Gutachter 3 Wochen nach Kaufvertragsunterschrift

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  1. Avatar von Daniel1988
    Daniel1988 ist offline
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    Standard Gutachter nach Kaufvertragsunterschrift

    Hallo zusammen

    Ich hab Mal eine bescheidene Frage.

    Ich verkaufe gerade eine Eigentumswohnung.

    Ich habe den Vertrag beim Notar vor Wochen unterschrieben und die nötige Verwalterzustimmung liegt auch in notariell beglaubigten Form vor.

    So weit so gut

    Jetzt hatte sich vor 5 Tagen ein Gutachter der Bank des Käufers angemeldet um die Wohnung von innen und außen zu besichtigen.

    Der Termin war Recht kurz und er hat einmal kurz Fotos in jedem Raum und von außen gemacht.

    Was ist denn, wenn der jetzt der Bank sagt dass die Immobilie gar nicht das wert ist was sie dem Käufer zur Verfügung stellt ?

    Das Dach in dem Haus muss zum Beispiel in den nächsten Jahren saniert werden, aber das war ja nichts verschwiegenes.

    Da wir nicht so die Rechtsexperten sind, fragen wir uns nun ob das so okay war den Typen ins Haus zu lassen.

    Ansonsten aber ein sehr schmerzloser kurzer Besuch.

    Wäre super wenn mir Mal jemand mit Ahnung kurz ein Feedback geben könnte

    Vielen lieben Dank Euch

  2. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

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    Standard AW: Gutachter nach Kaufvertragsunterschrift

    Hm, als Käufer würde ich erst unterschreiben, wenn die Finanzierung in trockenen Tüchern ist.
    Wenn dein Käufer voreilig unterschrieben hat und er jetzt keine Finanzierung auf die Beine stellen kann, dann wird's teuer - für ihn.
    Wenn der Käufer seinen Part aus dem Kaufvertrag nicht erfüllt, musst du die Wohnung wohl erneut verkaufen und kannst Schadensersatz beim ehemaligen Käufer erstreiten.

  3. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Gutachter 3 Wochen nach Kaufvertragsunterschrift

    Nun Daniel1988,

    wie ich selbst mehrfach schrieb, sind zwei Wertgutachten per Gesetz Pflicht.

    siehe auch: § 505 c Abs. 1 Satz 2 BGB

    Stellt sich nach der 10.Zinserhöhung heraus, dass das Objekt zu teuer ist, wird die Finanzierung ausfallen.
    Die Kosten des Notars tragen dann Sie selbst.

    Versuchen Sie eine Kopie vom Wertgutachten zu erhalten. Und sollte ihnen das Wertgutachten nicht zusagen dann sparen sie das Geld für das neue Dach, ab jetzt.

    Zudem sollten Sie diese Aussage unter den gesetzlichen Vorgaben beachten: § 505 c Abs. 1 Satz 2 BGB

    Denn kommt kein Wertgutachter ins Haus, gibt es auch kein Darlehn zu Kauf oder Sanierung. Deshalb das Wertgutachten des Hauses zur Berechnung des Beleihungsauslaufes für eine Finanzierung.

    Zu Thema, was BenniG schreibt:
    Wenn der Käufer seinen Part aus dem Kaufvertrag nicht erfüllt, musst du die Wohnung wohl erneut verkaufen und kannst Schadensersatz beim ehemaligen Käufer erstreiten.
    Hier stellt sich die Frage, ob der Kunde persönlich unterschrieben hat! Nur dann wäre die Möglichkeit von Schadensersatz gegeben!

    bruno68

  4. Avatar von ZehWeh
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    Standard AW: Gutachter 3 Wochen nach Kaufvertragsunterschrift

    War das denn ein richtiger Gutachter oder nur ein Bankangestellter, der zur Dokumentation Bilder vom Haus gemacht hat ?
    Letzteres ist bei der Vergabe von Immobilienkrediten eigentlich standard. Da wird eigentlich nur überprüft ob das Haus auch wirklich existiert und der Papierlage entspricht.

    Bruno kann wie immer ignoriert werden, da eh nur mist.

  5. Avatar von Daniel1988
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    Standard AW: Gutachter 3 Wochen nach Kaufvertragsunterschrift

    Das war ein von der Bank gestellter Herr, welcher hier Fotos gemacht hat. Hat vllt 15 Minuten gedauert.

  6. Avatar von ZehWeh
    ZehWeh ist offline

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    Standard AW: Gutachter 3 Wochen nach Kaufvertragsunterschrift

    Dann war das kein richtiger Gutachter, ein Baugutachten dauert wesentlich länger.

