Warnung vor DSL-Bank! Löschungsbewilligung

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  1. Avatar von Gnutella
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    Böse Warnung vor DSL-Bank! Löschungsbewilligung

    Hallo zusammen,

    wir sind Käufer einer Immobilie, bei welcher eine Grundschuld der DSL-Bank eingetragen ist.
    Notartermin war im Juni und Besitzübergabe sollte spätestens am 1 Dezember stattfinden.

    Leider reagiert die DSL-Bank nicht auf die Anfragen zur Erteilung der Löschungsbewilligung.
    Auch nicht auf die Briefe und Mahnungen des Notars und eines Anwalts.

    Im Dezember müssen wir aus der aktuellen Wohnung ausziehen und schauen wo wir dann bleiben.

    Das Verhalten der Bank ist absolut unzumutbar und ich kann nur dringend vor dieser Bank warnen.
    Potentielle Käufer sollten sich auf Probleme einstellen, wenn die DSL-Bank beteiligt ist.

    Laut Bewertungen sind wir leider nicht die einzigen Personen mit diesem Problem, sondern die DSL-Bank ist allgemein quasi unerreichbar.
    Trotz BaFin-Rüge und Sonderbeauftragten seit Ende September.


    - Gibt es hier weitere Personen mit negativen Erfahrungen hierzu?
    - Jemanden, der dieses Jahr eine Löschungsbewilligung durch die DSL-Bank erhalten hat? Falls ja, wie lange hat dies gedauert?
    - Noch irgendwelche Tipps zur Beschleunigung des Vorgangs?

  2. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Warnung vor DSL-Bank! Löschungsbewilligung

    @Gnutella,

    nun ja, so sieht es aus, wenn man selber ein Kredit aus dem Internet anbahnt. Man muss dann mit ein Scheitern rechnen.

    Ich habe, mit der Deutschen Bank genauso fehlerhaft kennengelernt, wie Sie. Nämlich das trotz Saldenausgleiches auf 0 €, inkl. Kontenschluss und zusätzlich 2 Jahre lang angeblich die Grundschuld innerhalb der Deutschen Bank unauffindbar war.
    Danach wurde es mir zu bunt, im letzten Schreiben habe ich eine Strafanzeige gegen den Vorstand dieser Bank beigefügt, u. a. wegen Diebstahl, Unterschlagung und gewerbsdmäßigen Betrug und einer Fristsetzung binnen einer Woche auf die Herausgabe der Grundschuld!

    Die Strafanzeige war an das Verwaltungsgericht und an die damalige Bankaufsicht gerichtet

    Und siehe da, die Übertragung war nach 4 Werktagen da.

    Ja, die DSL ist ein Tochterunternehmen der Deutschen Bank. Und diese DSL wird mit der Postbank zusammen in die Deutsche Bank überführt.

    Daraus ergibt sich schon das Problem, evtl. liegt die Grundschuld schon bei der Deutsche Bank und damit ist die DSL überhaupt nicht in der Lage zu arbeiten, geschweige eine Löschungsbewilligung ausstellen,

    Denn dies kann nur der Grundschuldinhaber, wobei dieser Gläubiger garantiert ihnen unbekannt ist.

    Jetzt stellt sich die Frage, ob Sie selber oder über einen Vermittler das Darlehn bezogen haben!

    Denn wenn, über einen Vermittler so könnten sie jetzt verklagen auf Freistellung aller Zusatzkosten, die durch Verhinderung der Löschungsbewilligung entstehen. Dieser kann nach seiner Insolvenz, die DSL oder deren Nachfolger auf Schadensersatz verklagen und sich seine verauslagten nebst Zinsen erstatten lassen, so in 5 bis 10 Jahren!

    Haben Sie selbst abgeschlossen, so gilt das Recht unter gleichen (P2P), hier müssen Sie selber um ihren zukünftigen Schaden kämpfen, also alle Rechnungen sammeln und zusammenfassen!

