Wohnriester kündigen

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  1. Avatar von Kriss57
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    Standard Wohnriester kündigen

    Guten Tag,


    ich suche hier nach Rat zu meinem Vertrag, dieser ist folgender:

    Fuchs Wohnrente, Vetragsbeginn war 2011, mt einer monatlichen Einzahlung von 162,17€ Bausparsumme 40.000 €

    2015 habe ich die Bausparsumme um 10.000 € erhöht, also auf 50.000 €

    Jährlich habe ich bei der Lohsteuer ca. 550 € bekommen

    mittlerweile sind 26.000 € auf dem Vertrag.


    Ich bin Beamter 51 Jahre und bewohne eine fertig finanzierte Wohnung, sodass ich den Vetrag im eigentlichen Sinne nicht in Anspruch nehmen muss und wohl auch werde.

    Nun schlägt mein Schwäbisch Hall Berater vor, diesen zu kündigen und in ein anderes Produkt einzuzahlen, oder diesen Ruhen zu lassen, dieser würde dann automatisch eine Rente ergeben.
    Das macht für mich aber nur begrenzt sind, da ich wenn überhaupt, eine Zusatzrente direkt ab 62 benötigen würde, nicht später.

    Wenn ich den Vertag kündige,würden mir vor Auszahlung die die kompletten Zulagen und oder Zinsen der Schwäbisch Hall über die Laufzeit und die "Über die Altersvororgezulage hinausgehende Steuerermäßigung" ab 2011 abgezogen?


    Liest sich nicht ganz so gut, hat jemand einen Rat, wie ich am besten vorgehe, vl. sogar die Förderungen behalten könnte?

    Vielen Dank im Vorraus

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    @Kriss57, der Schwäbisch Hall Berater oder Bausparberater normal hat auch ein Interesse daran den bestehenden Vertrag zur kündigen, Sie schließen einen neuen Bausparvertrag ab und durch die eingelöste Abschlussgebühr bekommt der Berater dann die neue Abschlussprovision gutgeschrieben.

  3. Avatar von Kriss57
    Kriss57 ist offline
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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Guten Morgen,
    dass stimmt natürlich auch wieder!

    Ich sehe aber keine andere Möglichkeit, an mein Geld wieder ranzukommen, in ein anderes Produkt wechseln, da habe ich nun keine Alternative gefunden..
    Es ist halt mehr als blöde, dass ich die ganze Förderung zurückzahlen muss, da werden von den 25.000 wohle einige tausend flöten gehen...

    Gruß

  4. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    @Kriss57,

    leider haben sie nicht verstanden, das Geld ist weg.

    Ich gehe von ihren Angaben mal aus.

    Dass Sie seit 2011 ca. 550 € steuerlichen Gutschrift erhielten! Rund 6.600 € und dann die Zulagen von 154/175 € oder 304 /350 € mal 12 Jahre, 4.200 €
    Es gibt allerdings keine Kündigung, sondern nur eine Rückabwicklung. Insgesamt ca. 11.000 € Verlust stehen bei einer Rückabwicklung im Raum.

    Die Rückabwicklung muss mit der Zulagenstelle geregelt werden.

    Aber der Riester hat die Lücke der "Wandlung" erlaubt, also den Wechsel von Bausparen zu Versicherung oder Fondssparplan, dies kann nur ein Makler richtig durchführen, weil für Bausparen der § 34 i GewO
    beim "wandeln" in Versicherung zusätzlich den § 34 d GewO oder den § 34 f Abs. 1 verlangt wird.

    Daher gibt es nur sehr wenige Vermittler, die dies ausführen! Es gibt zwar innerhalb der Zulassungen (Versicherung versus Versicherung) Umschichtungen, aber das sind nur wenige im Jahr.
    Die gegenwärtigen Versicherer, die noch Riester anbieten, verwenden ihre eigenen Vermittler oder Makler als Abwickler der Wandlung und diese müssen beide oder drei Zulassungen innehaben!

