Hallo,
vielleicht hat jemand einen Vorschlag wie man meinen Fall elegant lösen kann.
Meine Schwiegermutter möchte nicht mehr in ihrem Haus wohnen und in eine Mietwohnung ziehen.
Wir würden das Haus gerne kaufen und weiter vermieten und vielleicht in 15 Jahren es selbst nutzen.
Da wir nicht soviel Bargeld habe und die Zinsen doch recht hoch sind würde wir es gerne ohne Bank lösen.
Wie kann man in so einen Fall am besten vorgehen. Sie ist Witwe und meine Frau hat noch eine Schwester die das Haus
aber nicht haben möchte. erben werden wir zu gleichen teilen.
Dazu kommt das meine Schwiegermutter an einer unheilbaren Krankheit leidet und nur noch zwischen 2 und 5 Jahren zu Leben hat.
Der einfachste Weg wäre sicherlich das sie es uns schenkt und meine Frau ihre Schwester im Todesfall die Hälfte vom heutigen Wert bezahlt.
Aber da sie ihren nahen Tod noch nicht akzeptiert hat möchte sie lieber das Haus offiziell verkaufen. Und Geld haben weil sie noch Leben muss.
Jetzt ist mein Gedanke sie gibt uns einfach ein Zinsloses Darlehn und wir bezahlen es monatlich zurück. Ist so etwas möglich?
Und wenn der Todesfall eintritt müsste man einfach die Restsumme durch 2 teilen und meine frau bezahlt ihre Schwester aus.
Oder was haltet ihr davon? Aber wie verhält sich die ganze Geschichte wenn sie in zwei Jahren ins Pflegeheim muss und da dann noch 2 Jahre lebt.
Muss dann das Darlehn aufgelöst werden damit das Heim bezahlt werden muss oder die Tilgung erhöht werden?
Es soll nicht kaltherzig klingen aber man muss ja vorbereitet sein.
Freue mich auf eure Gedanken.
Beispiel:
Schätzwert Haus 250000€
mtl. Zahlung 1200€ x 60 Monate = 72000€
Restsumme: 178000€
Auszahlung Schwester 89000€
Todgesagte leben länger...
Ich würde mich auch nicht mit einem möglichen Tod in 2 bis 5 Jahren zufrieden geben.
Prinzipiell klingt euer Plan doch gut. Das retliche Vermögen wird dan auch durch 2 geteilt, also wenn von den 72.000 € z.B. was übrig ist.
Aus steuerlicher Sicht wäre es ggf. sinnvoll der Schwiegermutter Zinsen zu zahlen. Die Ausgaben könnt ihr dann bei den Mieteinnahmen abziehen. Im Gegenzug muss die Schwiegermutter diese jedoch versteuern - vermutlich zu einem niedrigeren Steuersatz (da eigene Rente, Witwenrente, Pflegekasse und 1.200 € nicht für ein Pflegeheim ausreichen). Von den Zinszahlungen erbt die Schwester natürlich die Hälfte, aber fairer wäre es insgesamt schon.
Nehmen wir mal an, sie würder das Haus jetzt auf dem freien Markt verkaufen, dann könnte sie die 250.000 € zu 4% anlegen und hätte 10.000 € Zinseinnahmen im Jahr. Wenn ihr euch auf 2 bis 3 Prozent einigt, dann wäre es im Vergleich zur Bank eine Win-win-Situation.
Fakt ist: "Für die Summe muss ein Schnitt erfolgen, denn Schenkungen sind in den nächsten 10 Jahre rückforderbar."
Daher rate ich zum Kauf, der Preis könnte um das Erbteil verringert werden! Würde aber wegen, dem Risiken der Pflegekosten der Eltern. Das Risiko der Nachforderung zwecks Pflegekosten Absicherung.
Denn das Erbe vor dem Tod ist eine Schenkung!
