. Genau das habe ich vor Vertragsabschluss gemacht. Übernommen worden ist davon nichts, weil die Eltern und der Notar (kein Witz!) das ja schließlich besser wissen.

    Das von mir schon zu Vertragsbeginn beschriebene Risiko ist dann vor 5 Jahren real geworden und da geht's nicht um Kleingeld. Mein Bruder und ich haben das jetzt am Hacken, sind aber praktisch fast handlungsunfähig.

    Mein Onkel hat dann letztes Jahr im Dez. noch mal ein laaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaanges Gespräch geführt und alles grafisch (!) wie schriftlich festgehalten und denen grds. nur eine Sache verklickert, nämlich dass mein Bruder u ich nach deren Ableben keine reale wirtschaftliche Chance mehr hätten, außer alles zu verkaufen, wenn sie jetzt weiterhin jede Investition und Veränderung verhindern. Also genau das, was sie um jeden Preis verhindern wollen.

    Das ist jetzt 1 Jahr her, passiert ist - nichts. Soviel zum Thema "Reden".

    Wenn klar ist, dass das Erbe eigentlich verbraucht werden soll, dann ist das so das hat die nachkommende Generation so zu akzeptieren.
    Das ist gleich aus mehrerer Sicht verkehrt.

    1. Wenn das Erbe verbraucht werden soll, muss man es nicht übertragen. Man verbrauhct es dann einfach und fertig. Auf verbrauchtes Erbe fällt schließlich keine Erbschaftssteuer an.
    2. Der Verbrauch des Erbes ist das größte rote Tuch für meine Eltern - genau davor haben Sie Angst, es soll nach deren Vorstellung für Jahrtausende bestehen bleiben, möglichst unangetastet. Dass sich die Welt aber derweil weiterdreht und sich wirtschaftliche Randbedingungen ändern, blenden sie aus.
    3. In einem Nießbrauchs-Vertrag steht immer, dass der Nießbraucher dazu verpflichtet (!) ist, die Nachhaltigkeit des Nießbrauchs zu gewährleisten, also die Sache, die ihm zum Zwecke der Erwirtschaftung des Nießbrauchs wieder zurück (!) übergeben wird, in Schuss zu halten. Nur - verklag' mal Deine eigenen Eltern auf Insolvenzverschleppung oder nachweislich unterlassene notwendige Investitionen. Gibt der Vertrag locker her. Macht man aber nicht.

    Ich brauche nicht unbedingt ein Erbe. Wenn man etwas bekommt ist das sicher ok egal ob groß oder klein, wirtschaftlich oder nicht meist zählt die Geste.
    Bei uns geht's nicht nur um eine Geste, das kann ich Dir versichern. Und wenn die Untätigkeit der eigenen Eltern dazu führt, dass die wirtschaftliche Existenz eines Dritten incl. dessen Familie im Raum steht, dann ist das kein Spaß mehr. Vor allem dann nicht, wenn genau dessen Existenzsicherung auch Sinn und Zweck des Vertrags war und ist und eigentlich die sich darum vertraglich geregelt kümmern müssten. Dreimal darfst Du fragen, wer sich darum tatsächlich kümmert.

    Insofern ist mein Rat: wer über sowas als Erbe/Kind nachdenkt, sollte den Vertrag nur unterschreiben, wenn der Vertrag so ausgehandelt ist, dass er auch unter Dritten funktioniert, zumindest, wenn es um signifikante Vermögenswerte und auch Verpflichtungen ggü. anderen geht. Und das ist schnell gegeben. Wenn das Erbe zB ein Vermietungsobjekt ist, dann ist man ggü. den Mietern verpflichtet, das Objekt in Stand zu halten. Wenn der Hauptnießbraucher für entspr. Ausgaben aber unempfänglich ist, weil das ja seinen Nießbrauch schmälert, dann wird das ganz schnell 'ne ärgerliche Nummer.

    My 2 cents.

  10. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Vermögen an Neffen und Nichten verschenken, Zinsen weiterhin erhalten?

    wird aber nach deiner Beschreibung hin aber so oder so kommen, dass Dritte Existenz Probleme bekommen werden, ob ihr interveniert oder auch nicht. War das vorher durch das vorherige Verhalten der Nießbraucher nicht absehbar?