    Und ab 10.000 € zum Landgericht gehen und klage einreichen auf Herausgabe der Löschungsbewilligung und die Freistellung von allen anfallenden Kosten,

    - wie Einlagerungskosten der Möbel,
    - alle Mietkosten aller Zwischenlösungen der Unterbringung,
    - natürlich auch die Grunderwerbsteuer, Maklerkosten, sofern diese verloren ist!
    - auch die eigenen Rechtsanwaltskosten nicht vergessen!

    daraus, auch alle Kosten, die durch den Verlust des neuen Eigenheims entstehen und der neuen Suche eines 2. neuen Eigenheims!

    Es ist viel Arbeit, warten sie nicht zu lange.

    bruno68

  3. Avatar von ZehWeh
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    Standard AW: Warnung vor DSL-Bank! Löschungsbewilligung

    Und Bruno ? Sitzt der Vorstand schon im Knast ? Ich meine, wenn du Strafanzeige gestellt hast muss die Staatsanwaltschaft ermitteln. Da ist es dann nicht damit getan, das die DSL Bank die Übertragung frei gibt und eine Strafanzeige kann nicht so einfach zurückgezogen werden, schon gar nicht bei so schweren Beschuldigungen wie Diebstahl und gewerbsmäßiger Betrug.
    Konnte die Staatsanwaltschaft in dem Fall keine Beweise ermitteln hätte sich das ganze sogar gegen dich umkehren müssen, wegen falscher Beschuldigung.

    Aber vermutlich ist deine Geschichte wie immer eher im Märchenbuch einzuordnen.

    @Gnutella : Hüte dich von Bruno Tipps anzunehmen. Der Kerl ist hier der größte Märchenonkel und nutzt die Plattform scheinbar um unwissende Menschen Angst zu machen und sich selbst dann als Honorarberater anzubieten.

  4. Avatar von wary
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    Standard AW: Warnung vor DSL-Bank! Löschungsbewilligung

    Zitat Zitat von Gnutella
    - Noch irgendwelche Tipps zur Beschleunigung des Vorgangs?
    Ja.

    Die DSL-Bank ist nicht euer Ansprechpartner, sondern der Verkäufer.

    Der hat dafür zu sorgen, dass das Grundbuch lastenfrei ist. Er ist auch derjenige, der (hoffentlich) einen Löschungsanspruch gegen die Bank hat. Dazu muss der Verkäufer der Bank Druck machen.

    Je nach Fristenregelung im Kaufvertrag müssen Sie daher den Verkäufer in Verzug setzen und Schadensersatz androhen. Diese Androhung kann dann der Verkäufer quasi an die Bank "durchreichen".

    Wenn die Bank sieht, dass hier ein Schaden droht, geht es hoffentlich zügiger.

    Das alles setzt voraus, dass der Fehler bei der Bank liegt und der Löschungsanspruch des Verkäufers auch besteht.

  5. Avatar von wary
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    Standard AW: Warnung vor DSL-Bank! Löschungsbewilligung

    Zitat Zitat von bruno68
    Die Strafanzeige war an das Verwaltungsgericht [...] gerichtet
    Du kannst die Strafanzeige auch an den Jedi-Rat richten. Das Verwaltungsgericht interessiert sich nicht für Strafanzeigen.

    Zitat Zitat von bruno68
    Denn wenn, über einen Vermittler so könnten sie jetzt verklagen auf Freistellung aller Zusatzkosten, die durch Verhinderung der Löschungsbewilligung entstehen. Dieser kann nach seiner Insolvenz, die DSL oder deren Nachfolger auf Schadensersatz verklagen und sich seine verauslagten nebst Zinsen erstatten lassen, so in 5 bis 10 Jahren!
    Vollkommen richtig. Er kann den Vermittler verklagen.

    Er kann auch seinen Postboten auf Ersatz des Schadens verklagen, oder den Bäcker... wird er halt alles genauso verlieren.

    Warum sollte der Vermittler für ein Versäumnis der Bank haften?

    Zitat Zitat von bruno68

    Und ab 10.000 € zum Landgericht gehen und klage einreichen auf Herausgabe der Löschungsbewilligung
    Auch eine schnell abzuarbeitende Klage. Der TE hat keinen Anspruch auf Abgabe der Löschungsbewilligung.

