Überganz von Miet- in Eigentumswohnung und Doppelbelastung minimieren
Hallo,
es ist zwar noch nicht konkret, aber das Thema kann ganz schnell konkret für uns werden.
Wir wohnen derzeit zur Miete und suchen eine ETW. Demnächst steht eine Besichtigung an, die bisherigen Infos der Wohnung sind mehr als vielversprechend. Diese Wohnung wäre z.B. schon ab 01.11 verfügbar. Wir haben jedoch die herkömmliche Kündigungsfrist der Mietwohung. Stand heute, wäre die frühestmögliche Kündigung der Mietwohung also der 31.01.2024. Der Verkäufer der Wohnung möchte seine Wohnung mit Sicherheit auch so früh wie möglich verkaufen.
Rate und Miete zeitgleich über 3 Monate ist nicht gerade wenig.
Nun meine Frage wieviel Zeit vergeht denn, bis bei einem Immobilienkauf alles über die Bühne geht?
Wie kann man die finanzielle Doppelbelastung minimieren? Min. einen Monat Rate und Miete ist wahrscheinlich unausweichlich, da man ja nicht beispielsweise am 31.01.24 ausziehen und am 01.02.24 sofort einziehen kann. Ideal wäre hier wohl wenn man zum 15. kündigen könnte und die neue Wohnung schon zum 1. frei war.
AW: Überganz von Miet- in Eigentumswohnung und Doppelbelastung minimieren
Hallo,
es kommt ganz drauf an, wie die handelnden Personen Zeit haben. Da aktuell weniger Verkäufe stattfinden, wird ein Notar z.B. auch schneller einen Termin frei haben.
Wenn dieser Termin so gelegt wird, dass noch im selben Monat gekündigt werden kann, habt ihr z.B. schon einen Monat gewonnen.
Je nach Objekt müsst ihr euch Zeit einräumen die neue Wohnung an euren Bedarf anzupassen und die alte Wohnung gemäß Mietvertrag udn gesetzlicher Lage herzurichten.
Am meisten könnt ihr die Doppelbelastung meiner Meinung nach in einem Gespräch mit eurem Vermieter reduzieren.
Aktuell ist der Bedarf an Wohnraum ja besonders groß, sodass er die Wohnung bestimmt schnell vermietet bekommt.
Aus abrechnungstechnischen Gründen könnte ihm ein Mieterwechsel zum 31.12.2023 mehr gelegen kommt, als zum 31.01.2024.
Ihm kann natürlich auch ein Auszug zur Monatsmitte recht sein, damit er die Wohnugn für den nächsten Mieter aufbereiten kann.
Die Kündigungsfrist von 3 Monaten habt ihr sicher - verlieren könnt ihr also nicht.
Und falls daran die Finanzierung scheitert, dann solltet ihr überlegen, ob das Objekt das Richtige ist.
AW: Überganz von Miet- in Eigentumswohnung und Doppelbelastung minimieren
Du verschenkst ja nichts. Du hast die Wohnung die du in der Zeit nutzen kannst. Und bis zur Übergabe muss die Wohnung auch vorbereitet werden, das geht meist erst wenn ihr ausgezogen seit, denn dann sieht man was man alles machen muss.
Ich würde auch nicht bis zum 31.01.2024 ausziehen wenn ich die neue nicht schon seit dem 01.01.2024 hätte. So ein Monat ist schnell rum. Bei uns hat es von Anfang Mai bis Ende Oktober gedauert von Besichtigung bis Einzug. Vorher war das Haus nicht frei und der Kaufvertrag war auch erst Ende August mit allem was dazu gehört unter Dach und Fach.
Also erst kaufen und wissen wann ihr die immobile bekommt und dann kündigen. Das Risiko auszuziehen ohne zu wissen wann sie wirklich frei ist würdeich nicht eingehen
AW: Überganz von Miet- in Eigentumswohnung und Doppelbelastung minimieren
Ein Monat zur Überbrückung wäre auch meiner Meinung nach notwendig. Also Miet und ETW gleichzeitig verfügbar. 3 Monate wollte ich halt wenn es geht vermeiden.
Da das die erste Immobilie ist, die wir kaufen wusste ich aber nicht wie das alle abläuft. Mittlerweile habe ich gelesen, man soll die Mietwohnung erst kündigen nachdem die Unterschrift beim Notar erfolgt ist.
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
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Zapp73
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Zapp73
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AW: Überganz von Miet- in Eigentumswohnung und Doppelbelastung minimieren
@Counter: du musst zwei Schienen auseinanderhalten.
Die eine ist: wann zieht ihr ein.
Die andere ist: wann bekommt wer Geld.
Zu 1: im Kaufvertrag wird ein Datum stehen, zu wann Euch die Whg zur Verfügung steht. In der Regel muss der Kaufpreis vorher fließen - wenn das aber passiert, ist der Verkäufer in der Pflicht, die Whg auch frei zugänglich zu übergeben (kann ja theoretisch vermietet sein, steht aber vermutlich leer oder wird vom aktuellen Verkäufe/Eigentümer bewohnt).
Eure Anschlussfrage ist dann, ob ihr sofort einziehen wollt/könnt, oder ob Renovierungsaufwand besteht. Tipp von mir: das wird oft erst offensichtlich, wenn der Vormieter/-Bewohner ausgezogen ist.
Zu 2: Da es sich bei Euch um einen Kauf handelt, könnt ihr mit der finanzierenden Bank zB 2, 3 oder auch 6 Monate Tilgungsfreistellung vereinbaren. Spart nichts, ist sogar teurer, weil man es am Ende der Finanzierung dranhängt, aber man hat in der Übergangsphase Ruhe und finanzielle Spielräume.
Ergänzend: man kann aktiv einen Nachmieter suchen, der die jetzige Wohnung vorzeitig übernimmt oder mit dem Vermieter eine abweichende Vereinbarung treffen. Das ist dann realistisch, wenn der Vermieter eh renovieren muss. Ihr wärt ja nicht verpflichtet, die Wohnungsschlüssel zu übergeben und/oder die Wohnung so herzurichten, dass problemlos renoviert werden kann, solange ihr noch die volle Miete zahlt.