    Die eigenen Vermittler von Versicherer, ohne den §34 f oder § 34 i GewO dürfen keine Wandlungen vornehmen.
    Und eine Wandlung innerhalb von Versicherung nun ja lesen sie hier;
    Riester-Rente: Haftungsfalle Anbieterwechsel
    Riester-Rentenversicherung: Der Wechsel des Anbieters wurde zum Verlustgeschäft für einen Riester-Sparer - und damit zur Haftungsfalle für den Versicherungsmakler. Warum, und wie dessen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) reagierte.

    Ein Makler riet zum Wechsel des Riester-Anbieters.

    Doch das entpuppte sich als Verlustgeschäft und wurde zum Fall für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Vermittlers.
    Beim Wechsel des Riester-Rentenanbieters kam es zu einem Verlust von knapp 20.000 Euro.

    Wie es dazu kam und welche Folgen das hatte, schilderte CGPA, der VSH-Versicherer des Maklers.

    • Demnach wurde der Versicherungsmakler V per Anwaltsschreiben darüber informiert, dass sein Kunde K (ein Ehepaar) aufgrund einer von V empfohlenen Änderung ihres bestehenden Riester-Rentenversicherungsanbieters einen finanziellen Schaden erlitten hat.

    Aus der umfangreichen Kommunikation geht hervor, dass K Bedenken bezüglich der bisher eingezahlten Beiträge geäußert hat.

    V erwiderte jedoch, dass es bei Riester-Verträgen eine hundertprozentige Garantie gäbe und K sich daher keine Sorgen machen müsse.

    Nachdem die Übertragung des Vertrags von Versicherer A auf Versicherer B veranlasst wurde, informierte A den Kunden über die damit verbundenen Konsequenzen.

    In dem Schreiben hieß es unter anderem: „Durch Kosten, die von Ihren eingezahlten Beiträgen abgezogen wurden, kann das zum Übertragungszeitpunkt vorhandene Altersvorsorgevermögen möglicherweise niedriger sein als die insgesamt eingezahlten Beiträge (Beiträge und Zulagen). Ein neuer Anbieter ist Ihnen gegenüber bei einem Wechsel nicht verpflichtet, eine Garantie für die bisher in unseren Vertrag eingezahlten Beiträge abzugeben.“
    Nach Erhalt dieses Schreibens nahm der Kunde dies zum Anlass, V erneut darauf anzusprechen und um eine Stellungnahme zu bitten. V war jedoch weiterhin fachlich davon überzeugt, dass es aufgrund der hundertprozentigen Garantie bei Riester-Verträgen zu keinem finanziellen Verlust kommen würde, und antwortete entsprechend.
    Das sich dieses Schreiben als Müll darstellt, muss erstmal bewiesen werden. Aber wenn die Kosten auf max. 6 % begrenzt ist und die Verzinsung auf 4 % p.a. jährlich steigt, nivelliert sich der Schaden aus der Differenzverzinsung Bausparen und Versicherung.
    Zudem bezieht sich das Schreiben auf den Tausch einer Versicherung.

    Ohne Zulassungen keine Abwicklung durch 3. Personen, da eine staatliche Stelle eingebunden ist! Der Name des Vermittlers wird der Zulagenstelle geprüft und ohne die beiden Zulassung keine Rück- oder Wandlung durchgeführt.

    Zudem rate ich ihnen, bis zu Ende von 62 Lebensjahr weiter zu besparen. Daraus entsteht die Summe von 26.000 € plus 11 mal 2.100 weitere 23.100 € runde 50.000 €, zuzüglich, die Verzinsung aus der Versicherung und Schlussanteil.
    Wenn man bedenkt, das 11 mal 175 € = 1.160 € Zulage und 6.050 € steuerliche Gutschrift!

    Zieht man die Summe ab vom ganzen verbleiben nur 17.000 € an Kosten.

    Leider wurden die Fehler zu Anfang gemacht, nämlich der Abschluss von Riester.