  6. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Warnung vor DSL-Bank! Löschungsbewilligung

    @wary,

    da sieht man die Unterschiede zwischen Fach und Laie.

    Zum Ablösen aus dem Vorstand bedarf es der Zustimmung des Aufsichtsrats zur Ablöse eines Vorstandesmitgliedes!

    Ersatzweise kann ein Vorstand dies durch Urteil eines Verwaltungsgerichts ersetzt werden.
    § 36 Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans
    (1) In den Fällen des § 35 Abs. 2 Nr. 3, 4 und 6 kann die Bundesanstalt, statt die Erlaubnis aufzuheben, die Abberufung der verantwortlichen Geschäftsleiter verlangen und diesen Geschäftsleitern auch die Ausübung ihrer Tätigkeit bei Instituten oder Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person untersagen. Für die Zwecke des Satzes 1 ist § 35 Abs. 2 Nr. 4 mit der Maßgabe anzuwenden, dass bei der Berechnung der Höhe des Verlustes Bilanzierungshilfen, mittels derer ein Verlustausweis vermindert oder vermieden wird, nicht berücksichtigt werden. Im Falle eines Verstoßes gegen die §§ 25i, 25k oder 25m oder gegen die Verordnung (EU) 2015/847 kann die Bundesanstalt den dafür verantwortlichen Geschäftsleitern auch die Ausübung ihrer Tätigkeit bei Verpflichteten nach § 2 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes untersagen.
    Siehe Abs. 3
    (3) Die Bundesanstalt kann von den in § 25d Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie § 25d Absatz 3a Satz 1 genannten Unternehmen die Abberufung einer der in § 25d Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie § 25d Absatz 3a Satz 1 bezeichneten Person verlangen und einer solchen Person die Ausübung ihrer Tätigkeit untersagen, wenn
    ...
    4. der Person wesentliche Verstöße des Unternehmens gegen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung wegen sorgfaltswidriger Ausübung ihrer Überwachungs- und Kontrollfunktion verborgen geblieben sind und sie dieses sorgfaltswidrige Verhalten trotz Verwarnung durch die Bundesanstalt fortsetzt,
    5. die Person nicht alles Erforderliche zur Beseitigung festgestellter Verstöße veranlasst hat und dies trotz Verwarnung durch die Bundesanstalt auch weiterhin unterlässt,
    Siehe Abs. 4
    (4) Die Bundesanstalt kann von den in § 25d Absatz 13 genannten Unternehmen die Abberufung eines Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans verlangen und einer solchen Person die Ausübung ihrer Tätigkeit untersagen, wenn
    ....
    3. Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die Person der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht ausreichend Zeit widmet,
    4. der Person wesentliche Verstöße des Unternehmens gegen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung wegen sorgfaltswidriger Ausübung ihrer Überwachungs- und Kontrollfunktion verborgen geblieben sind und sie dieses sorgfaltswidrige Verhalten trotz Verwarnung durch die Bundesanstalt fortsetzt oder
    5. die Person nicht alles Erforderliche zur Beseitigung festgestellter Verstöße veranlasst hat und dies trotz Verwarnung durch die Bundesanstalt auch weiterhin unterlässt.

    Soweit das Gericht auf Antrag des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans ein Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans abzuberufen hat, kann dieser Antrag bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 1 auch von der Bundesanstalt gestellt werden, wenn das Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan dem Abberufungsverlangen der Bundesanstalt nicht nachgekommen ist. Die Abberufung von Arbeitnehmervertretern im Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan erfolgt allein nach den Vorschriften der Mitbestimmungsgesetze.
    Lese auch § 36a Tätigkeitsverbot für natürliche Personen KWG

    Demnach ist der Schwerpunkt nicht das Gefängnis, sondern eher ein Berufsverbot, was zum "Aus" als Bankier führt. Weil kein Aufsichtsrat einen gesperrten Vorstand je wieder einstellen wird.

    bruno68

  7. Avatar von wary
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    Standard AW: Warnung vor DSL-Bank! Löschungsbewilligung

    Zitat Zitat von bruno68
    @wary,

    da sieht man die Unterschiede zwischen Fach und Laie.
    Wo genau wird das Verwaltungsgericht hier zuständig für Strafanträge? Bist Du überhaupt Antragsberechtigt nach § 36 KWG?

