Annuitätendarlehen und Berechtigtes Interesse der vorzeitigen Kündigung
Liebe Forenmitglieder,
wir haben folgende Situation:
Wir haben am 01.09.2015 ein Annuitätendarlehen abgeschlossen, dessen Zinsbindung auf 10 Jahre festgelegt noch bis 2025 läuft.
Der Restbetrag des Kredites beläuft sich auf ~ 5000€.
Diese hätten wir nun so zur Verfügung und würden dieses gerne ablösen.
Im Kreditvertrag steht folgende Standardklausel: Der Darlehensnehmer kann seine Verbindlichkeiten aus einem Verbraucherdarlehensvertrag jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen. 2Abweichend von Satz 1 kann der Darlehensnehmer eines Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrags, für den ein gebundener Sollzinssatz vereinbart wurde, seine Verbindlichkeiten im Zeitraum der Sollzinsbindung nur dann ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen, wenn hierfür ein berechtigtes Interesse des Darlehensnehmers besteht.
Wir gehen mal davon aus das wir uns Zinsen sparen möchten wäre für unsere Bank kein berechtigtes Interesse, was wäre eines?
Dessweiteren hätten wir gerne gewusst ob eine Vorfälligkeitsentschädigung, falls eine gefordert würde, anfechtbar ist.
AW: Annuitätendarlehen und Berechtigtes Interesse der vorzeitigen Kündigung
hier stellt sich die Frage: "Wie hoch ist der Darlehnszins aus dem Jahr 01.09.2015?"
Und wie hoch ist der gegenwärtige Zinssatz der Bank? Liegt der alte Zinssatz über dem aktuellen Zinssatz, so wird eine VFE fällig. Allerdings, ob dies fällig wird, hängt vom Text der VFE ab, ist dieser intransparent, gilt § 307 BGB, verfängt § 307 BGB, so gilt die Null und Nichtigkeit, § 138 BGB.
Aber Fragen kostet nichts, bitte aber nur schriftlich, damit der Jurist der Bank die Antwort schreibt und nicht jeder andere Vollpfosten der Bank, sie ohne Beweis mündlich belügt.
AW: Annuitätendarlehen und Berechtigtes Interesse der vorzeitigen Kündigung
Hallo Greywing86, schön dass Sie Ihr Darlehen in 10 Jahren auf knapp EUR 5.000 getilgt haben.
Fragen Sie doch einfach nach der Vorfälligkeit für die EUR 5.000 wenn Sie jetzt alles Geld auf den Tisch legen.
So hoch kann diese doch nicht sein.
Wenn es für Sie "zu hoch" erscheint, dann halten Sie noch 1 Jahr bis Ende Zinsfestschreibung durch und lösen dann alles ab.
Vergleich ist ja nun einfach: Zinszahlung für 1 Jahr gegenüber Vorfälligkeitsentschädigung wenn Sie diese nun zahlen müssten.
Kann ja sein dass Sie auch keine zahlen müssen und die Sparkasse Sie normal abrechnet.
AW: Annuitätendarlehen und Berechtigtes Interesse der vorzeitigen Kündigung
Danke schonmal für die Antworten bzgl. Der VFE.
Die wichtigere Frage war leider allerdings wie ich überhaupt ablösen kann, wir hatten schonmal vorsichtig bei der Bank nachgefragt und uns wurde zu verstehen gegeben da es sich um ein Darlehen mit Zinsbindung handelt wäre eine vorzeitige ablösen ausgeschlossen. Auch die sondertilgung beläuft sich nur auf 800€ pro Jahr, wäre also auch keine Option.
AW: Annuitätendarlehen und Berechtigtes Interesse der vorzeitigen Kündigung
@Greywing86,
ich gebe Bankkaufmann recht!
Wenn es für Sie "zu hoch" erscheint, dann halten Sie noch 1 Jahr bis Ende Zinsfestschreibung durch und lösen dann alles ab.
Vergleich ist ja nun einfach: Zinszahlung für 1 Jahr gegenüber Vorfälligkeitsentschädigung, wenn Sie diese nun zahlen müssten.
Kann ja sein, dass Sie auch keine zahlen müssen und die Sparkasse Sie normal abrechnet.
Sie können ja es versuchen durch einfaches Bezahlen: normale Rate, max. Sondertilgung und der Restrate mit den Zinsen zusammen.
Ob dann da Darlehn getilgt gilt, wird sich dann zeigen. Zumindest wäre das der Kredit fertig, aber ob dieses Fehlverhalten dann negativ Ergebnis bei der Schufa führt, das ist nicht auszuschließen.
Denn es das Vertragstreueverhalten, sprich die schriftlichen festgehaltenen Vertragsdaten zu erfüllen!
AW: Annuitätendarlehen und Berechtigtes Interesse der vorzeitigen Kündigung
Das "berechtigte Interesse" besteht, meiner Meinung nach, z.B. wenn der Kreditnehmer die Immobilie verkaufen möchte.
Nur weil man sich die Zinsen sparen möchte (kann man die 5000€ nicht aufs Tagesgeld/Festgeld legen und bekommt inzwischen mehr als die Kreditzinsen von 2015?)
geht es normalerweise nicht - andererseits kann es natürlich sein, dass die Bank das Geld gerne wieder zurück haben möchte, da der vereinbarte Zinssatz so niedrig ist.