Steuerklasse aendern in der Rentenzeit bei gleichzeitiger Arbeit

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  1. Avatar von rbothe
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    Standard Steuerklasse aendern in der Rentenzeit bei gleichzeitiger Arbeit

    Hallo Gemeinschaft,
    ich werde ab 1.12.2023 meine Altersrente beginnen aber trotzdem weiter
    als Angestellter arbeiten.
    Mein Gehalt wird ca 3x so hoch sein wie meine Rente.

    Da man automatisch vom Finanzamt fuer die Rentenbezuege in die guenstige Steuerklasse,
    in meinem Fall "3" gesteckt wird bleiben fuer die ANgestelltenbezuege nur
    Steuerklasse 6.

    Kann ich die Steuerklassen umtaschen?

    Das Finanzamt ist untaetig und beantwortet meine Fragen nicht,
    die Rentenanstalt verweist auf das Finanzamt
    und Steuerberater habe ich nicht, da diese wegen Ueberlastung keine neuen
    Kunden annhemen.
    Auch ChatGPT beantwortet meine Fragen nicht rechtssicher!

    Ich danke fuer zielfuehrende Antworten,
    vielleich kann ich ja auch einen Steuervorabzug definieren lassen.

  2. Avatar von Marc2512
    Marc2512 ist offline

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    Standard AW: Steuerklasse aendern in der Rentenzeit bei gleichzeitiger Arbeit

    "rechtssicher" wird auch hier schwierig...
    Gruß

  3. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Steuerklasse aendern in der Rentenzeit bei gleichzeitiger Arbeit

    Gibts noch eine Betriebsrente doer nur die gesetzliche Altersrente?

  4. Avatar von rbothe
    rbothe ist offline
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    Standard AW: Steuerklasse aendern in der Rentenzeit bei gleichzeitiger Arbeit

    ja, eine geringe Betriebsrente aus anderem frueheren Beschaeftigungsverhaeltnis,
    hat schon Steuerklasse 6.

    Und Einkuenfte aaus Freiberuflicher Taetigkeit
    und bis vor 2 Jahren auch noch Gewerbebetrieb (Fotovoltaik).
    Und meine Frau ist bei mir angestellt (Lohnsteuerklasse 5) aber mur Midijob.

  5. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Steuerklasse aendern in der Rentenzeit bei gleichzeitiger Arbeit

    @rbothe,

    eigentlich ist es schon sehr zu spät! Keine 30 Tage mehr bis zu Rente!

    Nun fasse ich mal zusammen:

    Sie wollen weiterarbeiten, gut

    sie haben

    - eine kleine bAV mit Steuerklasse 6
    - Einkünfte aus freiberufliche Tätigkeit
    - aber trotzdem weiter als Angestellter arbeiten.
    - Bezug einer gesetzlichen Rente

    Ihre Ehefrau hat nur ein Midijob mit der Steuerklasse 5

    Nun zusammen gefasst: Für sie ist es bisher optimal gelaufen, doch leider wird das verdiente Geld nicht auf der hohen Kante liegen, sondern für den Konsum verheizt wurden.
    In dieser Konstruktion läuft es bis zu Rente sehr gut! Danach kommt die Stolperfalle, da ein Einkommen zusätzlich kommt!

    Allerdings muss ich sagen: "Solange Sie weiterleben, wird ihre Ehefrau nicht in die Sozialhilfe abrutschen!"

    Denn nach ihrem Tod, sehr wohl, weil

    - Einkünfte aus freiberufliche Tätigkeit
    - aber trotzdem weiter als Angestellter arbeiten. Grundsätzlich als Einkommen entfällt.

    - eine kleine bAV mit Steuerklasse 6, hier entscheidet der Altersunterschied ist dieser zwischen den Ehepartnern größer als 15 Jahren wird wohl die bAV entfallen! Hier ist zu prüfen, wie die bAV finanziert wurde.
    Eine reine AG finanzierte, wird mit dem Tod des AN erlöschen, eine reine AN finanzierte, könnte auf 63 % vom aktuellen Wert gekürzt werden.

    Dies gilt natürlich auch für die gesetzliche Rente, diese wird auch auf 63 % gekürzt, also wenn Sie jetzt brutto 1.500 € Rente erhalten würden. Bekommt ihre Ehefrau 63 %, runde 950 € und Steuerklasse 1.

