Darlehen für Grundstück - variabel vs. fix mit Sonderkündigungsrecht

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  1. Avatar von Ruffy
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    Standard Darlehen für Grundstück - variabel vs. fix mit Sonderkündigungsrecht

    Hallo zusammen,

    ich stehe aktuell vor dem Kauf eines Grundstücks.
    Anschließend möchte ich auch so schnell wie möglich mit dem Hausbau beginnen.

    Eigentlich heißt es ja immer, dass man das Grundstück immer variabel finanzieren sollte.

    Doch die Bank, bei der ich nun war, hat mir vorgeschlagen, dass man das fix auf 10 Jahre finanziert,
    weil der feste Zins im Vergleich zum variablen Zins um einiges geringer ist.
    In den Vertrag würde man dann noch die Bedingungen aufnehmen, dass man ein Sonderkündigungsrecht hat,
    zum einen wenn man doch nicht baut und das Grundstück zurück verkauft und zum anderen beim Beginn des Baus,
    um den zu der Zeit geltenden (eventuell besseren )Zins zu in Anspruch nehmen zu können.

    Warum bietet die Ban sowas an?
    Die Begründung war, dass die in letzter Zeit soviel Stress mit den variablen Zinsen haben und sich mit Kunden diskutieren müssen,
    weil man immer die Raten anpassen möchte etc.
    Und man verfolge die Strategie einfach um diesen Stress nicht mehr zu haben.

    Es sollen für mich keine Nachteile entstehen, eher eben der Vorteil mit dem gesicherten niedrigeren Zins.

    Klingt für mir erst mal gut.

    Aber kann irgendwo der Haken sein? An welche Dinge müsste ich noch denken?

    Vielen Dank im Voraus.

  2. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Darlehen für Grundstück - variabel vs. fix mit Sonderkündigungsrecht

    Wie schnell kannst du das Geld denn zurück zahlen? Ein laufender Kredit schmälert die Finanzierung eines Hauses in dieser Zeit... Für mich würde eine 10 Jahre Finanzierung auch das Haus erst in 10 Jahren ansteht. Ist das der Fall oder soll früher gebaut werden? Was passiert wenn du sonderkündigst? zusätzliche Kosten? Restzahlung sofort fällig?

    Lass dir doch die Kosten für den 10 Jahreskredit ausrechen. Der ist ja fix und einmal die Kosten wenn du jetzt den aktuellen variablen Zins hast die Kosten und einmal ein "Worst Case" Zinsszenario (7%/a, 10%/a etc.)

    Gehst du von steigenden Zinsen oder von fallenden Zinsen in diesem Zeitraum aus? wieviel % weicht der variable vom festen aktuell bei deiner Bank ab?

  3. Avatar von Ruffy
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    Standard AW: Darlehen für Grundstück - variabel vs. fix mit Sonderkündigungsrecht

    Sorry, wenn ich das nicht verständlich erklären konnte.

    Die 10 Jahre beziehen sich eigentlich auf die fixe Zinsbindung. Den Rest (monatliche Rate etc. würde ich dann mit der Bank entsprechend planen).

    Den Hausbau möchte ich eigentlich noch dieses Jahr beginnen.

    Und auch bei den fixen Darlehen wäre die Überlegung, den Kredit dann beim Hausbau zu kündigen (ohne Gebühren, da man das in den Vertrag aufnehmen wird)
    und anschließend als Ganzes über eine neue Finanzierung laufen lässt.

    Differenz zwischen fixen und variablen Zinsen liegen bei ca. 2%

  4. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Darlehen für Grundstück - variabel vs. fix mit Sonderkündigungsrecht

    Die Differenz in € wäre interessant. die wären ja beim fixen Zins ja schon bekannt. Sowas bindet halt an die Bank. Würde eh mehrere Angebote einholen als bei der Hausbank

  5. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Darlehen für Grundstück - variabel vs. fix mit Sonderkündigungsrecht

    @Ruffy, wenn Sie mit Bank X nun 10 Jahre Sollzinsbindung finanzieren binden Sie sich an die Bank auch was die Finanzierung des Hauses angeht.
    Wenn Sie jedoch variabel finanzieren stehen Ihnen alle anderen Banken auch für die Hausfinanzierung zur Verfügung.
    Denn klar, eine potentielle zinsgünstigere Bank wird natürlich auch die Grundstücksfinanzierung (variabel) umschulden in ein langfristiges Darlehen und auch die Hausfinanzierung mit langfristigen Zinsen.

    Somit klar, warum jetzt für die Grundstücksfinanzierung sich von Anfang an binden mit 10 Jahren?

  6. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Darlehen für Grundstück - variabel vs. fix mit Sonderkündigungsrecht

    Für mich unverständlich, wenn man in dieser Konstellation das Darlehen für den Kauf des Grundstücks 10 Jahre fest schreibt. Das Darlehen sollte/muss von der Zinsfestschreibungszeit so gewählt werden, als dass es abgelöst werden kann, wenn man sich für das Restdarlehen aufgrund günstigerer Zinsen für eine andere Bank entscheidet.

    Das variable Darlehen ist im übrigen nur unwesentlich teurer als die 10 jährige Zinsfestschreibungszeit.

  7. Avatar von Ruffy
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    Standard AW: Darlehen für Grundstück - variabel vs. fix mit Sonderkündigungsrecht

    Die Bank hat mir die 10 Jahre Zinsbindung vorgeschlagen, weil die 10 Jahre vom Zins her am günstigsten sind. Man könnt auch nur 3 Jahre oder sonst was machen.
    Aber einfach um den günstigsten Zins mitzunehmen, wurden die 10 Jahre vorgeschlagen.

    Ich habe die Bank nochmal explizit gefragt:
    Es ist tatsächlich so, dass das Kündigungsrecht bei Baubeginn uneingeschränkt besteht (kosten- und gebührenfrei).
    D.h. ich könnte bei Baubeginn zu einer anderen Bank und die gesamte Finanzierung für mein Bau über eine andere Bank abschließen. Wenn dann die neue Bank den Betrag ablöst, verschwindet die alte Bank aus der Grundschuld.

    Der einzige Nachteil wäre doch dann quasi, dass ich nicht alle 3 Monate kündigen kann, sondern vor dem Bau oder beim Baubeginn.
    Aber da ich sowieso so schnell wie möglich mit dem Bauen beginnen möchte, gehe ich nicht davon aus, dass sich der variable Zins in kurzer Zeit in die positive Richtung entwickelt.
    Einschätzung der Bank ist sogar eher, dass es weiter seigen wird.

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Darlehen für Grundstück - variabel vs. fix mit Sonderkündigungsrecht

    Da kann was nicht stimmen. Entweder haben sie da was falsch gedeutet oder es wurde was verschwiegen.

    Warum sollte die Bank sich auf 10 Jahre refinanzieren, wenn sie nach einem halben Jahr ihr refinanziertes Geld auf 10 Jahre ohne Entschädigung wieder zurück bekommt?

    Selbstverständlich können Sie nach einem halben Jahr nach BGB Paragraph 490 kündigen, allerdings müssen sie der Bank den Zinsschaden ausgleichen, zu dem müsste wohl die Bank ein Darlehen ablehnen, damit sie ihrer Kündigung nach BGB 490 entspricht.

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