  8. Avatar von memet
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    Standard AW: Warnung vor DSL-Bank! Löschungsbewilligung

    Zitat Zitat von bruno68
    @Gnutella,

    nun ja, so sieht es aus, wenn man selber ein Kredit aus dem Internet anbahnt. Man muss dann mit ein Scheitern rechnen.

    Ich habe, mit der Deutschen Bank genauso fehlerhaft kennengelernt, wie Sie. Nämlich das trotz Saldenausgleiches auf 0 €, inkl. Kontenschluss und zusätzlich 2 Jahre lang angeblich die Grundschuld innerhalb der Deutschen Bank unauffindbar war.
    Danach wurde es mir zu bunt, im letzten Schreiben habe ich eine Strafanzeige gegen den Vorstand dieser Bank beigefügt, u. a. wegen Diebstahl, Unterschlagung und gewerbsdmäßigen Betrug und einer Fristsetzung binnen einer Woche auf die Herausgabe der Grundschuld!

    Die Strafanzeige war an das Verwaltungsgericht und an die damalige Bankaufsicht gerichtet

    Und siehe da, die Übertragung war nach 4 Werktagen da.

    Ja, die DSL ist ein Tochterunternehmen der Deutschen Bank. Und diese DSL wird mit der Postbank zusammen in die Deutsche Bank überführt.

    Daraus ergibt sich schon das Problem, evtl. liegt die Grundschuld schon bei der Deutsche Bank und damit ist die DSL überhaupt nicht in der Lage zu arbeiten, geschweige eine Löschungsbewilligung ausstellen,

    Denn dies kann nur der Grundschuldinhaber, wobei dieser Gläubiger garantiert ihnen unbekannt ist.

    Jetzt stellt sich die Frage, ob Sie selber oder über einen Vermittler das Darlehn bezogen haben!

    Denn wenn, über einen Vermittler so könnten sie jetzt verklagen auf Freistellung aller Zusatzkosten, die durch Verhinderung der Löschungsbewilligung entstehen. Dieser kann nach seiner Insolvenz, die DSL oder deren Nachfolger auf Schadensersatz verklagen und sich seine verauslagten nebst Zinsen erstatten lassen, so in 5 bis 10 Jahren!

    Haben Sie selbst abgeschlossen, so gilt das Recht unter gleichen (P2P), hier müssen Sie selber um ihren zukünftigen Schaden kämpfen, also alle Rechnungen sammeln und zusammenfassen!

    Und ab 10.000 € zum Landgericht gehen und klage einreichen auf Herausgabe der Löschungsbewilligung und die Freistellung von allen anfallenden Kosten,

    - wie Einlagerungskosten der Möbel,
    - alle Mietkosten aller Zwischenlösungen der Unterbringung,
    - natürlich auch die Grunderwerbsteuer, Maklerkosten, sofern diese verloren ist!
    - auch die eigenen Rechtsanwaltskosten nicht vergessen!

    daraus, auch alle Kosten, die durch den Verlust des neuen Eigenheims entstehen und der neuen Suche eines 2. neuen Eigenheims!

    Es ist viel Arbeit, warten sie nicht zu lange.

    bruno68
    Dem hast Du es aber gegeben. Ich meine mich zu erinnern dass alle schon im Knast sind. Gut gemacht, Bruno.

  9. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Warnung vor DSL-Bank! Löschungsbewilligung

    @memet,

    Wenn Sie weiterhin schlechter gestellt werden wollen!

    So stellt die Frage, was denn überhaupt eine Schlechterstellung ist:

    - Höhere Gebühren als der Bankendurchschnitt,
    - Schlechtere Serviceleistung, trotzt höhere Gebühren,
    - überhöhte Preise, bei durchschnittliche oder unterdurchschnittliche Leistungen bei Versicherungen
    - Haftungsabladung an die Tochtergesellschaft, denn eine Deutsche Bank AG ist nicht eine Deutsche Bank Versicherung AG!

