Direktversicherung

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  1. Avatar von Klaus44
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    Standard Direktversicherung

    Hallo,

    wenn der AG bei einer Direktversicherung nicht meht existiert aber als Versicherungsnehmer eingetragen ist, kann ich den Vertrag dann auf mich umschreiben lassen?( Das ist schon 8 Jahre her)

    Danke

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Direktversicherung

    Ich glaube nein!

    Denn der Vertragsabschlusspartner war der AG und Versicherer, dass der Vertrag nicht in die Konkursmasse versunken ist, lag wohl an den Verfahren der Insolvenz.

    Hier ist wohl der AG nicht als Bankrotteur, sondern nur als Rechtsabschluss gewählt worden, um eine Nachhaftung zu beenden!

    Was daraus abgeleitet werden kann, ist wohl im Falle ihres Ablebens als versicherte Person, dass der Restwert evtl. dem AG zurückfällt!

    Weil möglicherweise die falsche Versicherungsform gewählt worden ist!

    Denn Versicherungsverträge sind keine Einzelverträge, sondern können in Vertragsinhaber, Versicherungsbeitragszahler und Rentenempfänger zerfallen! Selbst bei Gruppenverträgen!

    Werden billige Gruppenversicherungen bei AG angeboten, besteht die Gefahr, dass selbst Geld, das auch durch Gehaltsumwandlung eingezahlt wurden, ist. In der Konkursmasse des AG mit versinkt, weil der Insolvenzverwalter alle Guthaben des AG liquidiert, also auch alle Versicherungsverträge, wo der AG als Vertragsinhaber inne steht!

    Damit kann der AN zwar seine Ansprüche in voller Höhe gegenüber dem Insolvenzverwalter in der Forderungsliste anmelden, aber der Regelfall wird zu meist nur einstellige % aus der Abwicklung zusammen kommen, was für den AN der 50.000 € eingezahlt hat im guten Fall einen Anspruch von 5.000 € bedeuteten kann.

    Aber in vielen Fällen überhaupt nichts mehr, weil die Firma schon seit Jahren von den Großaktionären / Gesellschafter ausgeluscht wurde!

    In ihren Fall würde ich raten zu einer Prüfung, ob es nicht besser ist, die falsche bAV über eine Rückabwicklung, zu einer höheren Rente führen kann!

    bruno68

  3. Avatar von Alwina
    Alwina ist offline

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    Standard AW: Direktversicherung

    Hallo!

    Wenn der Arbeitgeber (AG), der als Versicherungsnehmer einer Direktversicherung eingetragen ist, nicht mehr existiert (z.B. durch Insolvenz), gibt es spezielle Regelungen und Vorgehensweisen bezüglich des Vertrags:

    Grundsätzlich gehört die Direktversicherung nicht zur Insolvenzmasse des Arbeitgebers. Das bedeutet, dass die Ansprüche aus der Direktversicherung nicht zur Befriedigung der Gläubiger des insolventen Arbeitgebers herangezogen werden können. Dies liegt daran, dass die Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge für den Arbeitnehmer abgeschlossen wurde und dieser die versicherte Person ist.

    Bei einer Direktversicherung handelt es sich um einen Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und der Versicherungsgesellschaft, wobei der Arbeitnehmer die versicherte Person ist. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch gegenüber der Versicherungsgesellschaft auf die Versicherungsleistungen.

    In vielen Fällen kann der Arbeitnehmer den Vertrag auf sich selbst umschreiben lassen, sodass er dann der neue Versicherungsnehmer wird. Dies ist besonders sinnvoll, wenn er weiterhin Beiträge in die Direktversicherung einzahlen möchte oder wenn er den Vertrag beitragsfrei stellen lassen möchte.

    Wenn der Arbeitgeber insolvent ist, solltest du dich direkt an die Versicherungsgesellschaft wenden und die Situation schildern. Die Versicherungsgesellschaft wird in der Regel über die notwendigen Schritte informieren.

    Ich hoffe, das hilft dir weiter! Bei konkreten rechtlichen oder steuerlichen Fragen wäre es jedoch ratsam, einen Experten zu konsultieren.

  4. Avatar von Klaus44
    Klaus44 ist offline
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    Standard AW: Direktversicherung

    Hallo,
    vielen Dank für die Antworten.
    Gruß Klaus

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