Ich habe einen Kredit für ein Haus bei zwei Banken fast zeitgleich beantragt (als Backup eines, falls aus irgendwelchen Gründen etwas schief laufen sollte).
Ich habe das auch offen kommuniziert.
Bei beiden habe ich die Finanzierungszusage erhalten.
Natürlich habe ich nur einer Bank zugesagt.
Jedoch hatten mir die Berater versäumt zu sagen, dass man nur über eine Bank einen Kfw 124 Kredit beantragen kann…
Nun wurde mir mittlerweile von der zugesagten Bank mitgeteilt, dass die beiden Darlehensverträge (Hausbank und Kfw) rechtsverbindlich zustande gekommen sind.
Die Auszahlung soll in ca 2-3
Wochen erfolgen.
Ich habe jetzt Angst, dass ich bei der Kfw für die Adresse für 6 Monate gesperrt werde, da die andere Bank natürlich jetzt abgesagt hat und die Auszahlung bei der zugesagten Bank nicht mehr stattfinden kann.
Ich habe mir nochmal das genau im Merkblatt durchgelesen und da steht, dass eine neue Beantragung für 6 Monate nicht möglich ist. Beantragt habe ich ja schon, insofern sehe ich da genau die Lücke. Ich bin mir aber dann nicht sicher, ob das ausreicht…
Wie schätzt ihr den Sachverhalt ein?
Denkt ihr es ist möglich, dass die Kfw trotz rechtsverbindlicher Darlehensverträge nun noch die Auszahlung verweigert ?
AW: Kfw 124 - 2 mal beantragt & genehmigt - Was nun?
Die Frage ist, welche Bank den ersten Durchgriff hatte. Anzunehmen ist, dass es die Bank ist, der sie zugesagt haben, denn sonst hätte sie ihnen das Zustandekommen der Darlehensverträge nicht bestätigen können
Für solche Fälle, so die andere Bank den Durchgriff hatte, kann man den Versuch unternehmen, einen Bankenwechsel vorzunehmen, was aber nicht alle Banken akzeptieren. Sowohl in der Abgabe, als auch in der Übernahme.
AW: Kfw 124 - 2 mal beantragt & genehmigt - Was nun?
Mein Ansatz wäre jetzt einfach die Füße still zu halten, weil die Hausbank ja den Kreditvertrag unterschrieben angenommen und im Anschluss genehmigt hat. Ich weiß nicht wie kulant man dann auch mit der Kfw im Nachgang ist, wenn die andere Bank die Absage bei der Kfw erteilt und die Kfw eigtl. die Adresse sperrt aber dann doch für die Hausbank im Nachgang für diese Adresse den Kredit ausbezahlen soll.
Die Frage, die sich mir dabei stellt, ist, inwieweit die Hausbank das Geld überweist und die Kfw nur die Sicherheit trägt oder ob die Kfw auch aktiv überweisen muss. Bei Ersterem denke ich, wird es durchgehen, bei Letzterem könnte ich mir vorstellen, dass es vllt. ein Problem wird?
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noelmaxim
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noelmaxim
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AW: Kfw 124 - 2 mal beantragt & genehmigt - Was nun?
Zitat von helldiver
Mein Ansatz wäre jetzt einfach die Füße still zu halten, weil die Hausbank ja den Kreditvertrag unterschrieben angenommen und im Anschluss genehmigt hat. Ich weiß nicht wie kulant man dann auch mit der Kfw im Nachgang ist, wenn die andere Bank die Absage bei der Kfw erteilt und die Kfw eigtl. die Adresse sperrt aber dann doch für die Hausbank im Nachgang für diese Adresse den Kredit ausbezahlen soll.
Die Frage, die sich mir dabei stellt, ist, inwieweit die Hausbank das Geld überweist und die Kfw nur die Sicherheit trägt oder ob die Kfw auch aktiv überweisen muss. Bei Ersterem denke ich, wird es durchgehen, bei Letzterem könnte ich mir vorstellen, dass es vllt. ein Problem wird?
Das hat mit Kulanz nichts zu tun. Hatte die andere Bank den Durchgriff, wären die Mittel gesperrt. Dann müsste man versuchen, einen Bankenwechsel anzustreben, den sowohl in der Abgabe, als auch in der Annahme die Banken zustimmen müssen.
Hier wäre Untätigkeit unangebracht, vielmehr muss das mit der jetzt ausgewählten Bank besprochen und geklärt werden.
AW: Kfw 124 - 2 mal beantragt & genehmigt - Was nun?
Dane für die Rückmeldung.
Eine Frage dazu: Ist der Beantragungszeitraum entscheidend oder der Zeitpunkt wo das Schreiben für den Kreditvertrag auch offiziell erstellt wurde? Oder hat das miteinander nichts zu tun?
Bei meiner Hausbank, wo ich angenommen habe, ist es einen Tag früher auf dem Schreiben als bei der anderen Bank, wo ich abgelehnt habe...
AW: Kfw 124 - 2 mal beantragt & genehmigt - Was nun?
...was bedeutet an dieser Stelle genau Einmeldung? Wer zuerst sich die Konditionen gesichert hat oder wer zuerst "offiziell" beantragt hat?
Ich gehe davon aus, dass die Bank erst bei der Kfw beantragt, wenn final geprüft worden ist, ob der andere von der Kfw unabhängige Kreditbetrag durch die Bank selbst genehmigt wird, richtig?
Für mich erscheint es zumindest so, dass meine Hausbank, wo ich mich für den Kredit entschieden habe, den Durchgriff hat. Sonst würde sie wahrscheinlich nicht den Darlehenvertrag rechtsverbindlich genehmigt haben oder wird das bei der Auszahlung dann erst ersichtlich..?
Entschuldige für die vielen Fragen. Ist echt eine blöde Situation...
AW: Kfw 124 - 2 mal beantragt & genehmigt - Was nun?
Den KfW Kredit vergibt die Bank, sie steht mit der Darlehenssumme auch im Obligo, entsprechend prüft sie ganz alleine alle Darlehenssummen, auch die der KfW. Eine Bank refinanziert sich dann für die KfW Summe, dafür sichert sie sich die Konditionen und die Darlehensmittel.
Haben Sie keinen Vermittler? Für welche Bank haben sie sich entschieden?
Ich nehme das gleiche an wie sie, muss aber nicht stimmen.