    Das, der Kunde eher einem Irrtum unterliegt, weil dieser glaubt im Mittelpunkt der Bank zustehen! Dieser versteht aber nicht, dass sein "Mittelpunkt" eher der Durchleuchtung der Finanzkraft des Kunden dauerhaft dient.
    Damit wird Kunde zur Melkkuh, Jahrzehnte lang!

    Wer die Geschäftspraxis einer Deutschen Bank mal kennen gelehrt hat, weis wie nachteilig die Arbeitsweise sein kann und der "Nachtritt" der Bank wird zum zusätzlichen Schaden für den Kunden.

    Aber das Verstehen viele Bankkunden reicht nicht, weil das Finanzwissen ungenügend ist.
    Keiner versteht, dass die Steigerung von 3 % p. a. über 43 Jahre, ab der 35. Jahre, mit schöner Regelmäßigkeit wegen Unbezahlbarkeit platzt

    bruno68

  10. Avatar von wary
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    Standard AW: Warnung vor DSL-Bank! Löschungsbewilligung

    Zitat Zitat von bruno68
    @memet,

    Wenn Sie weiterhin schlechter gestellt werden wollen!

    So stellt die Frage, was denn überhaupt eine Schlechterstellung ist:
    Mir stellt sich vor allem die Frage, warum Ihre Beiträge immer weniger mit dem Thema und den von Ihnen zitierten Beiträgen zu tun haben.

  11. Avatar von elknipso
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    Standard AW: Warnung vor DSL-Bank! Löschungsbewilligung

    Bruno ist ein im Forum allgemein bekannter Troll den man nicht ernst nehmen darf.

    Darüberhinaus ist es mir ein Rätsel wieso er nicht längst gesperrt wurde.

  12. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Warnung vor DSL-Bank! Löschungsbewilligung

    Nun elknipso,

    vielleicht versteht der Seitenbetreiber mehr Fachwissen, als die meisten hier schreiben können. Wer sich Themen mit Antworten beantwortet, was LG, OLG, BGH oder das BverfG schon längst verworfen haben, braucht sich nicht zu wundern, wenn ein Kunde meint, dass dieser Ratgeber endlich tief in Tasse greifen soll.

    So sollte man als Ratgebern endlich verstehen lernen, was es bedeutet, wenn ein Rat zu erteilt, deren Rat das Problem nicht löst und damit mehr Probleme erzeugt.

    So sagt das Gesetz § 15a Immobiliar-Verbraucherdarlehen; Verordnungsermächtigung
    (1) Für die Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen gilt § 18a Absatz 1 bis 10 des Kreditwesengesetzes entsprechend. Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung durch Unternehmen, die nicht der Aufsicht durch die Aufsichtsbehörden der Länder unterliegen, gelten die Leitlinien der gemäß § 18a Absatz 10a des Kreditwesengesetzes erlassenen Rechtsverordnung entsprechend.
    (2) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nähere Bestimmungen über die nach Absatz 1 in Verbindung mit § 18a Absatz 6 des Kreditwesengesetzes erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten der mit der Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen befassten internen und externen Mitarbeiter zu erlassen. Das Bundesministerium der Finanzen kann die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates auf die Bundesanstalt übertragen.

    § 48 VAG Anforderungen an den Versicherungsvertrieb VAG
    (1) Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, nur mit solchen gewerbsmäßig tätigen Versicherungsvermittlern zusammenzuarbeiten, die

    1. im Besitz einer Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 der Gewerbeordnung sind, nach § 34d Absatz 6 der Gewerbeordnung von der Erlaubnispflicht befreit sind oder nach § 34d Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 oder Absatz 8 der Gewerbeordnung nicht der Erlaubnispflicht unterliegen und

    2. bevollmächtigt sind, Vermögenswerte des Versicherungsnehmers oder für diesen bestimmte Vermögenswerte entgegenzunehmen oder, soweit nach einer Rechtsverordnung nach § 34e Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b der Gewerbeordnung erforderlich, eine Sicherheitsleistung nachweisen.

