mein Partner (30 J., Elektroingenieur) hat 2021 über seinen ersten Arbeitgeber eine BU als Direktversicherung bei der Barmenia abgeschlossen.
Vorteil: Der Arbeitgeber zahlte einen Betrag dazu und es mussten keine Gesundheitsfragen beantwortet werden. Es wurde zugesagt, dass die BU bei Kündigung entweder vom neuen Arbeitgeber oder privat übernommen werden kann.
Nach 1,5 Jahren hat er dann den Arbeitgeber gewechselt. Der neue Arbeitgeber hat die BU nicht übernommen, deshalb hat er die BU dann privat weitergeführt.
Den Beitrag zahlt er aktuell von seinem versteuerten Nettoeinkommen. Nach der Übernahme hat er einen neuen Versicherungsschein erhalten, da jetzt nicht mehr der AG, sondern er der Vertragspartner ist.
Wie verhält sich das nun mit den Steuern und Sozialabgaben im Leistungsfall?
Mir ist bewusst, dass der Beitrag, welcher vom Bruttoeinkommen bezahlt wurde, in Schicht 2 angesiedelt ist und deshalb im Leistungsfall Sozialabgaben fällig werden.
Aber wie ist das nun seit der Übernahme? Ist die Versicherung nun in Schicht 3 angesiedelt und wird diese auch im Leistungsfall wie eine private BU behandelt?
Das wäre tatsächlich doof, da die Beiträge ja bereits vom Netto weggehen und somit bereits versteuert sind ...
Damit sind schon viele Leute reingefallen, die eine Direktversicherung privat weitergeführt haben und dann aus allen Wolken gefallen sind, als sie im Rentenalter Krankenkassenbeiträge zahlen mussten ... am besten direkt bei der Versicherung nachfragen - die sollten ja genau wissen, wie es sich verhält.
Leider ist ein Wechsel nicht so möglich. Zudem sind keine G-Fragen gestellt worden.
Daher ist ein Wandeln in eine echte SBU ausgeschlossen zudem zahlen Sie zu viel, wegen der fehlenden Gesundheitsfragen! Im Umkehrschluss bekommen sie zu wenig aus der BUZ, die noch versteuert wird und auf Sozialleistung angerechnet werden muss.
Eine Absicherung, die den Status quo aufrechterhält, ist dies der Versicherung nicht zu erwarten.
Und ich glaube auch, das dieser Versicherung eh, ab 55 nicht mehr bezahlbar ist, also schon vorher bevor der BU Fall eintritt gekündigt ist!
In dem Fall wurde die BU-Versicherung von einer Direktversicherung in eine private BU-Versicherung umgewandelt.
Das bedeutet, dass die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung sich ändert.
Die Beiträge, die während der Laufzeit als Direktversicherung gezahlt wurden, könnten im Leistungsfall Sozialabgaben unterliegen. Die Beiträge, die nach der Umwandlung in eine private BU-Versicherung gezahlt wurden, sollten im Leistungsfall steuer- und sozialabgabenfrei sein.