    Ich habe ein Teil meines Erbe mit Nießbrauch aus dem Grund ausgeschlagen. Da wollte ich nichts mit zu tun haben.
    Aus vorher vorhersehbaren wahrscheinlichen, teilweise oben von dir genannten Gründen. Ein anderes mit Nießbrauch habe ich dann angenommen, mit anderen Personen die den Nießbrauch haben. Mit dem Vorteil die dürfen sich mit denen bei denen ich es nicht haben wollte herumgeschlagen dürfen weiter streiten.... Für manche ist das ein Hobby und ich bin da fein raus aus der Sache.... Da wird sich auch darum gekümmert (werterhaltend als auch wertsteigernd) sollte es nun doch wieder an mich fallen wird es wohl unter den Hammer kommen, da ich zu weit weg wohne um es wirklich bewirtschaften zu können. Wobei man kann das ganze dann auch verwalten lassen, wenn dann nur noch nach den Kosten was über bleibt ist das auch ok.

  11. Avatar von Zapp73
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    Standard AW: Vermögen an Neffen und Nichten verschenken, Zinsen weiterhin erhalten?

    Zitat Zitat von titan1981
    wird aber nach deiner Beschreibung hin aber so oder so kommen, dass Dritte Existenz Probleme bekommen werden, ob ihr interveniert oder auch nicht. War das vorher durch das vorherige Verhalten der Nießbraucher nicht absehbar?
    Es wird zum Glück nicht so kommen, dass Dritte das ausbaden, aber da war deutlich mehr Glück im Spiel als alles andere und das wussten wir vor 5 Jahren auch noch nicht.

    Ja, das Verhalten der Nießbraucher war in gewisser Weise absehbar, allerdings nicht in diesem Ausmaß.

    Das ist aber genau der Aspekt, vor dem ich warne.

  12. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Vermögen an Neffen und Nichten verschenken, Zinsen weiterhin erhalten?

    Sorry, ich kann eurer Diskussion nicht folgen bzw. für mich ist das einfach Unsinn, was ihr da zusammen schreibt....

    Was hat Nießbrauch mit der Insolvenz eines Pächters zu tun? Diese wäre ebenso ohne den Nießbrauch gekommen oder auch nicht. Für den Pächter ändert sich doch nichts, er bezahlt weiter an den vorherigen Eigentümer und jetztigen Nießbraucher.

    Der einzige kritische Punkt sind eigentlich die Instandhaltungsmaßnahmen. Aber mir ist kein Nießbrauchrecht bekannt, indem das der neue Eigentümer zu tragen hat, sondern dies wird immer (zumindest in allen mir bekannten Fälle) auf den Nießbraucher übertragen, also kurz gesagt: Nießbraucher hat alle Einnahmen und trägt alle Kosten.

    Was ich bei eurer Diskussion überhaupt nicht verstehe:

    Angenommen die Eltern wären Eigentümer geblieben, dann wäre doch alles ebenso gekommen und sie hätten jede Veränderung und Investition abgelehnt. Was soll das mit dem Nießbrauch zu tun haben?

  13. Avatar von Zapp73
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    Standard AW: Vermögen an Neffen und Nichten verschenken, Zinsen weiterhin erhalten?

    Zitat Zitat von StGe1973
    Sorry, ich kann eurer Diskussion nicht folgen bzw. für mich ist das einfach Unsinn, was ihr da zusammen schreibt....
    Der Unsinn ist für mich seit 15 Jahren Realität.

    Und da ich das aus beruflicher Sicht in allen möglichen Variationen auch bei anderen vorzeitigen Übertragungen von idR Betriebsvermögen sehe, behaupte ich auch, dass diese Blockade bei älteren Menschen kein Einzelfall, sondern eher realistisches Risiko ist. Nießbrauch finden die aber total super - weil das FA nicht hinlangen kann und trotzdem fast alle Rechte am Vermögen erhalten bleiben.

    Finde den Fehler.

