Schwäbisch Hall Bausparvertrag: Kündigen vs Teilen vs Teilen + Darlehen

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  1. Avatar von hubert_pr
    hubert_pr ist offline
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    Standard Schwäbisch Hall Bausparvertrag: Kündigen vs Teilen vs Teilen + Darlehen

    Hallo zusammen,
    ich bin neu hier und könnte Hilfe beim richtigen Vorgehen mit meinen Bausparverträge(n) brauchen.

    Meine Partnerin und ich stehen vor der Finanzierung eines Hauses.
    Wir haben jeweils zwei Schwäbisch Hall Bausparverträge (125t€, 150t€) Sollzins ca 1,4%.
    Beide sind über mehrere Jahre jeweils 10-20% bespart und noch lange nicht zuteilungsreif.

    Wir haben bei Finanzierungsgesprächen festgestellt, dass uns das eingezahlte Kapital aus den Verträgen sehr viel für die Immobilien-Finanzierung bringen würde.
    Um an das eingezahlte Geld zu kommen, könnten wir die Verträge entweder kündigen oder teilen und dadurch zuteilungsreif machen.

    Mehr Sinn macht meiner Meinung das Teilen der Verträge.
    Jetzt meine Frage: zu welchen Anteilen teilt man z.B. einen Vertrag (Gesamtsumme 125t€, Mindestsparguthaben für Zuteilung 40%) idealerweise auf, wenn bereits 18.000€ eingezahlt sind.
    18.000€ und 107.000€ ?
    15t€ und 110t€
    oder z.B. 45t€ und 80t€

    Bei letzterem währe der Teil mit 45t€ zu 40% bespart und somit auch gleich zuteilungsreif.
    Gibt es sonst etwas das man noch Beachten muss?
    Vielleicht könnte mir von euch jemand einen Rat geben, dafür wäre ich dankbar!
    LG Hubert

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Schwäbisch Hall Bausparvertrag: Kündigen vs Teilen vs Teilen + Darlehen

    Hallo Hubert pr, Willkommen in dem Finanz-Forum hier.
    Deine Frage: Wenn Ihr die Bausparverträge so teilt dass das Mindestsparguthaben erreicht ist dann bedeutet es nicht die sofortige Zuteilung.
    Möglich dass man wirklich noch einige Zeit eine Mindestwartezeit bis zur Zuteilung hat.
    Ihr könnt die Zeit bis dahin überbrücken mit einer Zwischenfinanzierung um dann das zinsgünstige Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen.
    Doch sollte unbedingt auch die Gesamtfinanzierung geklärt werden.
    Also es bringt nichts das Bausparguthaben einfach zu teilen.
    Man muss dann klären:
    Kosten für Zwischenfinanzierung bis das Bauspardarlehen greift
    Gesamtfinanzierung.
    Es kann Sinn machen hier die Restfinanzierung über Hall abzuklären.
    Doch je nach Konstellation Eigenkapital Verkehrswert macht es auch Sinn das Bausparguthaben rauszuziehen um gänzlich mit einem anderen Bankpartner zu finanzieren.
    Es kommt eben auf die weiteren Details an.

  3. Avatar von hubert_pr
    hubert_pr ist offline
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    Standard AW: Schwäbisch Hall Bausparvertrag: Kündigen vs Teilen vs Teilen + Darlehen

    Danke für die schnelle Antwort.


    Die Finanzierung für das Haus planen wir gerade gerade über Dr. Klein. Wir haben nicht vor ein Bauspardarlehen zu nehmen.

    Erst dachten wir, wir lassen die Bausparverträge für eine Anschlussfinanzierung neben der eigentlichen Finanzierung weiter laufen (so einzahlen dass sie z.B. nach 15 Jahren Zinsbindung zuteilungsreif werden).
    Jetzt haben wir gemerkt, dass es mehr Sinn macht, das angesparte Geld der Bausparer zur Erhöhung unseres Eigenkapitals bei der Finanzierung zu nutzen.
    Dafür kommt entweder Kündigen oder Teilen und schnell zuteilungsreif machen in Frage (so habe ich es verstanden).

    Da wir noch ein 5-6 Monate Zeit haben, denke ich das könnte klappen.

    Was meinen Sie?

  4. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Schwäbisch Hall Bausparvertrag: Kündigen vs Teilen vs Teilen + Darlehen

    Hallo hubert_pr, Teilen und schnell zuteilungsreif machen oder kündigen.
    Es kommt doch einfach auf das Detail an, also wann Ihr Bausparvertrag dann nach Teilung zugeteilt wird.
    Angenommen das geschieht erst in 1 Jahr und Sie jetzt aber das Geld für den Kauf als Eigenkapital benötigen ist klar, dann das Geld durch Kündigung rausziehen, es geht die Abschlussgebühr flöten, eben so ggfalls Rückzahlung Arbeitnehmersparzulage Wohnungsbauprämie prüfen.
    Es zählen hier nur bei Ihnen genau die Zahlen wann Ihr Bausparvertrag zugeteilt wird..

