Frage zu altem Bausparvertrag - Bonuszins und aufdringliche Beratung

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  1. Avatar von Julius347
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    Standard Frage zu altem Bausparvertrag - Bonuszins und aufdringliche Beratung

    Hallo liebes Forum,

    mein Vater hat März 2002 einen Bausparvertrag (BHW Dispo Maxx) mit einer Bausparsumme von 10.000 € mit monatlich 30 € bespart.
    Aktuell seien um die 4400 € bespart. Ich habe September 2023 die Kündigung des Bausparvertrags erhalten. Die Zuteilung scheint schon über 10 Jahre her zu sein, denn in der Kündigung wird sich darauf berufen, dass der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass Bausparverträge 10 Jahre nach erstmaliger Zuteilung von der Bausparkasse gekündigt werden können. Leider haben meine Eltern mir den Brief nicht weitergeleitet und mich erst über die postialische Rückrufbitte eines Postbank-Mitarbeiters informiert. Nun hatte ich heute ein Beratungsgespräch, in dem mir ein Rentenfond oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung der Zurich angedreht wurde, bei dessen Vertragsabschluss mir 1800 € Bonus zustünden. Auf Nachfrage behauptete der Mitarbeiter, dass bei Kündigung und einfacher Auszahlung (ohne neuem Vertragsabschluss) nicht sicher sei, ob ich den Bonus bekommen würde bzw. dann gäbe es ein gewisses "Risiko", wie er meinte. Was meint er damit? Ich habe mehrmals betont, dass ich keinen neuen Vertrag eingehen möchte, sondern lediglich das Geld ausgezahlt bekommen möchte. Die inzwischen zwei Mitarbeiter behaupteten in meinem Sinne zu beraten und würden nur das Beste für mich wollen?! Nun frage ich mich, ob mit 1800 € Bonus - Bonuszinsen gemeint sind und ob ich dennoch Anspruch auf diese habe? In der Kündigung steht weiter unten:

    "Bitte senden Sie uns bis zum 15.03.2024 einen handschriftlich unterschriebenen Auszahlungsauftrag mit ihrer aktuellen Bankverbindung zu. Schicken Sie uns den Auftrag bitte per Post, eine digitale Nachricht etwa per eMail reicht nicht aus. Sollte uns Ihr Auszahlungsauftrag nicht rechtzeitig vorliegen, zahlen wir per Verrechnungsscheck aus. [...]
    Bitte beachten Sie, dass bei einer Kündigung durch die Bausparkasse nicht automatisch ein tarifabhängig möglicher Zinsbonus mit ausgezahlt wird. Das Gleiche gilt für eine tarifabhängige Erstattung der Abschlussgebühr.

    Um den tarifabhängigen Zinsbonus oder eine tarifabhängige Erstattung der Abschlussgebühr zu erhalten, müssen Sie bitte - trotz der uns ausgesprochenen Kündigung - gem. den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) die Annahme der Zuteilung des Bausparvertrages und den Verzicht auf das Bauspardarlehen erklären. Diese Erklärung können Sie uns gegenüber jederzeit bis zum Wirksamwerden der Kündigung abgeben. Ein formloses Schreiben genügt."

    Vielleicht kann mir jemand kurz auf die Sprünge helfen, wie ich mich nun am besten verhalten sollte.

    Über eine kurze Rückmeldung wäre ich sehr dankbar!

    Julius

  2. Avatar von Zapp73
    Zapp73 ist offline

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    Standard AW: Frage zu altem Bausparvertrag - Bonuszins und aufdringliche Beratung

    Na, dann rechne mal aus, was Dich die BU und/oder der Rentenfond bis zum Renteneintritt kosten.

    Ich hoffe auch, dass Du noch nichts unterschrieben hast. Die Formulierung "angedreht wurde" liest sich im worst case so.

    Ob Du tatsächlich eine BU und/oder einen Rentenfond brauchst, kannst Du nicht in einem einzigen Gespräch klären, vor allem dann nicht, wenn Du wegen einer ganz anderen Sache ins Gespräch gegangen bist. Es kann sein, dass eine BU für Dich Sinn ergibt, kann auch sein, dass ein Rentenfond ein guter Baustein für Dich ist, aber dazu solltest Du Dich überhaupt erst mal mit der Reichweite solcher Entscheidungen befassen.