  14. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Vermögen an Neffen und Nichten verschenken, Zinsen weiterhin erhalten?

    wie gesagt, wenn es absehbar ist/war, dass Nießbrauch nichts wird, sollte man das vorzeitige Erbe einfach ausschlagen und warten bis der natürliche Weg, den Weg bereitet und kümmert sich dann darum wenn man wirklich der Besitzer ist und ggf. von Dritten die Existenzen dran hängen. Ihr wisst also nicht nur seit 5 Jahren mit den Nießbrauchern Grütze ist, sondern schon 15 Jahre. 10 Jahre bevor der Nießbrauch kam.

    Da stellt sich eher die Frage warum habt ihr geklaubt, dass man alte Bäume bzw. alte Menschen verändern könnt? Da hat noch nie funktioniert und wird es auch nie. Die Alten werden nie auf die Jungen hören egal ob später die Jungen dann doch recht hatten. Da geht es dann nur noch ums Prinzip... Am meisten trifft man die dann wenn man einfach sagt LMA macht was ihr wollt aber lasst mich damit in Ruhe. Spart Zeit, Geduld und sogar im Zweifel Geld. Denn so lange die alten noch geschäftsfähig sind wird das eh nichts. Ich spreche da aus Erfahrung aus der eigenen Verwandtschaft und wie auch schon gesagt wenn man den Kram einfach hin wirft und den Nießbrauch nicht annimmt trifft man sie am meisten....

    Risiko ist halt, dass man halt enterbt wird. Aber Geld macht nicht immer glücklich meist lebt es sich ohne Geld der Verwandtschaft einfach netter.... Die böse Verwandtschaft ärgert sich am meisten wenn man sie ignorieren kann. Ich habe nach 25 Jahren Erbstreit seit 3 Jahren Ruhe.... und seit dem Ruhe ist ist auch der noch einzig wütige über den Jordan weil es nichts mehr gab was er zum streiten hatte... So gesehen sind mir dadurch etliche 100.000€ durch die "Lappen" gegangen aber ich lebe damit viel besser und ruhiger. Die die das Vermögen bekommen haben sind auch nicht glücklich geworden.

  15. Avatar von Zapp73
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    Standard AW: Vermögen an Neffen und Nichten verschenken, Zinsen weiterhin erhalten?

    Zitat Zitat von titan1981
    wie gesagt, wenn es absehbar ist/war, dass Nießbrauch nichts wird, sollte man das vorzeitige Erbe einfach ausschlagen ...
    Geht nicht. Wenn man in der Familie 1 vs. 3 steht unterschreibt man das zähneknirschend, in der Hoffnung, dass es gutgeht. Hätte ich nicht unterschrieben, hätte mir der Pflichtteil übertragen werden müssen und dann wäre das komplett den Bach runtergegangen, weil das einen Notverkauf ausgelöst hätte. Aus dem Cash nicht zu leisten. Hätte ich meinen Pflichtteil gestundet, wäre der Betrieb pleite, sobald mein Pflichtteil fällig werden würde. Man kommt aus der Nummer also nicht raus bzw. ich hätte das Problem nur an meinen Bruder übergeben und ihm allein den Schlamassel überlassen.

    Da stellt sich eher die Frage warum habt ihr geklaubt, dass man alte Bäume bzw. alte Menschen verändern könnt?
    Erstens waren meine Eltern damals noch nicht soooo alt und wir wurden vor vollendete Tatsachen gestellt. Musste halt schnell gehen, weil sich zum 01.01. der Folgejahres die rechtlichen Gegebenheiten geändert hätten. Im Nachhinein sehe ich das noch kritischer als damals, weil ich heute den vollen Akteneinblick habe. Ich kam damals aber gerade wieder zurück nach Hause, um mich in die Firma einzuarbeiten, die mir aktuell gehört.

    Da hat noch nie funktioniert und wird es auch nie. Die Alten werden nie auf die Jungen hören egal ob später die Jungen dann doch recht hatten.
    Doch, geht. Klappt zB bei meinen Schwiegereltern hervorragend. Für meine eigenen Kinder habe ich das auch schon halbwegs geplant, die werden mich irgendwann schlicht überstimmen können, weil die jedes Jahr mehr Anteile erhalten werden.

    Da geht es dann nur noch ums Prinzip... Am meisten trifft man die dann wenn man einfach sagt LMA macht was ihr wollt aber lasst mich damit in Ruhe. Spart Zeit, Geduld und sogar im Zweifel Geld. Denn so lange die alten noch geschäftsfähig sind wird das eh nichts. Ich spreche da aus Erfahrung aus der eigenen Verwandtschaft und wie auch schon gesagt wenn man den Kram einfach hin wirft und den Nießbrauch nicht annimmt trifft man sie am meisten....
    Ich habe das damals schon geahnt, aber mein Bruder hat's nicht so gesehen.

