wir bekommen nächstes Jahr im März ein Kind und überlegen gerade wie wir mit Mutterschutz, Urlaub und Elternzeit umgehen sollen.
Zunächst erstmal eine allgemeine Frage:
Wie schaut es eigentlich mit der Lücke zwischen dem Ende des Mutterschutzes (8 Wochen nach der Geburt) und dem Beginn der Elternzeit mit Beginn des 3. Lebensmonats aus.
Nehmen wir mal an, das Kind kommt am 24.3., dann wäre Mutterschutz bis zum 18.5., bekommt man dann für die Zeit vom 19.5 bis zum 23.5. Elterngeld oder muss man da Urlaub nehmen - weil von dem Gesamtanspruch der Eltern von 14 Monaten gehen ja 2 Monate für den Mutterschutz ab.
Nun eine spezielle Frage, weil meine Frau viel Resturlaub hat und nach der Geburt zunächst weniger arbeiten will, wie bisher:
Meine Frau arbeitet z.Z. 50% TZ und hat noch 30 Tage Urlaub für 2023 und 40 Überstunden.
Unsere Überlegungen wären, dass sie nach den Mutterschutz bis zum Ende des 4. Lebensmonat (also 23 Juli) Urlaub nimmt (zwischen 40 und 45 Tage). Für Januar bis Juli würde sie 17,5 Tage Urlaub bekommen, sodass es mit dem Resturlaub von 2023 klappen würde.
Dann würde sie 2 Lebensmonate komplett Elternzeit nehmen, ehe sie ab dem 7. Lebensmonat (also am 24 September) wieder mit 25% TZ einsteigt. Für September bis Dezember kämen dann noch 10 Urlaubstage hinzu.
Kann man das eurer Meinung nach so machen oder sollte man erst nach den Mutterschutz bis zum Ende des 4. Lebensmonats komplette in Elternzeit gehen, dann 2 Monate auf 50% TZ gehen, die man komplett Urlaub nimmt und dann mit 25% wieder einsteigen?
Nehmen wir mal an, meine Frau verdient mit 50% 2.000 € und würde mit 25% logischerweise 1.000 € verdienen, dann würde es ja Sinn machen den Urlaub zu nehmen, so lang sie die 2.000 € verdient. Nur ist die Frage, ob der Arbeitgeber dagegen etwas haben kann?
Habt ihr noch andere Vorschläge und Ideen?
Dieser Beitrag hat 1 Danke erhalten
Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#2
titan1981
Erfahrener Benutzer
03.07.2013
2.826
1
titan1981
Title
Erfahrener Benutzer
seit
03.07.2013
Beiträge
2.826
Danke
129
1
AW: Mutterschutz, Urlaub und dann Elternzeit
Die Frau bekommt 2 Monate Basis elterngeld. Dann habt ihr noch 10 Monate Elterngeld und 2 Monate zusätzlich wenn der Mann diese nimmt.
Je nachdem was ihr machen wollt würde ich zumindest den Urlaub hinten dran an die Elternzeit legen. Ihr müsst bedenken dass ihr das Kind in den Kindergarten eingewöhnen müsst. Vorallem braucht ihr einen Platz… Das Kind könnte länger als 2 Wochen Eingewöhnung machen…
2 Monate Basis Elterngeld für die Frau
Dann 20 Monate Elterngeld plus für die Frau
Für ihn 2 Monate Basis Elterngeld am besten am Ende der Elternzeit der Frau da hat man am meisten vom Kind, da mehr passiert als nur Windeln wechseln etc. Da würde ich als Mann Urlaub in der ersten Zeit.
Ich hoffe dass ihr die Steuerklasse entsprechend angepasst habt. Ihr bekommt die letzten 12 vollen Monate angerechnet…. Nur bei Selbstständigkeit kann man noch etwas tricksen. Wenn nicht jeder von euch 1800€ Basis Elterngeld bekommt. Da zählt jeder Monat. Und dann alles auf Elterngeld plus, da könnt ihr jeweils 30 Stunden in der Woche arbeiten ohne Elterngeld gekürzt zu bekommen.
