Ein freundliches Hallo in die Runde,
bei folgender Fragestellung komme ich einfach nicht weiter:
Ich bin seit über 30 Jahren selbständig und privat versichert – aktuell zahle ich monatlich fast 900,- EUR Beitrag und kann zusehen wie sich dieser auf die 1.000,- zubewegt. Tarifumstellungen wurden mir bereits angeboten - allerdings machen diese bei höherem Selbstbehalt und reduziertem Leistungsumfang keinen Sinn.
Mit dem Gewinn der letzten Jahre wäre ich in der GKV beitragsmäßig wesentlich besser gefahren . . .
Nun meine Überlegung: Im Dezember werde ich 55 Jahre alt, da ich auch keine zusätzlichen Einkünfte im Alter zu erwarten habe, spiele ich mit dem Gedanken in die GKV zu wechseln – was gilt es dabei zu beachten?
Welche Fristen gibt es (abgesehen vom 55. Lebensjahr) und was ist bei einem Wechsel in die GKV noch zu beachten? Ist mein Aktionismus überhaupt begründet, oder gibt es auch nach dem 55. LJ noch Wechselmöglichkeiten?
Genügt ein „kurzes“ Angestelltenverhältnis um das Wahlrecht auszuüben und den Wechsel zu realisieren - Wie sind da die genauen Regelungen?
Was passiert mit meinen Altersrückstellungen in der PKV? (in fast 30 Jahren muss da ja gut was aufgelaufen sein)
Besteht die Möglichkeit die Voll-KV in eine Zusatzversicherung umzuwandeln (ggf. ohne erneute Gesundheitsprüfung)?
Wenn Du zurück möchtest in die GKV unbedingt vor 55 einen versicherungsspflichtigen Job annehmen. Anderes ist schon recht spät.
Die Altersrückstellungen sind weg bei Kündigung der PKV.
Achtung wichtig !!! Um als Rentner in die Krankenversicherung der Rentner zu kommen musst Du in der zweiten Hälfte Deines Erwerbslebens zu 90 Prozent der
Zeit gesetzlich versichert gewesen sein. 9/10 Regelung.
Sonst musst Du als Rentner wieder in die PKV. Was aufgrund, eines dann Neuantrages, sehr teuer wird, wenn Du keine Anwartschaft groß oder klein abschliesst,
dann bleiben ggf. auch die Altersrückstellungen erhalten. Mache Bitte hier keinen leichtsinnigen Fehler. Die Anwartschaft sichert Deine Altersrückstellungen
und schliesst eine erneute Gesundheitsprüfung bei Aufleben des PKV Vertrages aus. Bitte ggf. Deine KV fragen.
Achtung wichtig !!! Um als Rentner in die Krankenversicherung der Rentner zu kommen musst Du in der zweiten Hälfte Deines Erwerbslebens zu 90 Prozent der
Zeit gesetzlich versichert gewesen sein. 9/10 Regelung.
Sonst musst Du als Rentner wieder in die PKV. Was aufgrund, eines dann Neuantrages, sehr teuer wird, wenn Du keine Anwartschaft groß oder klein abschliesst,
dann bleiben ggf. auch die Altersrückstellungen erhalten. Mache Bitte hier keinen leichtsinnigen Fehler. Die Anwartschaft sichert Deine Altersrückstellungen
und schliesst eine erneute Gesundheitsprüfung bei Aufleben des PKV Vertrages aus. Bitte ggf. Deine KV fragen.
Soweit ich weiß kann man aber trotzdem freiwillig gesetzlich versichert bleiben - muss dann aber sämtliche Einkommen im Rentenalter (also auch Zinsen/Kapitaleinkünfte/Mieten/etc.) für die Krankenkassenbeiträge heranziehen ... oder hat sich hier etwas geändert oder ich habe es falsch verstanden?
Soweit ich weiß kann man aber trotzdem freiwillig gesetzlich versichert bleiben - muss dann aber sämtliche Einkommen im Rentenalter (also auch Zinsen/Kapitaleinkünfte/Mieten/etc.) für die Krankenkassenbeiträge heranziehen ... oder hat sich hier etwas geändert oder ich habe es falsch verstanden?
Ja freiwilig gesetzlich versichert ist möglich unter Deinen genannten Bedingungen. Das nimmt sich mit den entsprechenden Tarif der PKV nicht viel, meine ich.