    Risiko ist halt, dass man halt enterbt wird. Aber Geld macht nicht immer glücklich meist lebt es sich ohne Geld der Verwandtschaft einfach netter.... Die böse Verwandtschaft ärgert sich am meisten wenn man sie ignorieren kann. Ich habe nach 25 Jahren Erbstreit seit 3 Jahren Ruhe.... und seit dem Ruhe ist ist auch der noch einzig wütige über den Jordan weil es nichts mehr gab was er zum streiten hatte... So gesehen sind mir dadurch etliche 100.000€ durch die "Lappen" gegangen aber ich lebe damit viel besser und ruhiger. Die die das Vermögen bekommen haben sind auch nicht glücklich geworden.
    Ich kann's ja (schlecht) rückgängig machen, also kaufen wir die jetzt raus. Einzig sinnvolle Möglichkeit.

  16. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Vermögen an Neffen und Nichten verschenken, Zinsen weiterhin erhalten?

    Zitat Zitat von Zapp73
    Der Unsinn ist für mich seit 15 Jahren Realität.

    Und da ich das aus beruflicher Sicht in allen möglichen Variationen auch bei anderen vorzeitigen Übertragungen von idR Betriebsvermögen sehe, behaupte ich auch, dass diese Blockade bei älteren Menschen kein Einzelfall, sondern eher realistisches Risiko ist. Nießbrauch finden die aber total super - weil das FA nicht hinlangen kann und trotzdem fast alle Rechte am Vermögen erhalten bleiben.

    Finde den Fehler.
    Das stimme ich dir ja zu, dass alte Menschen Veränderungen skeptisch gegenüber stehen. Aber was soll das mit dem Nießbrauch zu tun haben? Ohne Nießbrauch wären die Eltern weiterhin Eigentümer und würden ebenso handeln.

    Das grundlegende Problem, dass Eltern deiner Meinung nach falsch handeln, hast du doch immer, egal ob du später erbst oder heute über Nießbrauch.... die einzige Lösung wäre eine Schenkung, dass du sofort volle Rechte hast. Aber wenn die Eltern das nicht wollen, dann ändert Nießbrauch überhaupt nichts.

  17. Avatar von Zapp73
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    Standard AW: Vermögen an Neffen und Nichten verschenken, Zinsen weiterhin erhalten?

    Zitat Zitat von StGe1973
    Das stimme ich dir ja zu, dass alte Menschen Veränderungen skeptisch gegenüber stehen. Aber was soll das mit dem Nießbrauch zu tun haben? Ohne Nießbrauch wären die Eltern weiterhin Eigentümer und würden ebenso handeln.

    Das grundlegende Problem, dass Eltern deiner Meinung nach falsch handeln, hast du doch immer, egal ob du später erbst oder heute über Nießbrauch.... die einzige Lösung wäre eine Schenkung, dass du sofort volle Rechte hast. Aber wenn die Eltern das nicht wollen, dann ändert Nießbrauch überhaupt nichts.
    Mit Nießbrauch sind die eben nicht mehr Eigentümer - benehmen sich aber so. Und das muss man von Anfang an unterbinden, was bei uns nicht funktioniert hat. Kann aber immer noch als Warnung für andere dienen.

    Wenn aber Deine Meinung ist, dass man als Eigentümer seelenruhig dabei zusehen sollte, wie andere das Eigentum runterwirtschaften - dann hast Du Recht, dann ist es egal. Andererseits wird ja auch der 10%-ige Nießbrauchsanteil meines Bruders und mir nicht nur geschmälert, sondern in ein Zuschussgeschäft verwandelt. Wir kümmern uns also zu 100% um das operative Geschäft, sorgen dafür, dass der Nießbrauch zumindest vom Cash-flow her erwirtschaftet und ausgezahlt wird (was definitiv nicht unsere Aufgabe ist), zahlen am Ende aber drauf, weil die nicht getätigten/blockierten Instandhaltungskosten zu 100% (und nicht etwa zu 20%) an uns hängen bleiben.

