Zinsen/ Kapitalertrag

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  1. Avatar von Martin79HN
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    Standard Zinsen/ Kapitalertrag

    Hallo zusammen,

    Meine Frau und ich sollen unsere Kapitalerträge
    mit Steuerbescheid angeben. (Jahr 2022)

    Sie keine 500 Euro Zinserträge
    Ich ca. 1000 Euro.

    Freistellungsauftrag zusammen
    allerdings getrennt 4/4 veranlagt.

    Deshalb meine Vermutung möchte Finanzamt Bescheide.

    Meine Frage wenn Freistellungsauftrag oder darüber einbehalt grob 25% plus Soli (+Kirche) dann ist doch alles bezahlt und nicht in Steuererklärung anzugeben wenn Sitz Bank in Deutschland/ EU mit pauschal Besteuerung?

    In 2023 werden wir Freistellungsauftrag einzeln machen und haben kein Konto zusammen läuft auf Sie oder mich. KAP muss ich dann vermutlich nicht angeben.

    2023 hat jeder ja 1t Euro Freistellungsauftrag
    Wobei Sie und ich auf je ca. 1500 Euro kommen.
    2024 dann jeder auf ca. 2T Zinserträge.

    Vielleicht hat da jemand grob ne Erfahrung.

    Steuersatz sind wir so bei 30-35%.

    Gruß Martin

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Zinsen/ Kapitalertrag

    @Martin79HN,

    Nun ja etwas ungenau ihre Beschreibung! Sie und ihr Frau arbeiten und nehmen die Stkl. 4/4 in Anspruch.

    Dazu gehören je den Freibetrag von 1.000 € dazu. Mit Abgabe Kap können Sie 1.000 € Zinsen steuerfrei jährlich vereinnahmen. Analog gilt dies auch für ihre Ehefrau.

    Das spart jährlich richtig Geld.

    Ab 10.000 € Guthaben kommt jetzt das Überschreiten für zu einem Zinsertrag!

    Hier kommt die Zukunftsplanung hinzu.

    bruno68

  3. Avatar von tneub
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    Standard AW: Zinsen/ Kapitalertrag

    Ich vermute es geht um die Zinserträge aus deinen Bausparverträgen.
    Deine Bausparer aus den Koppelgeschäften müsste bei Vermietung aus meiner Sicht den Einkünften aus V+V zuzurechnen sein und nicht den Kapitaleinkünften.
    Damit wäre der persönliche Steuersatz und nicht die 25% ausschlaggebend. Damit würde das dann auch nciht in den Freibetrag von 1000€ reinfallen.

  4. Avatar von tneub
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    Standard AW: Zinsen/ Kapitalertrag

    Zitat Zitat von Martin79HN
    Steuersatz sind wir so bei 30-35%.
    Grenzsteuersatz oder durchschnitssteuersatz?

  5. Avatar von Martin79HN
    Martin79HN ist offline
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    Standard AW: Zinsen/ Kapitalertrag

    Hi Bruno,
    Hi tneub,

    also im Jahr 2022 waren die Freistellungsaufträge je 801 € bei Zusammenveranlagung 1602 €.

    Warum haben wir uns 2022 dann doch getrennt veranlagt weil es günstiger ist. (man hat ja die Wahl Veranlagung getrennt oder zusammen)
    Aber Freistellugnsaufträge doch zusammen abgegeben. ISt jetzt erstmal nicht Problem aber
    Finanzamt berechnet das dann halt neu. Deshalb schicken wir alle Belege mit Kapitalerträgen hin
    und dann bekommen wir jeweils einzeln Steuerbescheid für 2022. (ist abgegeben und Unterlagen zum nachreichen alles innerhalb der Frist)

    Mir stehen 801 € zu und hatte ca. 1000 € Ertrag somit sind 199 € zu versteuern. (2022)
    Bei meiner Frau 500 € zu 801 € Freistellung somit alles gut. (2023 hat jeder 1T Freistellungsauftrag)

    2023 werden wir aber über je 1T Freistellungsauftrag liegen.
    Sollzinsen können wir nicht gegen rechnen nur schulden aufs Haus selbst bewohnt
    nicht Mietobjekt das schuldenfrei.

    Meine Frage war werden die 199 € pauschal versteuert wenn man in Zukunft über Freistellung liegt
    oder pauschal und auf Einkommen ?

