ich überlege zurzeit, wie sinnvoll eine Sondertilgung bei einem Annuitätendarlehen wirklich ist.
Zur Berechnung habe ich mir eine Excel-Datei gebastelt.
Darin vergleiche ich den Zins über die Gesamtlaufzeit mit und ohne Sondertilgung.
Dabei liegt die Ersparnis an Zins über die Gesamtlaufzeit bei einer einzelnen Tilgung im Oktober 2022, in Höhe von 15.250€, bei satten 20.835,38€, also 136,63% der Sondertilgung.
Wenn ich das richtig sehe ergibt sich daraus eine theoretische Rendite von 5,86% pro Jahr über die gesamte Laufzeit.
Ich glaube der Ansatz ist falsch.
In der Ersparnis hast du wahrscheinloch deine Sondertilgung mit eingerechnet.
Logischerweise müsste der Vorteil einer Sondertilgung so hoch sein, wie der Zinssatz, also 2,6%.
Da du im Moment mehr als 2,6% Zinsen auf dem Tagesgeldkonto (und erst recht bei längerfristigen Anlagen) bekommst, würde ich keine Sondertilgung leisten.
Dann hast du flexibel Geld zur Verfügung.
Falls dir die hohe Restschuld Bauchschmerzen bereitet oder das Geld ansonsten ausgeben würdest, dann sollest du die Sondertilgung leisten!
Ob die Zinsen wieder deutlich sinken, steht in den Sternen!
Da bin ich mir nicht sicher, bei einer Sondertilgung profitiert man immerhin vom senken des Zinseszins-Effekts. für die Berechnung der Gesamtzinsen summiere ich lediglich die Spalte "Zinsen". Daher ist die Sondertilgung nicht berücksichtigt.
*EDIT
Betrachtet man den Zeitraum von einem Jahr, dann stimme ich völlig zu. Auf die Gesamt Laufzeit spielt jedoch wie gesagt die Senkung des Zinseszins eine Rolle.
Betrachtet man an zwei Zeitpunkten die Höhe des Zinses, einmal mit und einmal ohne Sondertilgung, wird das deutlich:
Also wenn ich deinen Daten 15.250 €, 2,62% und 277 Monate eingebe: https://www.zinsen-berechnen.de/kreditrechner.php
Dann lande ich bei einem Gesamtaufwand von 20.339 €. Zinsen und Gebühren sind 5.089,63 €.
Wenn ich die Probe mache und 304.237 €, 2,62% und 278 Monate eingebe, dann lande ich bei Gebühren von 101.936 €.
Wenn ich hingegen 288.223 €, 2,62% und 277 Monate eingebe, dann lande ich bei Gebühren von 96.193 €.
Ist also definitiv eine Differenz zwischen 5.000 und 6.000 €.
Wenn du das Geld zu 2,7% anlegst machst du mehr Gewinn!
Ja Stimmt, da habe ich irgendwie dran vorbei gedacht. Vielen Dank!
in meiner Tabelle bin ich nach der 15 Jährigen Zinsbindung von einem neuen Zinssatz in Höhe von 5% ausgegangen. Da ist eine Sondertilgung natürlich deutlich wirkungsvoller. Davon habe ich mich blenden lassen.
Ziehen Sie dann, weil Sie 15 Jahre Laufzeit haben, bei den 126. Monat, machen Sie eine farbliche Auffüllung, am besten Gelb ein.
Ab diesen Termin kann der Gläubiger, jährlich kündigen und dies wird dieser tun, wenn die Zinsen bei 5 % p.a. verharren. Ab hier greift der § 138 BGB
138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Das Missverhältnis ist der gewährte Zinssatz von 2,62 % p. a. aktuell von fast 5,00 % p.a.
Auch der 499 BGB spielt eine Rolle, weil der Wert der Immobilie durch den aktuellen hohen Zinssatz, einen Wertverfall aktuell von bis 20 % erlebt.
Hieraus muss die Überlegung ergeben, wie hoch die Schulden sind und inwieweit man trotz Tilgung bei einem Zinsanstieg auf 5,00 % + p.a. bezahlen kann. zumindest sollte man überlegen, ob eine Zinssicherung auf 2,8 % p. a. jetzt für 9,5 Jahre bis zum ersten Kündigungstermin die bessere Lösung ist!
Man brauch nur gegen rechnen, 150.000 € Restschuld zu 5 % 7.500 € Zinsen p.a für 10 Jahre. Hier, während über 1.500 €.
Alternative wäre 200.000 € zu 2,8 % 5.600 € Zinsen für 17,5 Jahre! Das wäre für 1.100 € p. m. voll abzuzahlen. Mit o € Restschuld
Auch bietet die Alternative die Möglichkeit bis zu 400 € zum weiteren Vermögensaufbau und oder Altersvorsorge zu verwenden!
Allerdings ist dies fehlerbehaftet, weil keine genaueren Daten vorliegen! Aber eins ist gegenwärtig gewiss, die billig Zinszeit sind auf mindestens ein Jahrzehnt vorbei.
Wenn du das Geld zu 2,7% anlegst machst du mehr Gewinn!
Stimmt generell, die 2,7% müssen aber nach Steuern erzielt werden, weil die SoTi auch aus versteuertem Einkommen vorgenommen wird.