    Dein Argument ist - würde ja sonst auch so passieren. Ja, die Möglichkeit besteht. Aber dann hätten wir weder den Aufwand noch das Theater, dann würde ich mir die Muppetshow locker aus der Entfernung ansehen und abwarten, bis entweder Peter Zwegat nach dem Rechten sieht oder sie es irgendwann von selbst eingesehen hätten, dass sie das weder schaffen noch (mehr) wollen/können.

    Last not least: relativ weit oben im GG steht der schöne Satz "Eigentum verpflichtet". Mein Bruder und ich sind Eigentümer, insofern verfängt Dein Argument bei mir nicht, dass man sich ja einfach schlafen legen sollte, bis die biologische Lösung eintritt. Das wäre schon ggü. meinen Kindern ein ziemlich respektloses Verhalten.

  18. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Vermögen an Neffen und Nichten verschenken, Zinsen weiterhin erhalten?

    Ich glaube du verstehst Nießbrauch nicht. Richtig du wirst ganz oder teilweise Eigentümer, aber deien Eltern behalten alle Rechte und Pflichten. Sie dürfen Entscheidungen treffen usw. nur eben nicht mehr verkaufen, weil sie keine Eigentümer mehr sind. Bei allem anderen BLEIBEN sie quasi Eigentümer.

    Warum ein Zuschussgeschäf? Dein Entern haben alle Einahmen und tragen alle anfallenden Kosten. Maximal kann sich dein Anteil wertmäßig verringern... selbst wenn deine Eltern Privatinsolvenz anmelden würden, kann dir nichts passieren.

    Warum kümmert ihr euch um das operative Geschäft? Das hat mit Nießbnrau8ch nichts zu tun. Das wäre Aufgabe eurer Eltern, weil diese alle Erträge erhalten und Kosten tragen. Wenn ihr das FREIWILLIG tut, dann ist das eure private Sache.

    Die nicht getätigten Instandhaltungskosten haben wiederum mit Nießbrauch nichts zu tun. Wenn eure Eltern diese nicht tätigen wollen, dann werden diese es nicht tun, egal ob als Eigentümer oder Nießbraucher.

    Sorry, du verstehst Nießbrauch wirklich überhaupt nicht, wenn du mit dem GG argumentierst. Nießbrauch bedeutet, dass auf dem Papier ein Eigentümerwechsel stattfindet, aber der Nießbraucher de facto Eigentümer bleibt. Wenn du es so sehen willst bedeutet Nießbrauch: Deine Eltern bleiben Eigentümer voll und ganz, dürfen aber nicht mehr verkaufen. Und der über Nießbrauch verschenkte Teil fließt beim Tod der Eltern nicht in die Erbmasse. Aber Eigentümer mit Rechten und Pflichten BLEIBEN deine Eltern als Nießbraucher!!! Du bist nur Eigentümer auf dem Papier und deine Eltern verlieren genau 1 Recht: Sie dürfen nicht mehr verkaufen. Bei allen anderen Rechte, Pflichten, Erträge, Kosten usw. bleiben deine Eltern Eigentümer bzgl. Rechte und Pflichten als Nießbraucher...

  19. Avatar von Zapp73
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    Standard AW: Vermögen an Neffen und Nichten verschenken, Zinsen weiterhin erhalten?

    Zitat Zitat von StGe1973
    Ich glaube du verstehst Nießbrauch nicht.
    Ja nee, is' klar.

    Richtig du wirst ganz oder teilweise Eigentümer, aber deien Eltern behalten alle Rechte und Pflichten. Sie dürfen Entscheidungen treffen usw. nur eben nicht mehr verkaufen, weil sie keine Eigentümer mehr sind. Bei allem anderen BLEIBEN sie quasi Eigentümer.
    Das hängt von der Ausgestaltung des Vertrags aus. Kann man alles vertraglich regeln. Wenn das nicht passiert, fangen die Diskussionen an.

    Und von daher gebe ich das Kompliment mal zurück: Du verstehst nicht, wo die Fallstricke im Nießbrauch stecken.