  5. Avatar von hubert_pr
    hubert_pr ist offline
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    Standard AW: Schwäbisch Hall Bausparvertrag: Kündigen vs Teilen vs Teilen + Darlehen

    Angenommen ich teile den Bausparvertrag auf 2 Verträge auf.
    Selbst wenn die Zuteilung des niedrigeren und voll besparten 1 Jahr dauern würde, könnte ich diesen Vertrag immer noch während Ansparphase kündigen.
    In meinen Vertrags-Unterlagen steht:
    §15 Kündigung des Bausparvertags (1) "Der Bausparer kann den Bausparvertrag jederzeit kündigen. Er kann die Rückzahlung seines Bausparguthabens frühestens 6 Monate nach Eingang seiner Kündigung verlangen."
    => Das würde mir gerade noch reichen. In 6 Monaten benötige ich das Eigenkapital.
    (Im Internet liest man allerdings dass das auch schneller geht. Z.B. hier

    Ich lese in manchen Angaben, dass Schwäbisch Hall bei Kündigung nochmal 1 % der angesparten Summe als Abschlussgebühr behält. Dazu finde ich in meinen Unterlagen nichts.
    Zur Teilung heißt es:
    § 13 Vertragsänderungen: "Teilung, Zusammenlegung, Ermäßigung, Erhöhung von Bausparverträgen und Wechsel der Tarifvariante
    (1) Teilungen, Zusammenlegungen, Ermäßigungen oder Erhöhungen von Bausparverträgen sowie Wechsel der Tarifvariante bedürfen als Vertragsänderungen der Zustimmung der Bausparkasse, die sie mit Auflagen verbinden kann. Bei einer Vertragsänderung wird die Bewertungszahl zum nächsten Bewertungstag neu berechnet. Geänderte Verträge müssen die Voraussetzungen des § 4 erfüllen und können frühestens 3 Monate nach der Vertragsänderung zugeteil werden.

    Jetzt währe interessant wie lange es dauert, bis ein Vertrag zuteilungsreif ist. Z.B. wenn ich einen Vertrag auf 20.000 teile und bereits 19.500€ eingezahlt sind.
    Er wurde über 6 Jahre regelmäßig bespart. Arbeitnehmersparzulagen oder Wohnungsbauprämie sind nicht enthalten.

    Grüße
    Hubert
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  6. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Schwäbisch Hall Bausparvertrag: Kündigen vs Teilen vs Teilen + Darlehen

    Zitat Zitat von hubert_pr
    Danke für die schnelle Antwort.


    Die Finanzierung für das Haus planen wir gerade gerade über Dr. Klein. Wir haben nicht vor ein Bauspardarlehen zu nehmen.
    Was planen sie mit Dr. Klein, dass es eines Forums bedarf??

  7. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

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    Standard AW: Schwäbisch Hall Bausparvertrag: Kündigen vs Teilen vs Teilen + Darlehen

    Hallo,

    der Sinn dieser hohen Bausparsummen erschliesst sich mir nicht, da Sie in der vorbereitenden Baufinanzierung
    sind. Da haben hohe Bausparsumme nichts verloren.

    Dennoch können diese jetzt ein Faktor darstellen um ihr Eigenkapital zu hebeln. Ich würde an ihrer Stelle
    die Verträge ermäßigen, so dass jeweils 50% Guthaben dastehen und 50% Darlehensanspruch. Da Sie und
    ihre Partnerin das Darlehen blanko erhalten (Einkommen reicht aus zur Beantragung) haben Sie dann
    auf dem Papier mehr Eigenkapital und insofern einen besseren Beleihungsauslauf für die Bankkondition.
    Das rechnet sich, da eine 80% Beleihungsauslauf Kondition bei einer Bank besser ist als eine 85 oder
    90% Beleihungsauslauf Kondition.

    Sie sollten auch m.M. nach einen Variantenwechsel vornehmen in den XX Tarif, der a. schneller zuteilt
    und b. eine niedrigere Tilgung hat. Sollzins ist zwar dann schlechter, aber die Rendite erzeugen Sie
    durch den besseren Beleihungsauslauf bei der Bank.

    Nähere Informationen finden Sie hier:
    https://www.mein-bauspar-vergleich.d...mit-bausparen/

  8. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Schwäbisch Hall Bausparvertrag: Kündigen vs Teilen vs Teilen + Darlehen

    Ein Finanzierungskonzept sollte von einer Gesellschaft, bzw. einer Person erstellt, ausgearbeitet werden, die aufgrund seiner Erfahrungen und seines Engements alle Bestandteile einer Baufinanzierung berücksichtigt. , dazu gehört auch die Ausgangssituation/die Istsituation zu analysieren und u.a. die Eigenkapitalsquote, ggf. auch mit fremdfinanziertem Eigenkapital zu erhöhen.

    Vom Grundsatz kann soch der Verbraucher dann mit dem ganzheitlich und individuell erstelltem Konzept immer noch Konditionen bei Dr. Klein, der Interhyp oder einer anderen PLattform einholen, was aber auch völlig unnötig ist, da der erfahrene und engagierte Finanzierungspartner natürlich die Kalviatur Immobilienfinanzierung ganzheitlich bespielt, um den Verbraucher ganzheitlich zu betreuen!

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