meine Mutter hat leider über einen längeren Zeitraum immer wieder eine falsche IBAN verwendet. Es geht um mittlerweile 1.800 €insgesamt. Sie hat seit Januar immer wieder Überweisungen mit dem Zahlendreher getätigt. Es ist ihr erst jetzt aufgefallen. Ich habe bereits erfahren das eine Rückforderung der Bank möglich ist aber mit Kosten verbunden. In unserem Fall 14.90€ pro Überweisung die sie fehlerhaft getätigt hat. Meine Frage ist nun wie lange können wir das Geld wieder holen? Welche Fristen gibt es hier für fehlerhafte Überweisungen? Strafanzeige ist laut Polizei nicht möglich.
AW: Fehlerhafte Überweisung Rückforderung durch Bank
Sobald das Geld auf dem fremden Konto gebucht ist kann eure Bank nichts mehr zurückholen, keine Bank kann bei einer anderen Bank ohne Mandat einfach so Beträge abbuchen. Strafanzeige ist logischerweise nicht möglich, denn der Empfänger hat keine Straftat begangen. Er ist nicht in der Pflicht die fehlerhafte Überweisung zu melden, vielleicht ist sie ihm auch gar nicht aufgefallen.
In dem Fall stellt eure Bank eine Anfrage an die Fremdbank und diese kontaktiert den Kontoinhaber bezüglich der Überweisung, daher auch die Kosten von 14,90€ pro Überweisung.
Der Kontoinhaber muss dann zustimmen, das er die Überweisungen irrtümlich erhalten hat. Lehnt er das aber ab könnt ihr erstmal nichts machen, ausser euch evtl. einen Rechtsbeistand zu holen.
Was mich allerdings wundert : Normalerweise gleicht eine Bank den Empfängernamen mit dem Kontoinhaber ab an den sich die Überweisung richtet. Wenn es da Widersprüche gibt fragt die Bank normalerweise erstmal nach oder führt die Überweisung nicht aus.
AW: Fehlerhafte Überweisung Rückforderung durch Bank
Der Abgleich mit Empfängername findet nur noch sporadisch und bei bestimmten Größenordnungen statt. Ich hatte das glaub ich mal bei 500 Euro. Kann aber von Bank zu Bank unterschiedlich sein.
AW: Fehlerhafte Überweisung Rückforderung durch Bank
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Fristen gibt es aber nicht für die Rückforderung oder? Außer die allgemeine 3 jährige Verjährungsfrist? Wenn also der Kontoinhaber nicht zustimmt, wie komme ich dann an seine Daten um evtl. einen Anwalt einzuschalten? Darf die Bank die Daten dann herausgeben? Was passiert denn wenn er sich gar nicht meldet? Da es insgesamt knapp 20 einzelne Überweisungen waren kostet das natürlich auch einiges.
Ja mich wundert es auch sehr warum die Bank dies nicht bemerkt hat..
AW: Fehlerhafte Überweisung Rückforderung durch Bank
Hm, also ich frage mich, ob das Geld tatsächlich bei jemanden angekommen ist.
Die IBAN besteht ja aus der Bankleitzahl, der Kontonummer, aus dem DE und der Prüfziffer.
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Prüfziffer bei einem Zahlendreher gleich ist, halte ich für sehr gering.
Ich würde mal bei der Bank anrufen, wo das Geld hingegangen ist, ob die irgendwo "ein schwarzes Loch" haben ;-)
Falls das Geld tatsächlich angekommen ist, würde ich, bevor ich 14,90 € bezahle, um den Geldempfänger zu bitten, meiner Mutter das Geld zurück zu überweisen, einfach 10x 1 Cent überweisen, mit der Bitte die 1.800 € zurück zu überweisen.
10 Überweisungen sollte man nicht übersehen und ihr seid sowieso auf den Goodwill des Empfängers angewiesen.