    Warum ein Zuschussgeschäf? Dein Entern haben alle Einahmen und tragen alle anfallenden Kosten.
    Falsch. Nießbrauch funktioniert rechtlich nur, wenn die Erben mit mindestens 10% am Nießbrauch beteiligt sind, weil der Gesetzgeber das ansonsten als missbräuchliche Vermeidung von Erbschaftssteuer betrachtet.

    Daher erneut: ich glaube nicht, dass DU Nießbrauch so richtig verstanden hast.

    Maximal kann sich dein Anteil wertmäßig verringern... selbst wenn deine Eltern Privatinsolvenz anmelden würden, kann dir nichts passieren.
    Die Aussage ist so falsch wie sie nur sein kann.

    Warum kümmert ihr euch um das operative Geschäft?
    Erstens, weil wir zu je zu 10% am Nießbruach beteiligt sind. Zweitens, weil die Nießbraucher es nicht tun!? Drittens, weil die Nießbraucher den Deal nicht so richtig verstehen und der festen Überzeugung sind, dass das zu 100% unsere Aufgabe sei.

    Das hat mit Nießbnrau8ch nichts zu tun. Das wäre Aufgabe eurer Eltern, weil diese alle Erträge erhalten und Kosten tragen. Wenn ihr das FREIWILLIG tut, dann ist das eure private Sache.
    Nein, es dient dem Erhalt des Wertes meines Eigentums. 10-fach erklärt.

    Die nicht getätigten Instandhaltungskosten haben wiederum mit Nießbrauch nichts zu tun. Wenn eure Eltern diese nicht tätigen wollen, dann werden diese es nicht tun, egal ob als Eigentümer oder Nießbraucher.
    Du hast massive Verständnisprobleme. Ich zitiere aus dem Nießbrauchsvertrag (aus dem Gedächtnis): Die Nießbraucher sind verpflichtet, die Sache (sic!), die Ihnen zum Zwecke des Nießbrauchs übertrag wird, so zu pflegen und instandzuhalten, dass der Nießbrauch dauerhaft erwirtschaftet wird. Wenn das nicht passiert, ist das ein Grund, den Vertrag zu kündigen.

    Ähnliche Aussage, vermutlich fast identisch mit unserer tatsächlichen Klausel (Quelle Tante google):
    "In diesem Fall besteht zwischen dem neuen Eigentümer und dem Nießbraucher ein gesetzliches Schuldverhältnis, das den Nießbraucher verpflichtet, die Sache zu erhalten und ordnungsgemäß zu nutzen sowie zu versichern."

    Sorry, du verstehst Nießbrauch wirklich überhaupt nicht, wenn du mit dem GG argumentierst. Nießbrauch bedeutet, dass auf dem Papier ein Eigentümerwechsel stattfindet, aber der Nießbraucher de facto Eigentümer bleibt. Wenn du es so sehen willst bedeutet Nießbrauch: Deine Eltern bleiben Eigentümer voll und ganz, dürfen aber nicht mehr verkaufen. Und der über Nießbrauch verschenkte Teil fließt beim Tod der Eltern nicht in die Erbmasse. Aber Eigentümer mit Rechten und Pflichten BLEIBEN deine Eltern als Nießbraucher!!! Du bist nur Eigentümer auf dem Papier und deine Eltern verlieren genau 1 Recht: Sie dürfen nicht mehr verkaufen. Bei allen anderen Rechte, Pflichten, Erträge, Kosten usw. bleiben deine Eltern Eigentümer bzgl. Rechte und Pflichten als Nießbraucher...
    Die Verständnisprobleme liegen hier einseitig bei Dir, weil Dir ganz offensichtlich unbekannt ist, dass ein 100%-iger Nießbrauch vom Gesetzgeber - aus nachvollziehbaren Gründen - ausgeschlossen ist.

  20. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Vermögen an Neffen und Nichten verschenken, Zinsen weiterhin erhalten?

    Könntest du mal die rechtlichen Grundlagen für deine Aussagen posten, dass Erben zu 10% am Nießbrauch beteiligt sein müssen oder dass 100% Nießbrauch vom Gesetzgeber ausgeschlossen ist?

    Du deinem Vertrag, den du zitierst: dass der Nießbrauch dauerhauft erwirtschaftet wird. Nießbrauch ist ein Recht, das kann niemand erwirtschaften, diese Aussage ist an sich Unsinn.

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