Angenommen ich teile den Bausparvertrag auf 2 Verträge auf.
Selbst wenn die Zuteilung des niedrigeren und voll besparten 1 Jahr dauern würde, könnte ich diesen Vertrag immer noch während Ansparphase kündigen.
In meinen Vertrags-Unterlagen steht:
§15 Kündigung des Bausparvertags (1) "Der Bausparer kann den Bausparvertrag jederzeit kündigen. Er kann die Rückzahlung seines Bausparguthabens frühestens 6 Monate nach Eingang seiner Kündigung verlangen."
=> Das würde mir gerade noch reichen. In 6 Monaten benötige ich das Eigenkapital.
(Im Internet liest man allerdings dass das auch schneller geht. Z.B. hier
Ich lese in manchen Angaben, dass Schwäbisch Hall bei Kündigung nochmal 1 % der angesparten Summe als Abschlussgebühr behält. Dazu finde ich in meinen Unterlagen nichts.
Zur Teilung heißt es:
§ 13 Vertragsänderungen: "Teilung, Zusammenlegung, Ermäßigung, Erhöhung von Bausparverträgen und Wechsel der Tarifvariante
(1) Teilungen, Zusammenlegungen, Ermäßigungen oder Erhöhungen von Bausparverträgen sowie Wechsel der Tarifvariante bedürfen als Vertragsänderungen der Zustimmung der Bausparkasse, die sie mit Auflagen verbinden kann. Bei einer Vertragsänderung wird die Bewertungszahl zum nächsten Bewertungstag neu berechnet. Geänderte Verträge müssen die Voraussetzungen des § 4 erfüllen und können frühestens 3 Monate nach der Vertragsänderung zugeteil werden.
Jetzt währe interessant wie lange es dauert, bis ein Vertrag zuteilungsreif ist. Z.B. wenn ich einen Vertrag auf 20.000 teile und bereits 19.500€ eingezahlt sind.
Er wurde über 6 Jahre regelmäßig bespart. Arbeitnehmersparzulagen oder Wohnungsbauprämie sind nicht enthalten.
Grüße
Hubert