AW: Fehlerhafte Überweisung Rückforderung durch Bank
Hallo,
vielen Dank für die Tipps. Das Geld ist wohl tatsächlich auf einem anderen Konto gelandet. Daher wurde uns geraten diesen Nachforschungsantrag zu stellen. Weiß jemand was passiert wenn sich der Begünstigte nicht darauf meldet? Habe ich dann die Möglichkeit einen Rechtsanwalt zu beauftragen? Darf die Bank überhaupt die Daten des Begünstigten an einen Anwalt herausgeben?
AW: Fehlerhafte Überweisung Rückforderung durch Bank
Mich hat vor ca.2 Jahren unsere Bank auf Arbeit wegen so einem Fall angerufen. Ich hab der Rückbuchung zugestimmt. Was der Überweiser aber sonst noch rechtlich tun kann, hab ich keine Ahnung.
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Zitat von Supergirl
Habe ich dann die Möglichkeit einen Rechtsanwalt zu beauftragen? Darf die Bank überhaupt die Daten des Begünstigten an einen Anwalt herausgeben?
Strafrechtlich werdet Ihr sehr wahrscheinluch keine Chance haben, das Geld zurückzubekommen, da Deine Mutter die Überweisungen selbst getätigt hat und daher kein Betrug o.ä. vorliegt. Sollte der Empfänger das Geld nicht freiwillig zurücküberweisen, habt Ihr aber noch die Möglichkeit, es Euch auf dem zivilrechtlichen Weg zurückzuholen. Die beteiligten Banken sind dann in der Pflicht, die notwendigen Daten für den Streitfall zu liefern.
AW: Fehlerhafte Überweisung Rückforderung durch Bank
Also, zunächst wenn das Konto nicht existieren würde, dann hätte die Bank das zurück gebucht mit dem Hinweis: Konto existiert nicht. Deshalb das falsche Konto muss existieren...
Das Problem, wie tenub sagt, ist, dass Banken IBAN und Name in den meisten Fällen nicht mehr abgleichen. Früher hätte die Bank da beim Kontoinhaber angerufen und gesagt: Das stimmt was nicht, bitte kontrollieren, ob Name oder Kontonummer falsch ist.
Rechtlich ist der Fall eigentlich relativ einfach: Richtig, der Geldempfänger muss das Geld nicht von sich aus zurück geben, weil er keine Nachforschungen einleiten muss. Aber nach Aufforderung muss er das Geld zurück geben, weil es natürlich juristisch nicht sein Eigentum ist. Wenn er dies nicht tut, dann ist das eine Unterschlagung, weil er sich bei Nichtrückgabe ein fremdes Eigentum aneignet.
Das Problem ist halt immer die Praxis: Wenn der Empfänger das Geld schon ausgegeben und kein pfändbares Einkommen hat, dann kann man wenig tun...
AW: Fehlerhafte Überweisung Rückforderung durch Bank
Wegen einem Zahlendreher alleine ist das Empfängerkonto noch lange nicht richtig.
Wie schon angemerkt wurde, besteht die IBAN aus einer BLZ, Kontonummer und einer Prüfsumme, welche nach Modulo 97-10 berechnet wird. Wer das einmal händisch gemacht hat oder sich zumindest damit befasst hat weiß, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass bei einem Zahlendreher bspw. in der Kotnonummer die Prüfsumme gleichbleibt. Die Chance ist 1 zu [unglaublich viel], dass diese Bankverbindung dann tatsächlich existiert.
Der Abgleich zwischen Kontoinhaber bzw. Namen und IBAN findet m.W.n. erst ab Größenordnungen von ~10.000€ statt, wenn überhaupt, da es seit 2009 keine Pflicht mehr dazu gibt. Das GwG sieht Prüfungen auch erst ab 10k€ vor. Davor ist es meisten unerheblich was beim Empfänger drinnen steht. Man kann auch Donald Duck oder Mickey Mouse rein schreiben. Das prüft kein Mensch und kein Algorithmus und die Kohle kommt trotzdem an.