Aber die Handhabung über das Vermögen ist etwas anderes. Wenn die Mutter umziehen will, könnten Sie dort einziehen und so Mietkosten sparen und für den Abkauf sparen!
Sie brauchen nur 30 % Guthaben, weniger als 80.000 €.
Aber Sie müssen sich beraten lassen, wie ein "sauberen" Schnitt in diese Sache erzielen, damit Sie später nicht mehr nachschießen als das Haus wert ist!
Hat Ihre Schwiegermutter eine Pflegestufe?
Mit EUR 1.200 kommt man nicht hin in einem Pflegeheim Kosten zu bezahlen.
Auch würde ich nicht von einem Todesfall von 2-5 Jahren ausgehen.
Richtig dass Schenkungen 10 Jahre rückforderbar sind.
Wir hatten einen Kunden der von seiner Mutter ein Haus geschenkt bekommen hat im Raum Heilbronn.
Sie lebte weiterhin in dem Haus zusammen mit seinem Sohn.
Dann gab es einen Beinbruch 1-2 Jahre später und aufgrund der Zustände im Haus wegen Treppen usw kam Sie in ein Pflegeheim.
Man sagte gegenüber dem Pflegeheim dass man kein Vermögen hat außer Einkommen Minirente.
Das Landratsamt bekommt über das Finanzamt natürlich mit dass es innerhalb der letzten 10 Jahre ein Schenkung gab.
Das Landratsamt hat dann im weiteren eine Sicherungshypothek im Grundbuch vom Sohn eintragen lassen der sich zuvor immer noch weigerte die Kosten für das Pflegeheim zu übernehmen.
Unter dem Strich haben wir dem Kunden dann mit Umschuldung der Sicherungshypothek geholfen.
Doch Bruno muss man hier rechtgeben.
Schenkungen sind rückforderbar, bzw. das geschenkte Vermögen der Mutter an Sohn ist angreifbar wenn innerhalb von 10 Jahren etwas gravierendes ausgeht wovon man hier mal rechnen muss.
Deswegen ist Schenkung komplett des Hauses gerechtfertigt mit unklaren Fragezeichen zu versehen.
Wenn ihr das Haus vermietet, kommt doch auch wieder Geld rein - reicht das nicht um den Bankkredit zu bezahlen?
Wenn die Schwester nur die Hälfte vom ausstehenden Kredit bekommt, ist das ja deutlich weniger, als die Haushälfte heute kosten würde.
Wenn ihr das Haus heute nutzen könnt, habt ihr ja einen Vorteil gegenüber der Schwester - warum sollte sie in z.B. 5 Jahren weniger bekommen, als das 50% vom Hauswert zum Todeszeitpunkt?
Am gerechtesten ist es, wenn beide zeitgleich etwas bekommen - entweder heute wird der Schwester 50% ausgezahlt - oder beim Todesfall wird geteilt - sonst fühlt sich immer einer benachteiligt.
Und wie schon gesagt, kann es im Pflegefall der Mutter eine Rückforderung der Schenkung geben - das wäre dann auch bitter.
Der Stiefvater lag 8 Monate im Pflegeheim für ca. 2.750 € monatlich (4.700 €) in Vollpflege, dann schrieb die Stadt prüfen Sie ihren Abwasserkanal weitere 1.000 € und das Ergebnis kostete weitere 23.400 € für den Abwasserkanal. Da auch der Straßenbeitrag mit weiteren 20.000 € hinzukam, da war die Freude groß und die Frage wie bezahlen?
Also 44.000 € für das Pflegeheim, 24.400 für das Abwasser und 20.000 € für die Straße runde 88.000 € an Rechnungen von Juno bis Oktober. Das "reinschmeißen" aller Guthaben bringt nichts, weil die Fehlsumme zur Verwertung durch den Gerichtsvollzieher nicht verhindert.
Danach wurde umgeschuldet, prompt war das Problem gelöst. Und die Restschulden sind mit 1,71 % p.a. zu verzinsen. Und Reserven können wohne weiteres bis zum Ende der Leistungsfähigkeit erhöht werden
einmal als 1,5 % und 2,6 % p.a alle weit weg von den heutigen Zinsen.