Bitte dran denken, dass der Mann in Elternzeit rentenpunkte verschenkt, wenn nur basiselterngeld vom Mann genommen wird….
Und ihr könnt nur monatsscharf Elterngeld bekommen ab Geburt des Kindes…. Geburt 15.03. heißt alle Monaten beginnen ab 15.03…..
Keine Angst, wir wollen unser Kind nicht mit 5 Monaten in die Krabbelstube stecken. Bei unserem ersten Kind hatten wir eine Kinderfrau (befreundete Rentnerin), die zu uns kam und sich ausschließlich um unser Kind gekümmert hat. Gerade wegen der Kontaktangst, auf Grund einer Krankheit, hat das super mit dem Homeoffice funktioniert. Jetzt fährt die Kinderfrau dann eben mit zum Arbeitsort meiner Frau und läuft dort eine Runde mit dem Kind, sodass das Kind wenn es Hunger hat gestillt werden kann. Mit 3 Jahren und 3 Monaten ist unser Kind dann in die Kita gekommen. So ähnlich wollen wir es jetzt auch machen.
Bleiben wir mal beim 24. März als Geburtstermin, dann würde meine Frau:
vom 24. März bis zum 18. Mai Mutterschutzgeld bekommen
vom 19. Mai bis zum 23. Mai Elterngeld (insg. 2 Monate Elterngeld weg)
vom 24. Mai bis zum 23. Juli Urlaub nehmen mit ihrer aktuellen Lohn
vom 24. Juli bis zum 23. September Elterngeld (insg. 4 Monate Elterngeld weg)
vom 24. September mit Elterngeld Plus für weitere 16 Lebensmonate und 25% TZ einsteigen.
Dein Vorschlag wäre nun:
vom 24. März bis zum 18. Mai Mutterschutzgeld bekommen
vom 19. Mai bis zum 23. Juli Elterngeld (insg. 4 Monate Elterngeld weg)
vom 24. Mai bis zum 23. September Urlaub nehmen mit ihrer aktuellen Lohn (50% TZ)
vom 24. September mit Elterngeld Plus für weitere 16 Lebensmonate (bis 23. Januar 2026) und 25% TZ einsteigen.
Wie macht man dass dann beim Elternzeit beantragen (ich weiß, 7 Wochen vorher, also 1 Woche nach Geburt)?
Schreibt man dann, dass man in den ersten 4 Lebensmonaten Elternzeit mit 0% Teilzeit nimmt, im 5. und 6. Lebensmonat Elternzeit nimmt und in 50% Teilzeit arbeitet, allerdings Urlaub nimmt und vom 7. bis zum 22. Lebensmonat Elternzeit nimmt und in 25% Teilzeit arbeitet.
Meine Frau hatte lang genug die Steuerklasse 3 und ich bekomme auch mit der 5 das maximale Elterngeld.
Was meinst du damit?
Zitat von titan1981
Bitte dran denken, dass der Mann in Elternzeit rentenpunkte verschenkt, wenn nur basiselterngeld vom Mann genommen wird….
Klar, meine Frau erhält die 3 Rentenpunkte geschenkt.
Da mein SV-Brutto in diesem Jahr dann niedriger ist, bekomme ich selbstverständlich auch entsprechend weniger Rentenpunkte oder muss ich noch etwas beachten?
Der Mann bekommt in der Zeit keine rentenpunkte bei zwei Monaten im dümmsten Fall 2 Monate auch keine Rentenpunkte.
Das war mit ein Punkt bei den letzten beiden keine elternzeit für mich zu nehmen. Decke das mit Home Office, Überstunden und Urlaub ab genau dann wenn es nötig ist.