    Bei unserer Anschlussfinanzierung hat die Bank auch so jemanden vorbei geschickt, obwohl die Kreditsumme gerade einmal 1/5 des Hauswertes ausmacht. Es geht halt wirklich nur darum, das die Bank sicher geht, dass das Haus auch wirklich so existiert wie auf dem Papier angegeben. Passt das, dann bekommt der Käufer seinen Kredit auch gewährt.

  7. Avatar von Daniel1988
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    Standard AW: Gutachter 3 Wochen nach Kaufvertragsunterschrift

    Klasse, danke euch für die schnellen und vor allem aufklärenden Antworten

  8. Avatar von Daniel1988
    Daniel1988 ist offline
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    Standard AW: Gutachter 3 Wochen nach Kaufvertragsunterschrift

    Und an den Bruno...

    Es ist wirklich nicht so der Hit, wenn ich eingangs schreibe dass ich kein Rechtsexperte bin und Sie lauter Paragraphen raushauen... danke trotzdem für die Mühe

  9. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Gutachter 3 Wochen nach Kaufvertragsunterschrift

    Zitat Zitat von bruno68
    Nun Daniel1988,

    wie ich selbst mehrfach schrieb, sind zwei Wertgutachten per Gesetz Pflicht.

    siehe auch: § 505 c Abs. 1 Satz 2 BGB

    Stellt sich nach der 10.Zinserhöhung heraus, dass das Objekt zu teuer ist, wird die Finanzierung ausfallen.
    Die Kosten des Notars tragen dann Sie selbst.

    Versuchen Sie eine Kopie vom Wertgutachten zu erhalten. Und sollte ihnen das Wertgutachten nicht zusagen dann sparen sie das Geld für das neue Dach, ab jetzt.

    Zudem sollten Sie diese Aussage unter den gesetzlichen Vorgaben beachten: § 505 c Abs. 1 Satz 2 BGB

    Denn kommt kein Wertgutachter ins Haus, gibt es auch kein Darlehn zu Kauf oder Sanierung. Deshalb das Wertgutachten des Hauses zur Berechnung des Beleihungsauslaufes für eine Finanzierung.

    Zu Thema, was BenniG schreibt:
    Hier stellt sich die Frage, ob der Kunde persönlich unterschrieben hat! Nur dann wäre die Möglichkeit von Schadensersatz gegeben!

    bruno68
    Mal wieder Schwachsinn hoch 3!

    Jede Bank mus bei einer Finanzierung nach dem Refinanzierungsgesetz die Immobilie besichtigt haben. Dies erfolgt nicht selten auch im Nachgang nach der Darlehenszusage, insofern ist es kein Gutachten, da kein Wert ermittelt wird, lediglich bestätigt, dass es die Immobilie in dieser Form so gibt!

  10. Avatar von Daniel1988
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    Standard AW: Gutachter 3 Wochen nach Kaufvertragsunterschrift

    Danke für Deine Antwort
    Schön dass es Fachleute wie Euch hier gibt, die einem schnell erklären können was Sache ist.
    Ganz großes Lob an Euch, Danke

  11. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Gutachter 3 Wochen nach Kaufvertragsunterschrift

    Ja, ja noelmaxim,

    Großes schreien, aber selber nichts einbringen!

    Nur gut, das noelmaxim, dank der Schriftform jetzt in die Rechtsform einer Garantie durch Beschönigen eingegangen ist. In seinen klassischen Schreien bestreitet er, etliche meiner gemachten Einwände in meiner Aussage.

    Demnach gibt noelmaxim, Garantien über ab, über dem Gläubiger und Käufer, dass die Finanzierung eine todsichere Sache ist. Obwohl der Gesetzgeber, sowie Banken und Bausparkassen über das Vertragsrecht, ein Verbot einer Zusage durch einen Vermittler zur eine Finanzierung, als eine der Grundbedingung der Zusammenarbeit sanktioniert.

    Einzig dem Gläubiger ist es vorbehalten, die Zusage zur Darlehnsfinanzierung zuerteillen, und niemand anderes weder ich noch sonst wer.

    Hier braucht man nicht nachzudenken, das der Verkehrswert der Immobilie nach der 10.Zinserhöhung nicht wenig an Wert verloren hat! Defakto wird ohne testiertes Wertermittlungsgutachten, kein tragfähiges Finanzierungskonzept zustande kommen.

    Denn die 11.Zinserhöhung wird auch in diesem Jahr noch im Raume stehen, weitere 0,25 bis 0,50 % p.a.

