Wohnriester Kredit auf nächstes Objekt übertragen oder Strafe zahlen?
Hallo liebes Forum,
folgende Situation:
Ein Bauprojekt für eine Neubauwohnung / Haus ist komplett aus dem Ruder gelaufen vom Budget und der Zeit (6 Jahre). Mitten in Corona mußte ich notgedrungen einen Wohnriester(Kredit) einsetzen als Finanzierung der Nachforderungen am Bau.
Der Gesamtkredit lag bei 28k; der aktuelle Saldo des Kredites liegt bei 21k. Das Altersvorsorgevermögen liegt lauft Information der Dt. Rentenversicherung bei ca. 18.800 EUR.
Demnächst wird die Wohnung hoffentlich frei von Mängeln sein und fertig, ich kann mir aus finanziellen Gründen aber keine Selbstnutzung mehr leisten und muß vermieten. Verkauf geht aus rechtlichen Gründen (zig Streitfälle) de-facto nicht.
1) Wie hoch würde ca. die Steuerstrafe sein, wenn ich keine wohnwirtschaftliche Verwendung nachweisen kann (wg. Vermietung)? Lässt sich die nachträgliche Steuerzahlung stunden oder ratenweise abzahlen?
2) Gibt es einen "Trick 17", um ggf. das Altersvorsorgevermögen auf eine andere Immobilie zu übertragen, für die man Selbstnutzung nachweisen will in 1-2 Jahren?
AW: Wohnriester Kredit auf nächstes Objekt übertragen oder Strafe zahlen?
Ich werde mich erst nächste Woche melden, hier werden sich sehr viele Experten ohne Zulassung gerne ihren Fachmüll ablassen.
Allerdings ohne einen Einblick in die schriftlichen Unterlagen kann keiner was sagen!
Der Gesamtkredit lag bei 28k; der aktuelle Saldo des Kredites liegt bei 21k. Das Altersvorsorgevermögen liegt, läuft Information der Dt. Rentenversicherung bei ca. 18.800 EUR.
Völlig unverständlich, es muss eine Trennung zwischen Eigenzahlung, Zulage und steuerliche Gutschrift unterschieden werden.
Denn nur die Zulage und steuerliche Gutschrift können zurückverlangt werden!
AW: Wohnriester Kredit auf nächstes Objekt übertragen oder Strafe zahlen?
Man sollte sich auf jeden Fall mal andere Beiträge von den Personen, die hier so antworten durchlesen.
Dann sieht man, ob Personen, die mit Scheinen wedeln wirklich Ahnung haben.
AW: Wohnriester Kredit auf nächstes Objekt übertragen oder Strafe zahlen?
zu 1.)
Erstmals wird hier keine Strafe anfallen, der Gesetzgeber sagt zwar Eigenbedarf und gleichzeitig Altersvorsorge, sagt aber auch, dass eine Imobilie vermietet werden kann. Allerdings muss diese
vor Renteneintritt selbst wieder bewohnt werden. Allerdings bin ich nicht 100% sicher, ob das gleich vom Start weg geht. Sollten Sie bereits drin wohnen und dann vermieten, so ist das kein Problem. Sollten Sie jedoch nie drin gewohnt haben und "nur" vermieten, dann wird das wahrscheinlich nicht gehen. Rückfragen dazu können Sie telefonisch bei der Zulagenstelle stellen.
2.) Dazu sieht der Gesetzgeber einen Zeitraum von 5 Jahren vor.
"Die förderunschädliche Reinvestitionsfrist bei einer zwischenzeitlichen Aufgabe der Selbstnutzung der Wohnimmobilie wird verlängert – und zwar auf zwei Jahre vor und fünf Jahre nach Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem die Wohnung letztmals genutzt wird. Das trägt den Anforderungen an die vom Arbeitsmarkt geforderte berufliche Mobilität besser Rechnung"