    (2) Die Versicherungsunternehmen müssen sicherstellen, dass ihre unmittelbar oder maßgeblich am Versicherungsvertrieb beteiligten Angestellten zuverlässig sind, in geordneten Vermögensverhältnissen leben und über die zur Vermittlung der jeweiligen Versicherung angemessene Qualifikation verfügen und sich regelmäßig fortbilden. Mit gewerbsmäßig tätigen Versicherungsvermittlern, die

    1. nach § 34d Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 der Gewerbeordnung nicht der Erlaubnispflicht unterliegen oder
    2. nach § 34d Absatz 6 der Gewerbeordnung von der Erlaubnispflicht befreit sind und die Tätigkeit als Versicherungsvermittler im Auftrag eines Versicherungsunternehmens oder mehrerer Versicherungsunternehmen ausüben,

    dürfen die Versicherungsunternehmen nur zusammenarbeiten, wenn diese Versicherungsvermittler die in Satz 1 genannten Voraussetzungen erfüllen. Die Angemessenheit der Qualifikation richtet sich nach den Anforderungen im Zusammenhang mit den von ihnen vertriebenen Produkten. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht für Personen im Sinne von § 24, soweit diese die dort genannten Anforderungen an die Zuverlässigkeit und fachliche Eignung erfüllen. Inhalt, Umfang sowie Dokumentation von nachzuweisenden Qualifikationsmaßnahmen haben Abschnitt 1 der Versicherungsvermittlungsverordnung zu entsprechen.

    Auch sollte man als Laie endlich verstehen, dass sich ein Rechtsgebrauch über mehrere Gesetze-Sparten verteilt sind.
    Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG) § 51 Beschwerden über Versicherungsvermittler
    Versicherungsunternehmen müssen Beschwerden von Kunden über Versicherungsvermittler oder andere Versicherungsunternehmen, die ihre Versicherungen vermitteln, beantworten. Das Recht zur Beschwerde steht auch Verbraucherschutzverbänden zu. Bei wiederholten Beschwerden, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit erheblich sein können, müssen sie die für die Erlaubniserteilung nach § 34 d Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung zuständige Behörde davon in Kenntnis setzen.
    Hier wird das Versicherungswesen gesetzlich geregelt, aber der nach den GewO arbeiteten, mit erfasst. deren Arbeit wird von der IHK kontrolliert. Diese verklagt den Vermittler auf Entzug der Erlaubnis der Tätigkeit vor dem Verwaltungsgericht! Was dann zur Folge hat, dass ein Berufsverbot eintritt.

    Am besten sind die Vollidioten, die bei der PKV Umdecker-Sparte sind, so zerriss ein OLG ein Vermittler
    Wechsel der Krankenversicherung: Verlust von Leistungen bewirkt Haftung des Maklers 05.01.2024
    Ein Urteil des OLG Karlsruhe zeigt erneut die strengen Maklerpflichten.
    Eine Frau wechselte ihren privaten Krankenversicherer - und verlor wichtige Zusatzbausteine, obwohl sie von einem Versicherungsmakler beraten wurde.
    Dieser muss die Frau nun entschädigen, weil er falsch beriet (Urteil vom 07.03.2023, Az. 12 U 268/22).
    Der Versicherungsmakler ist treuhänderischer Sachwalter des Kunden und damit auch verpflichtet, diesen gut und umfassend zu beraten.
    Dass sich daraus auch strenge Pflichten ergeben, zeigt erneut ein Urteil, diesmal vom OLG Karlsruhe. Es verurteilte einen Makler zu Schadenersatz, weil er seine Beratungspflichten verletzt hatte. Auf das Urteil macht aktuell Rechtsanwalt Jens Reichow aufmerksam.

    Im konkreten Rechtsstreit hatte ein Versicherungsmakler seiner Mandantin den Wechsel ihres privaten KV empfohlen.

