Erhalte Zulassungsbescheinigung II nicht zurück

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  1. Avatar von Staytuned
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    Standard Erhalte Zulassungsbescheinigung II nicht zurück

    Hallo,

    ich habe vergangenes Jahr einen Autokredit (über CHECK24) bei der Postbank abgeschlossen.

    Bedingung für den sehr guten Zins war eine Sicherungsübereignung des PKW.

    Ende Juni ist der perfekt unverschuldet zerstört worden. Das Auto habe ich vor ca zwei Wochen im Rahmen eines Restwertgutachtens verkauft.

    Problem: Ich erhalte den KFZ-Brief nicht zurück. Obwohl ich das Darlehen am 19.07. vollständig abgelöst habe (habe am 04.08. auch den überzahlten Betrag zurück erhalten) passiert hier nichts.

    Briefe, Mails und Fax (die ersten vom 05.07.!) bleiben unbeantwortet. In der Service-Hotline wird nicht geholfen und auf eine schriftliche Anfrage/persönlichen Kontakt in der Geschäftsstelle verwiesen.

    Also war ich vor zwei Wochen auch in einer 40km entfernten Geschäftsstelle, wo eine Beschwerde erfasst wurde.

    Es passiert aber schlichtweg gar nichts. Neben Kosten für Briefe (einschreiben und Sprit) deuten sich jetzt auch Standgebühren beim Käufer an, der ja nicht weiter verkaufen kann.

    Ich bin völlig ratlos, habe inzwischen sogar den Ombudsmann angeschrieben und mit Klage gedroht. Trotzdem komme ich nicht weiter.

    Hat jemand ähnliche Erfahrung? Hat noch jemand eine Idee bzw Hilfe? Wie ist die rechtliche Grundlage, die Postbank darf mir das doch sicher nicht so lange vorenthalten?

    Danke vorab, Grüße

  2. Avatar von ZehWeh
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    Standard AW: Erhalte Zulassungsbescheinigung II nicht zurück

    Wie konntest du das Auto ohne Brief verkaufen? Der Verkauf war zu dem Zeitpunkt rechtswidrig, da es nicht dir, sondern der Bank gehörte.

  3. Avatar von Staytuned
    Staytuned ist offline
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    Standard AW: Erhalte Zulassungsbescheinigung II nicht zurück

    War für ihn halt okay, dass ich es nachsende… War auch zuversichtlich das es zeitnah kommt. Und Google sagt das ich wieder Eigentümer bin, wenn das Darlehen zurückgezahlt ist, was es ja schon einige Zeit ist…

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