    Die Erträge stammen alle aus Tagesgeld oder Festgeld oder Guthaben in Bausparverträgen
    alles bei Banken in Deutschland. Sollzins aus Bausparvertrag ist nicht gegen zu rechnen
    noch keinen am Start und auch nie auf Objekt das vermietet ist.

    Einkommen meiner Frau: etwas über 60t Brutto (in Kirche)
    Einkommen bei mir ca. 45T Brutto + 8t aus Miete Afa usw. schon abgezogen (nicht in Kirche)

  6. Avatar von tneub
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    Standard AW: Zinsen/ Kapitalertrag

    Warum eine Getrenntveranlagung bei eurem Einkommen günstiger sein soll und ihr freiwillig aufs Ehegattensplitting verzichtet, erschließt sich mir nicht recht. Jetzt kommt auch noch die Versteuerung der Zinseinkünfte dazu.

    Aus meiner Sicht, habt ihr keinen dieser Punkte, damit sich das lohnen würde:
    https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fa...en_zu_beachten


    Zu deiner Frage, glaube ich pauschal versteuert. Bin mir aber nicht sicher.
    Aber jetzt mal ersthaft...ob das jetzt 25% oder der Spitzensteuersatz von 42% ist, macht bei der Summe von 200€ nur 30€ Differenz aus. Ihr werdet schlimmstenfalls ihrendwo dazwischen landen. Sich da jetzt ewig zu beschäftigen, was du sowieso nicht ändern kannst, macht keinen Sinn.

  7. Avatar von tneub
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    Standard AW: Zinsen/ Kapitalertrag

    Zu unterscheiden ist der Begriff Kapitalertragsteuer von der Abgeltungssteuer. Dabei unterscheiden sich die Steuern nicht im Steuersatz, sondern in ihrer Art der Abführung. In Deutschland werden die Steuern auf Kapitalerträge von der Bank oder dem Anbieter einbehalten und automatisch an das Finanzamt abgeführt und sind damit abgegolten – daher der Name „Abgeltungssteuer“. Sobald die Steuern nicht mehr automatisch einbehalten und abgeführt werden, spricht man von der Kapitalertragsteuer. Das ist in der Regel bei ausländischen Banken und Anbietern der Fall. Anlegerinnen und Anleger haben die Steuer dann selbst zu erklären.

    Hier noch die Erklärung. Duch den (für dich) zu hoch angesetzten Steuerfreibetrag sind deine Kapitaleinkünfte nicht mit der Abgeltungssteuer belegt worden. Das ändert aber nicht daran, dass diese unter die Kapitalertragsteuer von 25% fallen.
    Es gibt nur ganz wenig Kapitaleinkünfte, die nicht unter die Kapitalertragsteuer fallen, sondern (unabhängih von der Günstigerprüfung) immer mit dem persönlichen Steuersatz zu besteuern sind. Das sind meines Wissens z.B. Privatdarlehen an nahe Angehörige.

  8. Avatar von Martin79HN
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    Standard AW: Zinsen/ Kapitalertrag

    tneub Danke Dir.

    Bei uns macht es 600/700 € aus ob getrennt oder zusammen veranlagt.
    Deshalb haben wir auf Ehegatensplitting verzichtet.

    Und in Zukunft nutzt jeder sein Freistellungsauftrag von 1T im Jahr
    und darüber hinaus pauschal Besteuerung. Meine bei meiner Frau kommt noch
    Teil Kirchensteuer dazu bei mir nicht.

    Miete ist unversteuert führt zu einer Nachzahlung deshalb war Splitting günstiger.
    Bin jetzt etwas schlauer.

  9. Avatar von tneub
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    Standard AW: Zinsen/ Kapitalertrag

    Zitat Zitat von Martin79HN
    tneub Danke Dir.

    Bei uns macht es 600/700 € aus ob getrennt oder zusammen veranlagt.
    Deshalb haben wir auf Ehegatensplitting verzichtet.

    Und in Zukunft nutzt jeder sein Freistellungsauftrag von 1T im Jahr
    und darüber hinaus pauschal Besteuerung. Meine bei meiner Frau kommt noch
    Teil Kirchensteuer dazu bei mir nicht.

    Miete ist unversteuert führt zu einer Nachzahlung deshalb war Splitting günstiger.
    Bin jetzt etwas schlauer.
    Ich glaube trotzdem noch, dass du einen Rechenfehler drin hast, oder irgendwas falsch eingetragen. Aus meiner Sicht kann das fast nicht sein.

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