Zu unterscheiden ist der Begriff Kapitalertragsteuer von der Abgeltungssteuer. Dabei unterscheiden sich die Steuern nicht im Steuersatz, sondern in ihrer Art der Abführung. In Deutschland werden die Steuern auf Kapitalerträge von der Bank oder dem Anbieter einbehalten und automatisch an das Finanzamt abgeführt und sind damit abgegolten – daher der Name „Abgeltungssteuer“. Sobald die Steuern nicht mehr automatisch einbehalten und abgeführt werden, spricht man von der Kapitalertragsteuer. Das ist in der Regel bei ausländischen Banken und Anbietern der Fall. Anlegerinnen und Anleger haben die Steuer dann selbst zu erklären.