Hallo. Ich bin Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Da ich Raucher bin, bitte nicht verurteilen, bekomme ich einmal im Jahr einen Abzug vom Gehalt da ich normalerweise im Minusstunden Bereich zum Jahresende liege.
Soweit so gut. Bringt meine Leistung trotzdem.
Jetzt bekomme ich also im August immer einen Abzug von Gehalt , je nachdem wieviele Minusstunden ich eben im Jahreszeitraum hatte.
Jetzt möchte das Finanzamt von mir für das letzte Jahr eine Rückzahlung Einkommenssteuer in dreistelliger Höhe PLUS eine Vorauszahlung für das kommende Jahr jedes Quartal.
Wie ist sowas möglich ? Warum werde ich hier „doppelt bestraft“ ?
Hm, ich glaube hier wirfst du etwas durcheinander.
Zitat von Hennesch
Hallo. Ich bin Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Da ich Raucher bin, bitte nicht verurteilen, bekomme ich einmal im Jahr einen Abzug vom Gehalt da ich normalerweise im Minusstunden Bereich zum Jahresende liege.
Soweit so gut. Bringt meine Leistung trotzdem.
Jetzt bekomme ich also im August immer einen Abzug von Gehalt , je nachdem wieviele Minusstunden ich eben im Jahreszeitraum hatte.
Wenn du auf Jahressicht weniger Gehalt bekommst, dann musst du insgesamt auch weniger Einkommenssteuer zahlen.
Zitat von Hennesch
Jetzt möchte das Finanzamt von mir für das letzte Jahr eine Rückzahlung Einkommenssteuer in dreistelliger Höhe
Rückzahlung hört sich für mich so an, als ob du Geld bekommst.
I.d.R. hat man bzw. der Arbeitgeber ja eine Vorauszahlung und erhält mit der Einkommenssteuer entweder eine Rückzahlung oder muss eine Nachzahlung leisten.
Das das Finanzamt eine Rückzahlung haben will, gibt es meiner Meinung nach nicht.
Zitat von Hennesch
PLUS eine Vorauszahlung für das kommende Jahr jedes Quartal.
Wie ist sowas möglich ? Warum werde ich hier „doppelt bestraft“ ?
Hast du auch noch andere Einnahmen (Renten, Selbstständigkeit, Elterngeld...)?
Weil normalerweise müssen nicht die Angestellten Vorauszahlungen leisten, sondern der jeweilige Arbeitgeber übernimmt das für dich.
Im Endeffekt wird geschaut, wie viel zu versteuerndes Einkommen du hast und danach wird der Steuersatz bestimmt.
Wenn du weniger zu versteuerndes Einkommen hast, dann musst du auch weniger (sowohl prozentual, als auch absolut) Steuern bezahlen.
Danke erst mal für die Antwort. Ich hatte im letzten Jahr eine Riester-Rente verkauft. Ich habe dann den Auszahlungsbetrag bekommen, dort waren schon die staatlichen Förderungen abgezogen.
So sieht das in etwa aus siehe Anhang.
Normalerweise haben sich die zwei Werte immer fast eins zu eins geglichen.
Okay, die Nachzahlung lässt sich mit der gekündigten Riesterrente erklären, wenn du dadurch z.B. mehr Zinsen/Fondsgewinne bekommen hast und diese noch nicht versteuert waren.
Die Vorauszahlung ist mit den bisher gegebenen Informationen meiner Meinung nach tatsächlich unnötig, da es ja ein einmaliger Sachverhalt war.