Staatliche vs. private Altersvorsorge - eure Strategien?

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  1. Avatar von Klaus22
    Klaus22 ist offline
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    Standard Staatliche vs. private Altersvorsorge - eure Strategien?

    Hi Zusammen! Ich habe mich in letzter Zeit intensiv mit dem Thema Altersvorsorge beschäftigt. Ich frage mich jedoch, ob ich mehr auf die staatliche oder private Vorsorge setzen sollte. Habt ihr eine bestimmte Strategie oder einen Mix aus beidem? Wie sieht eure Altersvorsorge aus und was würdet ihr empfehlen?

  2. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Staatliche vs. private Altersvorsorge - eure Strategien?

    warum mix aus beidem?

    Es gibt so viele Möglichkeiten für die AV wahrscheinlich unterschlage ich schon Varianten oder man könnte sie einer anderen genannten zuordnen...
    1. GRV, Rürup
    2. Riester, BAV
    3. priv. Rentenversicherung, ETF-Depot,
    4. Immobilie etc.

    Meiner Meinung nach gibt es nicht die AV die immer das richtige ist. Meist ist dies abhängig vom Alter, Einkommen, Beruf, Lebensweg und Wunsch der Absicherung (Hinterbliebene etc.) Trotzdem würde ich nie davon ausgehen, dass eine Absicherung ausreicht. Ich für mein Teil gehe davon aus, dass mind. 2 Absicherungen bis zu "meiner" Rente ich als nicht rentabel abschreiben kann. Dumm wäre es wenn es dann genau die gewählten sind. Mit dem Ausfall von 2 Absicherungen komme ich aber mit den anderen dann noch deutlich besser über die Runden als die die jetzt aufstocken müssten.

  3. Avatar von florianmeier
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    Standard AW: Staatliche vs. private Altersvorsorge - eure Strategien?

    Auf den Staat würde ich mich nicht verlassen. Einfach ein politischer Spielball.

    Immobilien und Aktien bevorzuge ich.

  4. Avatar von Zapp73
    Zapp73 ist offline

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    Standard AW: Staatliche vs. private Altersvorsorge - eure Strategien?

    Es kommt tatsächlich auf viele Dinge an, die Titan81 schon angesprochen hat. Alter und Anstellungsverhältnis sind schon mal richtungsweisend, vor allem aber überhaupt erst mal der Ansp-orn, dass man was tun will und kann. Was man dann tut, ist sehr individuell.

    Ich selbst bin 50, selbständig mit Angestellten, zwei Kids in „wilder Ehe“, daher Stkl. 1. Meine gesetzliche Rente (Versorgungswerk) ist nur ein Baustein, eigene Immo, pAV und weitere Firmenbeteiligungen/Invests runden meine gesamte AV ab. Keine Aktien, kein ETF.

    Das hilft Dir aber nicht weiter, wenn Du nicht zufällig eine ähnliche Lebenssituation hast.

    Ansonsten sehe ich das mit der gesetzlichenRente iA nicht so tragisch, aber wenn man sich nur auf die gRV verlässt, ist das vermutlich keine so brillante Idee. Ganz grob betrachtet, ist eine Immo oder Aktienpaket auch kein Allheilmittel, wenn der Staat zusammenbricht - denn letztlich fußt jede Rendite darauf, dass das Wirtschaftssystem halbwegs stabil bleibt. Wenn man das so betrachtet, ist es also (fast) egal, was man individuell zusätzlich zur gRV tut.

  5. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Staatliche vs. private Altersvorsorge - eure Strategien?

    @Zapp73,

    wie sie mitteilen, sind halt viele Sachen zu beurteilen.
    Es kommt tatsächlich auf viele Dinge an, die Titan81 schon angesprochen hat. Alter und Anstellungsverhältnis sind schon mal richtungsweisend,
    Allerdings fehlt ein wichtiger Blinkwinkel!

    Sie leben in "wilder" Ehe damit ergibt sich für den Ehepartner wechselseitig folgendes Problem, damit hat jeder nur einen Freibetrag von 20.000 € und nicht 500.000 €! Und eine Steuerbelastung von 30 % ab 20.000 €.

    Bei verheiratet fallen ab 500.000 € Freibetrag, nur 10 % Steuern an.

    Damit entscheidet die Ehe oder nicht um eine 25-fache höhere Steuerlast und auch eine jährliche laufende höhere Steuerlast von bis zu 8.000 €!

    Bei einer bAV verstirbt die Rente mit dem Tod des Begünstigten, sofern unverheiratet und das evtl. Sterbegeld geht an die Kinder, was aber Vollversteuert und Versozialbeitragt werden muss.
    Eine Versorgung der "wilden Witwe" und Waisen entfällt gänzlich!

    Hinzu kommt es noch das allzu großen Altersunterschied, größer als 15 Jahre trotz Heirat. Eine Witwenversorgung aus einer bAV endet, wenn der Versicherte verstirbt.