    Zudem muss ausrechnen, ob ein Weiter besparen nach der Wandlung sich lohnt! Denn die Laufzeit ist für das Weitersparen kurz, aber die Rentenphase bis 85. könnte die Verzinsung lukrativ in einer Versicherung gegenwärtig werden!

    Bedenken Sie bei einer Rückabwicklung werden alle Zulagen fällig und die Zeit ist weg. Die fehlt später, wenn jetzt neu sparen wollten, müssten Sie schon über 250 € monatlich sparen und das dauert 104 Monate um die aktuellen 26.000 € wieder zu besparen, was fast der Restlebensarbeitzeit entspricht! und um die Endsumme von 50.000 € zu erreichen teilen sie die Summe durch 144 Monate runde 350 €.
    Jetzt zahlen sie 162,17 € monatlich, bei ca. 49.000 € Jahreseinkommen. hier macht die lange Laufzeit im Rentenalter den Wechsel lukrativ, runde 30 Jahre Laufzeit.
    Die faktische Rentenlücke von 30 % konnte zur Hälfte, durch diesen Vertrag geschlossen werden.

    Bruno68

  5. Avatar von Kriss57
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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Hallo bruno 68,

    vielen Dank für die ausführliche Antwort,
    ich hätte jedoch noch zwei kleine Nachfragen,
    Sie raten mir also zu einer Wandlung in eine Riesterrente?, wie würde diese denn dann ausgezahlt werden,
    oder meinen Sie das es sinnvoller wäre den Vertrag weiterlaufen zu lassen, wie ginge es dann weiter?


    Wenn ich kündigen wollte, also rückabwicklen, könnte ich dies selbständig machen, bei Schwäbisch-Hall?


    Danke voran und Gruß

  6. Avatar von ZehWeh
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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Nicht auf Bruno eingehen, der ist hier der Forentroll und erzählt fast nur mist. Einfach ignorieren.

  7. Avatar von Kriss57
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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Dann bin ich hier aber noch nicht viel weiter......

  8. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Hallo,

    kurz ein paar Gedanken zu ihrem Anliegen.

    Wohn Riester Guthaben oder Guthaben + Darlehen ist verwendbar für Kauf/Bau/Entschuldung und ab 2024 für Modernisierung.
    Sie haben 3 Optionen:

    a. weiterlaufen lassen und das Guthaben dann verrenten lassen, jedoch müssen
    Sie dann das Angebot der R+V Versicherung annehmen, worauf dann nochmals Abschlussgebühr
    fällig sein wird

    b. weiterlaufen lassen und später mit dem Guthaben modernisieren. Für das Bauspardarlehen
    sind Sie dann zu alt, da dieses bis Rentenbeginn rückgeführt werden muss. Das Wohnförderkonto
    wird dann in Höhe vom Guthaben eröffnet.

    c. was fast am sinnvollsten wäre: das Guthaben nehmen und übertragen auf eine Riester Renten
    Versicherung, die dann eine Rente leistet (ab 62 möglich). Der Rentenfaktor wird dann auch gleich
    festgeschrieben. Die Rente wird dann zu 100% versteuert.

    Kündigen sollten Sie auf keinen Fall.

  9. Avatar von Kriss57
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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Guten Morgen,

    ja vielen Dank für die Tipps,
    das wäre auch meine bevorzugte Idee, in eine Riester-Rente wechseln, die dann mit 62 beginnen würde,
    ich denke die 30prozentige Auszahlung wäre ja dann auch möglich, ich hoffe nur es gibt hierzu noch passende Anbieter?


    Viele Grüße!

  10. Avatar von Marc2512
    Marc2512 ist offline

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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Das ist ärgerlich - ich verstehe es halt aber auch nicht warum man überhaupt so etwas abschließt? Wohnriester wurde ja damals in den Medien auseinander genommen. Eventuell hätte man eine Nacht darüber schlafen können und sich im Internet etwas schlau machen können...imho

  11. Avatar von Kriss57
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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Hallo, das stimmt natürlich, für mich war es damals nicht eindeutig genug leider..
    wäre halt schade, wenn mir die ganze Förderung wieder wegfliegt....

