Vorabpauschale (Steuern) bei ETFs vermeiden/umgehen/sparen

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  1. Avatar von Julian297
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    Frage Vorabpauschale (Steuern) bei ETFs vermeiden/umgehen/sparen

    Hi zusammen,

    ich hätte mal ein paar Fragen zum Thema ETF Vorabpauschale.

    Beispiel Berechnung für das Jahr 2023, thesaurierende ETFs:
    Überall wird davon gesprochen, dass als Grundlage der Fondswert zum Jahresbeginn (01.01.2023) und der Fondwert zum Jahresende (31.12.2023 oder 01.01.2024?) genommen wird. Liegt der Fondwert zum Jahresanfang bei 10.000€, so wird dieser als Grundlage zur Berechnung des Basisertrags und somit auch der Vorabpauschale (denn Basisertrag ist in dieser Größenordnung meist niedriger als die Wertsteigerung der Fondsanteile und der niedrigere Wert zählt) verwendet.

    Frage 1)
    Meine erste Frage lautet also, wenn hier wirklich so "stur" nur auf den 01.01.2023 als Berechnungsgrundlage geschaut wird, könnte man dann nicht einfach am 31.12.2022 alle Fondanteile verkaufen, um sie dann am 02.01.2023 wieder zu kaufen und somit die Berechnungsgrundlage am 01.01.2023 auf 0€ zu senken, was zu 0€ Vorabpauschale führen würde? Sicher habe ich hier irgendwo einen Denkfehler, denn es klingt viel zu einfach, so die Vorabpauschale-Steuern zu umgehen, aber der Gedanke lässt mich aktuell nicht los.
    Voraussetzung ist natürlich, dass als Berechnungsgrundlage der Pauschale wirklich nur der 01.01. eines Jahres verwendet wird, ganz egal was dann z.B. am 02.01. passiert bzw. wieder gekauft wird.. stimmt das denn überhaupt?

    Frage 2)
    Ich will natürlich beim Verkauf am 31.12. nicht über den Freistellungsauftrag kommen. Wenn ich also am Ende des Jahres immer so viel verkaufe, dass ich den Freistellungsauftrag perfekt ausnutze, macht das Sinn? Ich nutze diesen doch lieber für meine wirklichen Gewinne als für diese Vorabpauschale, oder?
    Die Vorabpauschale läuft zwar auch über den FSA, aber verbraucht dann natürlich einen Teil meines FSA, den ich dadurch nicht mehr für Gewinne verwenden kann, sondern nur als eine Pauschale "ins Nichts" zahle.. habe ich nicht langfristig mehr davon, den FSA jährlich für meine realisierten Gewinne zu verwenden, als ihn durch Vorabpauschalen "unnötig" zu drücken?

    Frage 3)
    Außerdem wird die Vorabpauschale ja z.B. zum 01.01.2024 berechnet/gebucht. Zählt sie dann also noch zum FSA 2023 oder schon zum FSA 2024?

    Freue mich auf eure Antworten.. vielen Dank schon mal!

    LG Julian

  2. Avatar von ZehWeh
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    Standard AW: Vorabpauschale (Steuern) bei ETFs vermeiden/umgehen/sparen

    Wenn du am 30.12. alle Anteile verkaufst realisiert du ja evtl. Gewinne, die dann versteuert bzw. mit dem FSA verrechnet werden.
    Mit Frage 2 gibst du ja diese Antwort bereits.
    Ins nichts zahlt man nichts, wenn du die Anteile irgendwann verkaufst wird abgerechnet, Steuern werden so oder so fällig, egal ob Vorabpauschale, Verkauf oder Ausschüttung. Am Ende kommt es alles aufs gleiche raus. Verkaufst du einen Thesaurierer wird die bereits bezahlte Vorabpauschale mit verrechnet. Hast du z.b. 1000€ Gewinn erzielt aber bereits 500€ Vorabpauschale geleistet musst du auch nur noch 500€ versteuern.

    Einzig der Steuerstundungseffekt, wie man ihn bisher bei Thesaurierern hatte geht halt etwas verloren.

    Da die Vorabpauschale zum 01.01.24 erhoben wird gilt sie natürlich für den FSA 2024. Dürfte auch für die Planung des FSA besser sein, da man dann sofort weiß wie viel man noch übrig hat

  3. Avatar von Julian297
    Julian297 ist offline
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    Standard AW: Vorabpauschale (Steuern) bei ETFs vermeiden/umgehen/sparen

    Danke für deine Antwort!

    Die Info, dass die Vorabpauschale später mit dem tatsächlichen Gewinn des ETFs verrechnet wird, ändert tatsächlich einiges. Das war mir nicht bewusst und trotz einiger Seiten und Videos, über die ich mich informiert hatte, höre ich das gerade zum ersten Mal..

    So gesehen zahlt man die Pauschale dann wirklich nicht ins "Nichts" und dann muss man hier auch keinen Aufwand betreiben, diese Pauschale zu schmälern bzw. zu vermeiden.

    LG

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