    Wenn Du verstanden hast, was Dich das an Beiträgen bis zur Rente kostet, kannst Du die 1800€ Bonus ja mal abziehen - wird an der Summe nicht viel ändern.

  3. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Frage zu altem Bausparvertrag - Bonuszins und aufdringliche Beratung

    Das ist leider die übliche Masche, um Menschen auszupressen!

    Grundsätzlich ist erstmal festzustellen, das die BHW und die Zurich, zwei Tochterunternehmen der Deutschen Bank sind!

    Und deren Aussichten sind für den Kunden eher wirtschaftlich unterdurchschnittlich, man hätte als Kunde mehr von der Altersvorsorge, wenn man das Spargeld in Aktien der Firma anlegt!
    Wenn man sparen kann, ohne ein biometrisches Risiko zu berücksichtigen, zu müssen!

    Aber die Voreinstellung sind kundenunfreundlich, eine Versicherung mit 3 % p.a. abgeschlossen endet vorzeitig, weil diese unbezahlbar wird.

    Denn 50 € Beitrag mal 40 Jahre Beitrag bedeutet in der Berechnung 40 hoch 1,03, was letztlich einen irren Betrag bedeutet. Am Ende, mit 55, wenn monatlich mehrere hundert € zu zahlen sind, ist die biometrische Absicherung mangels Einkommen zum Scheitern verurteilt.

    Das System ist so ausgerichtet, wie die Versicherungsfälle auch eintreten, denn bis 55 fallen nur 25 % aller Versicherungsfälle an, aber ab 55 bis 67 treten in den letzten 12 Jahren 75 % alle Versicherungsfälle ein.
    Um in Versicherungswettbewerb standzuhalten, wird bei Abschluss mit einem Preisvorteil gearbeitet, was später zu kostspieligen Irrtümer beim Kunden führt.
    Dass das Gehalt mal über 10 Jahre stangieren kann, aber die Beträge gleichzeitig um weitere 30 % steigen, zeigen den Fehler im System, was bis zur Unbezahlbarkeit und letztlich zwangsweise zur Kündigung führt.

    Was ich ihnen mal rate: "Schauen sie mal im Vermittlerregister.info und "Erweiterte Suche" mal nach!"

    Mal sehen wie der Berater der BHW tätig ist, ob er überhaupt Versicherung verkaufen darf!

    Natürlich steht die Postbank, BHW, DSL und Zurich unter besondere Beobachtung der Bafin, wo Vermittler, Kunden gegenwärtig regelrecht verheizt werden.

    Ich kann nur Zapp73 beipflichten, hier wurde mit der Überrumpelstechnik gearbeitet! Denn was hat Bausparen mit Versicherung zu tun? Nichts.

    bruno68

  4. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

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    Standard AW: Frage zu altem Bausparvertrag - Bonuszins und aufdringliche Beratung

    Zitat Zitat von Julius347
    Um den tarifabhängigen Zinsbonus oder eine tarifabhängige Erstattung der Abschlussgebühr zu erhalten, müssen Sie bitte - trotz der uns ausgesprochenen Kündigung - gem. den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) die Annahme der Zuteilung des Bausparvertrages und den Verzicht auf das Bauspardarlehen erklären. Diese Erklärung können Sie uns gegenüber jederzeit bis zum Wirksamwerden der Kündigung abgeben. Ein formloses Schreiben genügt."
    In diesem Absatz steht doch genau was du machen musst. Du musst der Bausparkasse zuvorkommen, also vor dem 15. März die Zuteilung annehmen und auf das Darlehen verzichten.
    Alternativ kannst du natürlich auch das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen, dann natürlich ohne Bonus.

    Ob der Bonus generell 1.800 € beträgt wage ich zu bezweifeln.

  5. Avatar von bruno68
    bruno68 ist gerade online

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    Standard AW: Frage zu altem Bausparvertrag - Bonuszins und aufdringliche Beratung

    Da gebe ich dir recht BenniG,

    woher sollen 1.800 € Bonus herkommen? Verzichtet man auf das Darlehn, so sind allenfalls die Zinsen, Zulagen und die Bonuserstattung bis zur Zuteilung gemeint sein!

    Schauen Sie unter https://www.psfinanz.de/wertvoll/alt...-1999-bis-2013 nach.

    bruno68

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