    Viele Grüße

  12. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Natürlich könne sie es selber machen und versuchen, die Rückabwicklung ausführen!

    Aber ob es lukrativ wird, nun ja. Sie können die Zulagenstelle anschreiben und nachfragen, wie viel Zulagen, Gutschriften und Zinsen zu Zahlen sind bzw. abgezogen wird.

    Zu gestern schade das sie die Möglichkeit der Wandelung verzichten. Sie werden auf etliche hunderte € monatlich, bis zu 85 Lebensjahr verzichten.

    Und die Zeit haben Sie auch nicht mehr, die 12 Jahre sind zeitlich weg! Auch ist zu bedenken, das die Reform bei den Beamten auch erheblich Löcher in deren Altersvorsorge gerissen wurde.

    Das maximale liegt bei 71,75 % und das nur bei 40 Arbeitsjahren. Dass die Schulung außerhalb der Anrechnung liegen darf nicht vergessen werden, wer die Fachschule besuchte der liegt jetzt schon unter 70 %. Bei dem weiteren Besuch der Fachhochschule geht es Richtung 65 % !
    Höhe der Ruhegehaltssätze
    Er erhöht sich für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit (in Vollzeit) um 1,79375 Prozent. Er ist begrenzt auf maximal 71,75 Prozent, die erst bei einer ruhegehaltfähigen Dienstzeit von wenigstens 40 Jahren (in Vollzeit) erreicht werden.
    Schauen Sie mal ihre Vita und lassen sich über ihre Rente von ihren Dienstherren aufklären, welche Höhe von Pension Ansprüche sie haben werden.
    Ich gehe davon mal aus, dass Sie Beihilfeberechtigt sind und auch hier steigt der Eigenanteil zur PKV von 30 %, 40 % oder sogar auf 50 %.

    Ich betreue eine Kundin, die Beamtin war. Ihr Gehalt hört sich viel an, aber ist es nicht. Sie A 11 8, weil sie mit Schließung der Schule in Pension ging, fehlen ihr drei Jahre, das sind 3,6 %!

    Aus Bezügenachweis 08.23 liegt sie bei 4.725 € brutto, Ruhegehaltsatz 68 % minus 1.500 €, zusätzlich davon ab 116 € Kürzung, es verbleiben 3.100 €, Netto 2.7750 € und kommt die PKV ab.
    In ihren Fall eine freiwillige GKV voll! mit jährlichem Nachweis 560 € monatlich, ohne Nachweis 1.000 € € monatlich.

    Und das nur, weil sie schon 2001 in Rente ging, die richtige Reform kam aber erst 2005. Sie können davon ausgehen, dass mindestens 35 % von ihren jetzigen EK von heute auf morgen fehlen!
    Denn die Riesterrente sollte die 4 % ersetzen, die aus dem Renten- und Beamtensystem gestrichen worden sind.

    Und je höher die Besoldung, umso krasser der Absturz in der Renten- und Pensionseintrittphase.

    Also hin zur Bezügestelle und über ihre Pensionsansprüche beraten lassen und dann erst eine Entscheidung treffen, sonst droht im Alter ein sehr kurzer Gürtel, weil die 400 bis 500 € brutto monatlich fehlen.
    Rechnen Sie mal aus, was 40 % netto weniger bedeutet!

    Und entscheiden dann danach.

    bruno68

  13. Avatar von Careless
    Careless ist offline

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    Standard AW: Wohnriester kündigen

    Zitat Zitat von bruno68
    @Kriss57,

    leider haben sie nicht verstanden, das Geld ist weg.

    Ich gehe von ihren Angaben mal aus.