    Das dürfte schon aus der Steuerklassenwahl ergeben.
    Gericht: Halbierung der Rente für Abgeordnete verfassungskonform 18.10.2023
    Die Halbierung der Altersrente für amtierende Bundestagsabgeordnete wegen laufender Abgeordnetenentschädigungen ist verfassungskonform. Das hat das BSG in Kassel am Mittwoch entschieden (Aktenzeichen B 5 R 49/21 R). Gegen einen entsprechenden Bescheid der Deutschen Rentenversicherung hatte der Bundestagsabgeordnete Klaus Ernst (Die Linke) geklagt, dessen Altersrente in Höhe von 50 Prozent ruht, weil er als Mitglied des Deutschen Bundestages eine monatliche Abgeordnetenentschädigung erhält.
    Nachdem das SG Würzburg in erster Instanz seine Klage abgewiesen hatte, wendete sich der 68 Jahre alte Politiker mit einer sogenannten Sprungrevision direkt an das BSG.
    Ernst sieht in der Ruhensregelung im Abgeordnetengesetz einen Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerte Eigentumsgarantie sowie gegen die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und die geschützte Freiheit des Abgeordneten.
    Der 5. Senat des BSG folgte der Argumentation des SG Würzburg.
    • Eine Verfassungswidrigkeit der Ruhensvorschrift im Abgeordnetengesetz sei nicht zu erkennen, führte die Vorsitzende Richterin aus.
    • Die Regelung stelle eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung dar.
    "Nach Rechtsprechung des BVerfG handelt es sich bei der Abgeordnetenentschädigung um eine Leistung mit Alimentationscharakter, die alle weiteren Leistungen aus öffentlichen Mitteln ausschließt, soweit sie nicht einen Ausgleich für mit dem Mandat verbundenen Aufwand darstellen", führte sie aus.
    Als Mittel aus öffentlichen Kassen sehe das BverfG nicht nur Alimentationsleistungen aus einem Dienstverhältnis mit einem öffentlich-rechtlichen Träger an, sondern auch die Rente aus der gesetzlichen Rentenkasse.
    • Dem stehe nicht entgegen, dass die Rente zu einem erheblichen Teil auf eigenen Leistungen beruhe.
    Die Ruhensvorschrift solle verhindern, dass mehrere Leistungen aus öffentlichen Kassen mit unterhaltssichernder Funktion in vollem Umfang gleichzeitig gezahlt würden, erklärte die Vorsitzende Richterin.
    "Die auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zurückgehende Intention des Gesetzgebers, mit Paragraf 29 Abgeordnetengesetz eine sogenannte Doppelalimentation zu verhindern, ist geeignet, einen Eingriff in verfassungsrechtlich geschützte Positionen zu rechtfertigen."
    Das Ruhen in Höhe von 50 Prozent verstoße auch nicht gegen das Übermaßverbot. Dem Kläger sei immer noch ein substanzieller Teil der Rente verblieben und die wesentlich höhere Abgeordnetenentschädigung sei nicht geschmälert worden.
    Demnach ist eine steile Karriere im öffentlichen Dienst, demnach mit einer Halbierung der Altersbezüge verbunden, wenn diese aus den gesetzlichen und/oder öffentlichen Kassen stammt.

    Also übersteigt die aktuellen Pensionsansprüche alles andere, so fallen alle anderen öffentlichen Rentenansprüche, die man selbst erwirtschaftet hat, ersatzlos weg.

    Demnach auch Ansprüche aus der bAV, Riester, Rürup, da hier die Beamten nicht förderwürdig sind! Anderes ist es, wenn die Ehefrau Sozialpflichtig arbeitet. Dann kann der Beamte förderfähige Verträge abschließen.
    Bekommt der AN aus mehreren öffentlichen Kassen eine Rente, so könnte es sein, das diese wechselseitig schmälern. Und zwar um bis zu 50 %.
    Dies betrifft aber nur der/die Überlebende einer Ehe, der/die dann aus vier Rentenkassen seine Rente bezieht. Nämlich zweimal aus der GRV und zweimal aus der VBL-Kasse.

    Bei in "wilder Ehe" lebenden, fällt die Rente des verstorbenen ersatzlos weg. Allenfalls die Kinder erhalten eine Halbwaisenrente, allerdings steht dann die gerichtliche bestellten Betreuung der Kinder nichts im Wege.
    Im besten Fall muss der überlebende Ehepartner zum 18.Lebensjahr des Kindes eine Vermögensaufstellung bei Familiegericht vorlegen.
    Vom Todestag bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Fehlbeträge und Lücken sind nach der Verurteilung durch das Familiengericht in voller Höhe durch den überlebenden Elternteil zu leisten,

    Wie gesagt, man muss tatsächlich nach den einzelnen Kunden richten.

    bruno68

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