    Der bisherige Versicherungsvertrag sah unter anderem vor, bei Arbeitsunfähigkeit ein Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld zu zahlen: wichtige Leistungen vor allem für selbstständig Tätige, um krankheitsbedingte Auszeiten im Job abzusichern.

    Im April 2019 wechselte die Versicherungsnehmerin schließlich ihren Krankenversicherer.

    Als die Frau wenig später allerdings auf Leistungen des Krankenversicherers angewiesen war, prüfte dieser, ob sie ihre vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt hatte.

    • Nachdem der Versicherer festgestellt hatte, dass die Frau eine Vorerkrankung verschwiegen hatte, wollte sie zunächst nicht zahlen.


    • Zwar konnte verhindert werden, dass sie ihren Krankenversicherungs-Schutz verlor.

    • Allerdings musste die Frau feststellen, dass der neue Vertrag von vornherein kein Tagegeld und kein Krankenhaustagegeld vorsah. Daraufhin verklagte sie ihren Versicherungsmakler wegen Falschberatung.
    Nachteile des neuen Schutzes hätten aufgezeigt werden müssen
    Bereits vor dem LG Heidelberg bekam die Versicherungsnehmerin Recht - und auch das OLG Karlsruhe urteilte in der Berufung, dass der Versicherungsmakler zu Schadensersatz verpflichtet ist.

    • Dabei stellten die Karlsruher Richter auf die weitgehenden Beratungspflichten des Maklers ab.

    Er sei dazu verpflichtet,

    • einen für das persönliche Risiko des Versicherungsnehmers individuell passenden Versicherungsschutz zu finden.


    Das beinhalte auch, die Vor- und Nachteile eines neuen Tarifs beim Vergleich einzubeziehen, wenn ein Makler zum Wechsel des Krankenversicherers rät.

    Dem Makler fiel zudem auf die Füße, dass er seinen Rat schlecht dokumentiert hatte.

    Zwar behauptete er, die Versicherungsnehmerin über den fehlenden Tagegeld-Schutz aufgeklärt zu haben.

    • Er konnte das aber nicht nachweisen.

    Laut einem Urteil des BGH bewirkt eine fehlende oder lückenhafte Dokumentation des Beratungsprozesses eine Beweislastumkehr:

    Nun ist der Makler verpflichtet nachzuweisen, dass er tatsächlich ausreichend beriet und auf mögliche Deckungslücken hinwies (Urteil vom 13.11.2014, Az.: III ZR 544/13).


    Aufgrund des fehlenden Schutzes für Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld gingen die Richter davon aus, dass die Frau den alten Vertrag nicht gekündigt und den neuen unterzeichnet hätte, wenn sie über die Nachteile ausreichend in Kenntnis gesetzt worden wäre.

    Somit ist der Frau ein Schaden entstanden.

    Wenn die Versicherungsnehmerin zukünftig arbeitsunfähig wird, muss sie der Makler entsprechend entschädigen und für den nicht mehr bestehenden Versicherungsschutz aufkommen.
    Demnach sollte man sich als Laie wirklich überlegen, ob die dann sehr teuren Ratschläge verkneifen sollte, bevor ein geschädigter Kunde den Ratgeber dauerhaft zur Kasse bittet.

    Man braucht sich nur BGH (Urteil vom 13.11.2014, Az.: III ZR 544/13) lesen, um zu verstehen, dass ein Laie, der ein Vermögensschaden anrichtet, auch zur Kasse gebeten werden kann.

    Für mich als Makler für Versicherungen *seit 11 Jahren, Finanzanlagen* seit 2014 und Darlehnsvermittlung* seit 21.03.2016 Pflicht.

    bruno68

  13. Avatar von wary
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    Standard AW: Warnung vor DSL-Bank! Löschungsbewilligung

    Was hat eine Falschberatung im Bereich der Krankenversicherung mit einer zögerlichen Hergabe von Löschungsbewilligungen durch eine Bank zu tun?

    Antworten Sie auch auf konkrete Nachfragen?

    Oder kommt gleich ein Aufsatz über die Pudelzucht oder das Imkern von Ihnen?

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