JAEG: berechneter oder tatsächlicher Verdienst und mögliche Folgen für die Einstufung

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  1. Avatar von Bajuware
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    Standard JAEG: berechneter oder tatsächlicher Verdienst und mögliche Folgen für die Einstufung

    Hallo zusammen,
    ich habe mich frisch hier angemeldet, also zunächst einmal Grüße in die Runde!
    Ende 2021 habe ich eine Gehaltserhöhung bekommen, die mich über die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) hat rutschen lassen. Die Versicherung reagierte prompt und stufte mich dann für das Jahr 2022 als „freiwillig gesetzlich versichert“ ein. In die PVK wollte ich nicht, da meine Frau bereits schwanger war und absehbar war, dass sich meine Arbeitszeit (und dadurch auch mein Gehalt) wieder reduzieren würde. Im Jahr 2022 kam dann unser Kind auf die Welt und ich war drei Monate in Elternzeit und habe danach in Teilzeit weitergearbeitet. Im Jahr 2022 lag mein Gehalt dadurch entgegen der Einstufung deutlich UNTER der JAEG. Im aktuellen Jahr bin ich nun wieder gesetzlich versichert, da ich immer noch in Teilzeit arbeite.
    Nachdem wir Elterngeld bezogen haben und auch noch weitere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben, ist dies jetzt der springende Punkt. Denn ist man gesetzlich bei meiner Kasse versichert, bezahlt man keine KK Beiträge auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Ist man jedoch freiwillig gesetzlich versichert, schon. Die Kasse weigert sich nun aber, mich rückwirkend als „gesetzlich versichert“ für das Jahr 2022 einzustufen, da die Einstufung einmal im Jahr stattfindet und ich somit einfach „Pech“ gehabt hätte. Ich habe hier jetzt eine knapp 4-stellige Beitragsnachforderung, über die ich mich ziemlich ärgere.
    Meine Frage wäre also, ob ich die Pille schlucken muss (weil eine jährliche Einstufung mit jährlicher Gültigkeit tatsächlich so angewandt wird), oder ob man hier noch eine Chance hat, sich die Beiträge zu sparen.

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist gerade online

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    Standard AW: JAEG: berechneter oder tatsächlicher Verdienst und mögliche Folgen für die Einstu

    So wie es beschreiben ist es, wer sich nicht richtig beraten lässt, zahlt immer drauf, insbesondere dann wen man über der JAEG liegt!

    Weil man es ja hat, darf man zahlen bis zur Grenze und die liegt bei 2023, bis 1.060 € monatlich zwar für alle Familienmitglieder, aber das laschen geht weiter! Sinnvoll wäre in ihren Fall bei immer mehr steigende 2. Einnahmen
    sich aus der GKV zu verabschieden!

    Vornehmlich wenn Sie Global agieren, denn die deutschen Leistungen sind erschreckend minimal in der Leistung, wenn man den globalen Krankenkosten vergleicht. Denn global kennt man keine Gebührenordnung, da ist alles frei verhandelbar.
    Nur wer Schmerzen hat, der wird vorher nicht verhandeln, sondern eher sich behandeln lassen! Und die Rechnung eher mit einem Grundstückskauf vergleichen, weil Behandlung geholfen hat.

    Leider liegen Sie nur um die JAEG, und damit einer echte beschissenen Lage!

    Aber eine Beratung für PKV, wegen der Nebeneinnahmen werden Sie nicht verschließen können. Schauen sie mal nach: http: Diplom-Mathematiker Peter A. Schramm

    bruno68

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