Nun zurück Cologne, ja es ist richtig der Zugriff auf die Schenkung bedarf "öffentlichen Glauben", also ein Notar und einen Eintrag im Grundbuch Abt. I und dieser Tag gilt, ab Verjährung. Wird der Termin als 03.11.2023 vermerkt, so gilt die Verjährung, der 04.11.2033 für die Schenkung.
Damit es verständlich wird: "Ohne öffentlichen Glauben, kein Eintrag ins Grundbuch und nur was im Grundbuch steht, gilt!
Deshalb ist es ratsam jetzt ein Sparguthaben anzulegen, um die Kosten abzufedern, wenn diese tatsächlich zukünftig anfallen, so wäre eine Sparrate 1.000 € monatlich ratsam, damit lassen sich nach 60 Monaten eine Pflege von 30 Monaten in der Regel bezahlen.
Und falls sie dies nicht benötigten, dann haben Sie nur ein Problem: "Nämlich 60.000 € gespart zu haben"
Der Stiefvater lag 8 Monate im Pflegeheim für ca. 2.750 € monatlich (4.700 €) in Vollpflege, ...
Also 44.000 € für das Pflegeheim, ... von Juno bis Oktober. ...
Irgendwie verstehe ich deine Rechnung nicht. Juni bis Oktober sind für mich 5 Monate und nicht 8.
44.000 € durch 8 Monate sind 5.500 € und nicht 4.700 oder 2.750 €.
Zitat von bruno68
Nun zurück Cologne, ja es ist richtig der Zugriff auf die Schenkung bedarf "öffentlichen Glauben", also ein Notar und einen Eintrag im Grundbuch Abt. I und dieser Tag gilt, ab Verjährung. Wird der Termin als 03.11.2023 vermerkt, so gilt die Verjährung, der 04.11.2033 für die Schenkung.
Aber fällt mit jedem Jahr nicht 10% des geschenkten Betrages aus der Rückzahlungspflicht raus?
Zitat von bruno68
Deshalb ist es ratsam jetzt ein Sparguthaben anzulegen, um die Kosten abzufedern, wenn diese tatsächlich zukünftig anfallen, so wäre eine Sparrate 1.000 € monatlich ratsam, damit lassen sich nach 60 Monaten eine Pflege von 30 Monaten in der Regel bezahlen.
Und falls sie dies nicht benötigten, dann haben Sie nur ein Problem: "Nämlich 60.000 € gespart zu haben"
Und wer kann einfach mal so 1.000 € nebenbei sparen? Wahrscheinlich nicht mal 10% der Bevölkerung.
Ja es ist immer ein Risiko bei einer Schenkung dabei... man sollte aber nicht vergessen, dass der zurückzuzahlende Wert jedes Jahr 10% sinkt und dass man mit geschenktem Haus natürlich auch einen Wert hat, der beliehen werden kann.
Wenn man von einem Wert von 250T€ ausgeht und man die hälfte an die Schwester zahlt und den Rest geschenkt bekommt, hat man eine Beleihung von 50%. Nach 5 Jahren sollte das noch ein ganzes Stück drunter sein. Da sollte wohl genug Spielraum sein, um 60T€ irgendwie nachzufinanzieren.
Zitat von BenniG
Und wer kann einfach mal so 1.000 € nebenbei sparen? Wahrscheinlich nicht mal 10% der Bevölkerung.
Bei einem halb geschenktem Haus und voller Mieteinnahme, könnte sich da schon ein Überschuß ergeben.
Im Übrigen glaube ich, dass einige auch deutlich mehr sparen könnten, wenn sie müssten. Dann kann es halt nicht jedes Jahr eine neues Handy, der neuste Thermomix, 3mal die Woche Lieferanto und 3 Urlaube im Jahr sein.