Entweder das Geld wurde stets wieder zurückgebucht, jedoch übersehen oder das Konto existiert tatsächlich.
Sollte das Konto tatsächlich existieren, ist der Empfänger GRUNDSÄTZLICH(!) drei Jahre lang zur Rückgabe verpflichtet, ob er will oder nicht. Das Ganze nennt sich Herausgabeanspruch §812 BGB i.V.m. §818 Abs. 3 BGB. Das hat auch nichts mit Wohlwollen oder "Goodwill" des Empfängers zu tun und auch nichts mit Pech gehabt, selbst wenn der Empfänger das Geld schon ausgegeben hat! Manche haben eine abenteuerliche Rechtsauffassung...
Der Punkt den StGe anspricht ist allerdings wichtig: Wenn der Empfänger ein Pleitegeier ist, der die Kohle bereits verprasst hat und bei dem nichts zu holen ist, weil EV, Inso oder ähnliches, dann habt ihr tatsächlich Pech gehabt.
Ich würde das Ganze über die Bank abwickeln, auch wenn es knapp 15€ pro Überweisung kostet. Macht bei 20 Überweisungen ein Risko von ~300€. Ist jedenfalls günstiger als ein Rechtsanwalt. Viel Erfolg!
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Zitat von IckeAusM
Wegen einem Zahlendreher alleine ist das Empfängerkonto noch lange nicht richtig.
Wie schon angemerkt wurde, besteht die IBAN aus einer BLZ, Kontonummer und einer Prüfsumme, welche nach Modulo 97-10 berechnet wird. Wer das einmal händisch gemacht hat oder sich zumindest damit befasst hat weiß, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass bei einem Zahlendreher bspw. in der Kotnonummer die Prüfsumme gleichbleibt. Die Chance ist 1 zu [unglaublich viel], dass diese Bankverbindung dann tatsächlich existiert.
Genau meine Meinung!
Zitat von IckeAusM
Ich würde das Ganze über die Bank abwickeln, auch wenn es knapp 15€ pro Überweisung kostet. Macht bei 20 Überweisungen ein Risko von ~300€. Ist jedenfalls günstiger als ein Rechtsanwalt. Viel Erfolg!
Bevor ich jetzt wirklich 300 € auf einmal ausgebe, würde ich dem Empfänger erstmal Nachrichten in Form von 1-Cent-Überweisungen schreiben. Villeicht um Rückruf bitten oder mitteilen, dass er, wenn er den Betrag komplett zurücküberweist 100 € behalten darf. Ich denke hier kann man kreativ sein.
Wenn der Empfänger nicht reagiert, dann kann man ja mit einem Betrag anfangen, dann weiß er, dass man es Ernst meint und entsprechende Möglichkeiten hat.
Dann so einen Deal mit 75 € anbieten...
Klar, kostet möglicherweise mehr Zeit, aber man kann auch 200 € sparen.
AW: Fehlerhafte Überweisung Rückforderung durch Bank
Zitat von tneub
Der Abgleich mit Empfängername findet nur noch sporadisch und bei bestimmten Größenordnungen statt. Ich hatte das glaub ich mal bei 500 Euro. Kann aber von Bank zu Bank unterschiedlich sein.
AW: Fehlerhafte Überweisung Rückforderung durch Bank
Zitat von Supergirl
Hallo,
vielen Dank für die Tipps. Das Geld ist wohl tatsächlich auf einem anderen Konto gelandet. Daher wurde uns geraten diesen Nachforschungsantrag zu stellen. Weiß jemand was passiert wenn sich der Begünstigte nicht darauf meldet? Habe ich dann die Möglichkeit einen Rechtsanwalt zu beauftragen? Darf die Bank überhaupt die Daten des Begünstigten an einen Anwalt herausgeben?
Das ist ne gute Frage, das würde mich auch interessieren