Zudem hat die SoTi noch einen anderen Effekt: man reduziert die Restschuld und steht bei den Banken eben schneller besser da, weil die ein Aktiendepot o.ä. nicht so hoch bewerten, wie eine tatsächlich getilgte Summe. Muss man also etwas abwägen, wieviel Risiko man gehen will und welche Schwankungen man bei Alternantiv-Invests aushalten will und kann. Die 2,62% bei der SoTi sind wie ein Garantiezins zu betrachten, den man jederzeit mitnehmen kann.
Ich hab's zu Beginn meiner Hausfinanzierung auch gemacht, schlicht und ergreifend, weil ich von der absoluten Summe runterwollte und ich 2011 auch zu ~4% finanziert hatte. Bei der Anschlussfinanzierung zu 0,95% war das nach 8-10 Jahren dann natürlich ein Selbstläufer.
Bei ca 4% Zinsen minus ~ 28% Steuern sollte man deutlich über dem Wert der sondertilgung liegen. Dann kann man bei zinsbindung Ende den Betrag einsetzten und so auf einen schlagt die Summe reduzieren. Ggf. Auch auf einen Wert, der noch ausreicht eine weitere Finanzierung zu bekommen. Oder alles abzulösen.
Wenn ein Schuldner länger als 10 Jahre Zinslaufzeit vereinbart. So entschied der BGH, das nach 10,5 Jahre nach Vollauszahlung wechselseitig gekündigt werden kann.
Stellt der vereinbarte Zins weniger als 49 % des aktuellen Zinses dar, so besteht Gefahr, das wegen Wucher § 138 BGB die Nichtigkeit, bzw. eine Teilnichtigkeit eintritt. Da die Sicherheit des Pfandbriefes tangiert wird, was sich mit einem inneren Wertverlust des Pfandbriefes ausdrückt.
Wegen der Gefahr, der Verschlechterung des Pfandwertes kann die Gläubiger eine Veränderung des Beleihungsauslaufes einen Nachschuss verlangen. Hier ist zu verstehen, das der vereinbarte Beleihungsauslauf, zu Beispiel von 80 %, wegen des Verfalls des Wiederverkaufswertes von 20 %, einen Beleihungsanstieg statt der 80 %, von aktuell 96 %.
hier besteht die Gefahr, das schon im laufenden Verfahren eine Nachschusspflicht von den 16 % wegen der Vermögensverschlechterung besteht!
Demnach besteht jetzt schon ein Anspruch auf eine neue Sicherheit! Dies wird wie folgt berechnet 305.000 € mal 80 % sind 244.000 € Darlehn und Beleihungsauslauf. Denen steht einen Verkehrswertverlust von 70.000 € im Raume.
Daraus ergibt sich ein Wiederverkaufswert von nur noch 305.000 € minus 61.000 € von 244.000 €.
Allerdings muss man damit rechnen, dass der neue Beleihungsauslauf, die jetzt 100 % nach dem Werteverfall bedeutet, was zu einer Neufestsetzung des Zinssatzes für die Restschuld fällig werden könnte.
Um dies zu vermeiden, müssten 44.000 € aufgebracht werden, nicht ausreichend aber sind die 15.000 € durch eine Sonderzahlung.
Da gesetzlich jährlich eine Überprüfung der Vermögenswerte vorgeschrieben ist, kann eine Berücksichtigung zur Anpassung des Zinssatzes vorab erfolgen, also vor Ende der Zinsbindung! siehe auch § 499 BGB.
Der Kunde hat sich sich selber als Experte gegenüber dem Gläubiger ausgewiesen, damit muss dieser selber alles aneignen, selbst Spezial- und Fachwissen aus KWG. Siehe auch § 48 u KWG, im internet nach lesbar.
Hast Du bei Deinen Rechnungen einkalkuliert, dass Du ggf. Abgeltungssteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag auf Deine Zinseinnahmen zahlen musst?
Wenn ein Schuldner länger als 10 Jahre Zinslaufzeit vereinbart. So entschied der BGH, das nach 10,5 Jahre nach Vollauszahlung wechselseitig gekündigt werden kann.
Echt? In welcher Entscheidung ist das zu finden?
Ich kenne nur die Gesetzeslage, wonach § 489 Abs. 1 Nr. BGB dem Darlehensnehmer einseitig ein Kündigungsrecht nach 10 Jahren zubilligt.
Eine BGH-Entscheidung, dass dies entgegen dem Wortlaut auch analog für den Darlehensgeber gilt, ist mir nicht bekannt.
Wie wäre es also, wenn Du deine Behauptung mal belegst?
Zitat von bruno68
Stellt der vereinbarte Zins weniger als 49 % des aktuellen Zinses dar, so besteht Gefahr, das wegen Wucher § 138 BGB die Nichtigkeit, bzw. eine Teilnichtigkeit eintritt. Da die Sicherheit des Pfandbriefes tangiert wird, was sich mit einem inneren Wertverlust des Pfandbriefes ausdrückt.
Das ist hanebüchen.
Wucher kann nur zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses relevant sein. Eine ungünstige Zinsentwicklung für eine Seite ist das dem Vertrag innewohnende Zinsrisiko.
Davon ab, setzt die Nichtigkeit wegen Preiswuchers gemäß § 138 BGB die Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen voraus.
Du willst also suggerieren, das dieses Szenario durch den Bankkunden erfüllt werden kann? War die Bank also in einer Zwangslage? Oder gar wirtschaftlich unerfahren oder von einer erheblichen Willensschwäche betroffen?