    Daraus abgeleitet, würde sich ergeben, die gesetzliche Rente durch die Weiterarbeit und hohen EK als Klasse 3 weiterlaufen zu lassen.
    Allerdings will bestimmt dies der AG nicht, weil dies zu teuer ist und die gesetzliche Rente soll die Steuerklasse 3 übernehmen, müssen Sie für ihre Ehefrau eine gebrauchte LV kaufen, um sie finanziell abzusichern.
    Bedenken Sie, wenn Sie weiterarbeiten und die Steuerklasse 3 haben muss der AG, 50 % der Rentenanteile, Krankenkasse und PVN mitzahlen, bei der Steuerklasse 6 eben nicht!

    Daher kann eine Steigerung des Altersruhegeldes nicht erreicht werden, denn Sie müssten eigentlich, sofern sie nicht 67 ihren ihre Rente in die Ruhensphase stellen, um weitere Rentenpunkte zu sammeln.

    Was allerdings sehr teuer ist, denn die BBG von 83.000 € mal 18,6 % ergibt einen Rentenbeitrag von 15.438 € daraus werden dann 2 Rentenpunkte oder 73 € mehr monatliche Bruttorente.

    Hier stellt sich die Frage: "Wie viele Jahre bis 67 noch gibt!" Bei 5 Jahren sind dies 77.000 € Rentenbeiträge für monatlich 365 € mehr Rente mit Steuerklasse 1!

    Bitte wenden Sie umgehend an die Personalabteilung, um dies zu besprechen! Wenn es keine gibt, dann einen Anwalt!

    bruno68

  6. Avatar von rbothe
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    Standard AW: Steuerklasse aendern in der Rentenzeit bei gleichzeitiger Arbeit

    @bruno68: vielen Dank fuer die ausfuehrlichen Antworten.
    Es sei noch erwaehnt, dass wir durchaus fuer den Ruhestand vorgesorgt haben,
    brauchen z. B. keine Miete zahlen und haben ein grosses EFH und noch andere Massnahmen gegen
    Altersarmut getroffen.
    Grüße

  7. Avatar von Freeliner
    Freeliner ist offline

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    Standard AW: Steuerklasse aendern in der Rentenzeit bei gleichzeitiger Arbeit

    Zitat Zitat von bruno68
    Nun zusammen gefasst: Für sie ist es bisher optimal gelaufen, doch leider wird das verdiente Geld nicht auf der hohen Kante liegen, sondern für den Konsum verheizt wurden.
    Einfach nur irre, was du dir jedesmal zusammenreimst !!!!

  8. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Steuerklasse aendern in der Rentenzeit bei gleichzeitiger Arbeit

    Ja, nur verrückt der Typ.

    @rbothe

    Ich muß gestehen, ich kann dir leider nicht richtig weiterhelfen und die Recherche danach führt zu unterschiedlichen Meinungen, insbesondere, da auch noch die Betriebsrente ins Spiel kommt.
    Es ist schon sehr speziell. Ich habe zwar viel mit Steuerthemen zu tun. Dabei sind aber Einkommensteuer und Lohnsteuer eher außen vor. Ich bin mir aber sicher, dass es irgendwie geht.


    Vielleicht hilft die das Youtube Video weiter, ich habs mir aber selbst nicht angesehen.
    "Das Märchen von der Steuerklasse 6 für Rentner: Rente und Hinzuverdienst = Steuerklasse 6?"

    Falls das nicht hilft, würde ich mich mal an die Personalabteilung des Arbeitgebers wenden, die können ggf sowas selbst oder mit ihrem Steuerbüro klären.

    Das positive ist, die Lohnsteuer ist nur eine Steuervorauszahlung. Bei der Einkommensteuererklärung (die du sowieso abgeben mußt) erhältst du dann den zuviel gezahlten Betrag zurück.
    Wäre es andersrum und du hättest das Arbeitsverhältnis als Steuerklasse 3, dann hättest du vermutlich im Erstjahr eine große Nachzahlung im Einkommensteuerbescheid und müsstest dann vermutlich neben dem Lohnsteuerabzug auch quartalsweise Einkommensteuervorauszahlungen leisten.


    Ich hatte eine Kollegin, die war bereits in der Altersrente und hatte trotzdem die Steuerklasse 4. Der ist dann genau das passiert. Aufgrund der späten Abgabe der Steuererklärung hat die dann fürs erste Jahr eine Nachzahlung und fürs 2. Jahr eine große Vorauszahlung leisten müssen.

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