angenommen ist nachbar X *s dachziegel runtergefallen und hat nachbar Y*s Gartenhäuschen beschädigt.
X meldet den schaden bei seiner hafatpflichtversicherung.
muß Y die schäden selbst beheben, handwerker beauftragen ?
in wieweit darf Y den eigenen Zeitaufwand, Fahrkosten (wegen Handwerker beauftragung, Bauleiten,...) auch in Rechnung stellen ?
denn diese aufwand sind ja entstanden , er muß dafür urlaub nehmen, ...