Einzahlung in die VBL

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  1. Avatar von Rosas
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    Standard Einzahlung in die VBL

    Hallo,ich habe seit dem 1.10 einen neuen Arbeitgeber und mir ist in der letzten Gehaltsabrechnung zum ersten Mal aufgefallen,dass ein Betrag direkt vom Gehalt an die VBl überwiesen wird. In allen anderen Abrechnungen steht: Hinzurechnung Steuer, Hinzurechnung SV,aber erst jetzt im Oktober geht das Geld ab. Woran kann das liegen? Ich traue mich nicht,meine Sachbearbeiterin anzusprechen und überlege wer mir das erklären kann,bzw die aktuell mit den alten Gehaltsabrechnungen vergleichen kann. Habt ihr Ideen?
    Kann der Arbeitnehmer sonst auf diese Zahlung an die Zusatzversorgung verzichten?

  2. Avatar von ZehWeh
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    Standard AW: Einzahlung in die VBL

    Warum traust du dich nicht deine Sachbearbeiterin anzusprechen ? Es ist doch nichts schlimmes und du kannst es ja begründen, das es dir aufgefallen ist und auf den anderen Abrechnungen nicht vorhanden war.

  3. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Einzahlung in die VBL

    Hallo,
    ich nehme mal an, du arbeitest im öffentlichen Dienst und hast auch schon vor Oktober im öffentlichen Dienst gearbeitet.
    Bist du im gleichen Tarifvertrag geblieben oder hast du z.B. vom TVöD VKA zum TVL gewechselt, sodass es vielleicht andere Regeln gibt, z.B. eine Eigenbeteiligung?
    Wie viel Prozent bzw. Promille macht die Überweisung an die VBL denn aus?
    Hast du neben den "Pflichtrenten" auch noch eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge (Bruttoentgeltumwandlung)?
    Viele Grüße
    BenniG

  4. Avatar von Rosas
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    Standard AW: Einzahlung in die VBL

    Hallo,also ich bin Ärztin und arbeite jetzt in einem Krankenhaus,das einen eigenen Tarifvertrag hat,aber grundsätzlich ist das immer noch öffentlicher Dienst.Ich übernehme 1,8,% des zu überweisenden Betrags,das sind um die 130 Euro pro Monat

  5. Avatar von Rosas
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    Standard AW: Einzahlung in die VBL

    Ich habe nur die Pflichtversicherung bei VBL West.

  6. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Einzahlung in die VBL

    Meiner Meinung nach hängt es bestimmt irgendwie damit zusammen, dass du über 4% (3.504 €) der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (87.600 €) für deinen Ruhestand ansparst.
    Dadurch wird der Beitrag zur Zusatzversorgung automatisch Sozialversicherungspflichtig.
    Deinen Eigenanteil kannst du nicht reduzieren, das ist im Tarifvertrag wohl so verhandelt worden.

    Genau kann man es denke ich nur erklären, wenn du die Lohnbescheinigung geschwärzt hier reinstellst.

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