    Dementsprechend werden noelmaxim Bankenfinanzierungen, wie Blei sein, also unverkäuflich!
    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 505c Weitere Pflichten bei grundpfandrechtlich oder durch Reallast besicherten Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
    Darlehensgeber, die grundpfandrechtlich oder durch Reallast besicherte Immobiliar-Verbraucherdarlehen vergeben, haben
    1.
    2. sicherzustellen, dass interne und externe Gutachter, die Immobilienbewertungen für sie vornehmen, fachlich kompetent und so unabhängig vom Darlehensvergabeprozess sind, dass sie eine objektive Bewertung vornehmen können, und
    3.
    Na ja, Daniel1988, wenn man 31 oder 36 Wörter nicht lesen und deren Zusammenhang nicht erkennt.

    Zumal sie selber danach gefragt haben, ob ein Wertgutachter das Haus betreten darf, nun der Gesetzgeber verlangt es! Die Rechtsfolgen stehen im § 505 d BGB, die wechselseitige Bankrotthaftung für den Gläubiger (aus der Masse heraus) der Schuldner aus den § 505 ABS. 3 letzter Satz BGB.
    § 505d Verstoß gegen die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung
    3) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung, soweit der Mangel der Kreditwürdigkeitsprüfung darauf beruht, dass der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber vorsätzlich oder grob fahrlässig Informationen im Sinne des § 505 b Absatz 1 bis 3 unrichtig erteilt oder vorenthalten hat.
    Folgerichtig hätten sie nicht die Tür geöffnet und wäre die Begehung durch den Wertgutachter nicht erfolgt, wäre eine weitere Darlehnsbearbeitung sinnlos, weil kein Darlehn vom Gläubiger erteilt wird.
    Weil der Gläubiger den Genannten gesetzlichen Abschnitt über die Wertermittlung und Prüfung und Formal richtig auf einen dauerhaften Datenträger nicht nachweisen kann.

    Damit hätte jeder Gläubiger ohne Urteil, nach der gelten Rechtsprechung des Immobiliendarlehnsfinanzierungsgesetz, von 21.03.2016, verloren und damit Schadensersatzpflichtig.

    Zwar behauptet noelmaxim sehr viel und schreit auch, aber den gesetzlichen Beweis tritt dieser seit 7 Jahren nicht an. Er soll doch mal seine Gegenbeweise hier mal veröffentlichen! Mal sehen, ob er dies kann!

    @Daniel1988, ihre Stellungnahme:

    Nun ja, vielleicht haben Sie Glück, aber davon dauerhaft ausgehend eher nicht.
    Denn Sie sind hier schon im Nachteil, weil Sie selber kein Wertgutachten besitzen, demnach könnte ihr Preisvorstellung eher dem Mondpreisniveau entsprechen, was die Immobilie, gegenwärtig unverkäuflich und zukünftig macht. Denn keiner zahlt 100.000 € mehr als das einseitige Wertgutachten hergibt.

    Mehr ist zu ihrem Fall nicht mehr zusagen, teilen Sie später mit, ob das alles geklappt hat. Denn keine Antwort wäre ein eingestehen des Scheiterns!

    bruno668

  12. Avatar von Daniel1988
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    Standard AW: Gutachter 3 Wochen nach Kaufvertragsunterschrift

    Ach so falls ich nicht antworte, bin ich gescheitert ???

    Ich bin unendlich froh dass es User wie eben noelmaxim hier gibt, die einem vernünftig sachlich erklären.

    Sie hingegen tun so als wären sie das BGB in Person... was wollen sie mir mit einer 100. Zinserhöhung sagen?

    Warum reden Sie von Gutachter , obwohl dies keiner war? Nur weil ich nicht wissend Gutachter gesagt habe??

    Keiner hier kann was für ihre Schlechte Laune, aber als Tip von mir einfach Mal so... gehen sie aus diesem Forum raus, da solche Menschen Neulinge nur von finanzieren oder bauen abschrecken... ganz ganz schlimm... gebe ihnen aber noch 0,5/10 Punkten, da sie sich die Mühe machen und ihre Schlechte Laune in einem Text packen

    Ich meld mich mit dem Ergebnis

  13. Avatar von ZehWeh
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    Standard AW: Gutachter 3 Wochen nach Kaufvertragsunterschrift

    "keine Antwort wäre ein Eingeständnis des scheiterns"

    Das sagt wohl alles über Bruno aus, er hält sich wirklich für das Zentrum des Universums und jeder hat ihm Bericht zu erstatten... WOW !

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