    Dass Sie seit 2011 ca. 550 € steuerlichen Gutschrift erhielten! Rund 6.600 € und dann die Zulagen von 154/175 € oder 304 /350 € mal 12 Jahre, 4.200 €
    Es gibt allerdings keine Kündigung, sondern nur eine Rückabwicklung. Insgesamt ca. 11.000 € Verlust stehen bei einer Rückabwicklung im Raum.

    Die Rückabwicklung muss mit der Zulagenstelle geregelt werden.

    Aber der Riester hat die Lücke der "Wandlung" erlaubt, also den Wechsel von Bausparen zu Versicherung oder Fondssparplan, dies kann nur ein Makler richtig durchführen, weil für Bausparen der § 34 i GewO
    beim "wandeln" in Versicherung zusätzlich den § 34 d GewO oder den § 34 f Abs. 1 verlangt wird.

    Daher gibt es nur sehr wenige Vermittler, die dies ausführen! Es gibt zwar innerhalb der Zulassungen (Versicherung versus Versicherung) Umschichtungen, aber das sind nur wenige im Jahr.
    Die gegenwärtigen Versicherer, die noch Riester anbieten, verwenden ihre eigenen Vermittler oder Makler als Abwickler der Wandlung und diese müssen beide oder drei Zulassungen innehaben!

    Die eigenen Vermittler von Versicherer, ohne den §34 f oder § 34 i GewO dürfen keine Wandlungen vornehmen.
    Und eine Wandlung innerhalb von Versicherung nun ja lesen sie hier; Das sich dieses Schreiben als Müll darstellt, muss erstmal bewiesen werden. Aber wenn die Kosten auf max. 6 % begrenzt ist und die Verzinsung auf 4 % p.a. jährlich steigt, nivelliert sich der Schaden aus der Differenzverzinsung Bausparen und Versicherung.
    Zudem bezieht sich das Schreiben auf den Tausch einer Versicherung.

    Ohne Zulassungen keine Abwicklung durch 3. Personen, da eine staatliche Stelle eingebunden ist! Der Name des Vermittlers wird der Zulagenstelle geprüft und ohne die beiden Zulassung keine Rück- oder Wandlung durchgeführt.

    Zudem rate ich ihnen, bis zu Ende von 62 Lebensjahr weiter zu besparen. Daraus entsteht die Summe von 26.000 € plus 11 mal 2.100 weitere 23.100 € runde 50.000 €, zuzüglich, die Verzinsung aus der Versicherung und Schlussanteil.
    Wenn man bedenkt, das 11 mal 175 € = 1.160 € Zulage und 6.050 € steuerliche Gutschrift!

    Zieht man die Summe ab vom ganzen verbleiben nur 17.000 € an Kosten.

    Leider wurden die Fehler zu Anfang gemacht, nämlich der Abschluss von Riester.

    Zudem muss ausrechnen, ob ein Weiter besparen nach der Wandlung sich lohnt! Denn die Laufzeit ist für das Weitersparen kurz, aber die Rentenphase bis 85. könnte die Verzinsung lukrativ in einer Versicherung gegenwärtig werden!

    Bedenken Sie bei einer Rückabwicklung werden alle Zulagen fällig und die Zeit ist weg. Die fehlt später, wenn jetzt neu sparen wollten, müssten Sie schon über 250 € monatlich sparen und das dauert 104 Monate um die aktuellen 26.000 € wieder zu besparen, was fast der Restlebensarbeitzeit entspricht! und um die Endsumme von 50.000 € zu erreichen teilen sie die Summe durch 144 Monate runde 350 €.
    Jetzt zahlen sie 162,17 € monatlich, bei ca. 49.000 € Jahreseinkommen. hier macht die lange Laufzeit im Rentenalter den Wechsel lukrativ, runde 30 Jahre Laufzeit.
    Die faktische Rentenlücke von 30 % konnte zur Hälfte, durch diesen Vertrag geschlossen werden.

    Bruno68
    Das war sehr ausführlich

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