Besteuerung von Kapitallebensversicherung bei einmaliger Auszahlung
Guten Tag,
ich hätte gerne eine Auskunft. Ich habe im Jahr 2002 eine Lebensversicherung abgeschlossen, die im Jahr 2032 zur Auszahlung kommt. Bisher habe ich immer gedacht, dass ich für die Auszahlung aus dieser Versicherung keine Steuern zahlen muss. In letzter Zeit wurde ich jedoch stark verunsichert, da mir Freunde berichteten, sie müssten für ihre Lebensversicherung später Steuern zahlen.
Wer kann mir sagen, was nun richtig ist?
Vielen Dank für die Antworten,
AW: Besteuerung von Kapitallebensversicherung bei einmaliger Auszahlung
Hallo Bringtdochnix,
wenn Sie an der Versicherung ab 2005 keine Änderungen vorgenommen haben wie z.B. Beitragserhöhung (nicht evtl. Dynamik), Laufzeitverlängerung, -verkürzung, etc..
Ist die Leistung aus der Versicherung bei Auszahlung steuerfrei wenn Sie in einer Summe erfolgt, bei lebenslangen Rentenleistungen muss der Ertragsanteil versteuert werden.
Erkundigen Sie sich bei dem Anbieter/Vermittler bei dem Ihre Versicherung läuft bzgl. der Steuerfreiheit, bzw. erfolgter Änderungen.