Kapitalbeschaffung, Verständnisfragen zum Ablauf

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  1. Avatar von mufdi
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    Standard Kapitalbeschaffung, Verständnisfragen zum Ablauf

    Hallo Zusammen,

    ich glaube, ich habe etwas nicht so ganz verstanden, wenn es um Kapitalbeschaffung in Deutschland geht.

    Angenommen, man möchte etwas kaufen(z.b. eine Immobilie im Ausland), man weiß aber bis zum Kauf nicht sicher, ob der Kauf tatsächlich klappen wird(da kann alles mögliche passieren, bis alles geregelt ist...).

    Nun möchte ich eine in Deutschland vorhandene Immobilie zur Kapitalbeschaffung beleihen. Ich verstehe den Ablauf nicht so genau. Wie ist die Reihenfolge, in der die einzelnen Schritte ablaufen?

    1. Unterlagen werden bei einem deutschen Kreditinstitut eingereicht
    2. Zusage dieses Instituts kommt
    3. Annahme meinerseits
    Was passiert nun und wie lange dauern die nun folgenden Schritte ungefähr?
    Wann muss man zum Notar, um der Bank ihr"Pfand" zu übertragen?
    Wann kommt das Geld aufs mein Konto?
    Welche der Schritte finden innerhalb der Widerrufsfrist statt?
    Verfüge ich zu irgend einem Zeitpunkt innerhalb der Widerrufsfrist schon über das Geld, um den geplanten Kauf im Ausland abschließen zu können? Oder kommt das Geld erst nach verstreichen der Widerrufsfrist und ich bliebe im Falle eines Scheiterns des Kaufes auf dem Kredit sitzen? Denn bis ich das Objekt im Ausland nicht vollständig bezahlt habe, könnte es mir noch jemand vor der Nase weg schnappen.

    Entschuldigt die vielen Fragen, aber ich würde gerne verstehen, worauf ich mich einstellen muss.

    Grüße
    Mufdi

  2. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Kapitalbeschaffung, Verständnisfragen zum Ablauf

    Grundsätzliche falsche Gedanken!

    1) Geld gibt es nur gegen Sicherheit, daher der Termin beim, Notar!

    2) Der Verwendungsnachweis des Geldes? Nun, das wickeln die beiden Banken direkt untereinander ab, weil die Empfängerbank den Zugriff auf das Bargeld haben will, stellt diese fest das keine Schulden vorhanden sind, wird die Grundschuld an ihre Gläubigerbank per Notarübertragung übertragen.

    Neuer Text, der Name der Bank ändert sich, im Abt. III des Grundbuches, Ihr Name in Abt. I als Eigentümer wird die Namen der neuen Eigentümer eingetragen. Wer beim Darlehn unterschreibt, der steht auch im Grundbuch als Schuldner fest.

    Aber nicht unbedingt als Eigentümer.
    Oder kommt das Geld erst nach Verstreichen der Widerrufsfrist und ich bliebe im Falle eines Scheiterns des Kaufes auf dem Kredit sitzen? Denn bis ich das Objekt nicht vollständig bezahlt habe, könnte es mir noch jemand vor der Nase wegschnappen.
    So was gibt es nicht, durch die Auflassungsvormerkung, veranlasst durch den Notar ist eine gleichzeitige Zweivermittlung am Amtsgericht gesperrt!

    Kommt ihr Notar zuerst so ist der weitere Verkauf über einen zweiten Notar unmöglich.

    Aber ob dies auch im Ausland so gilt, ist mir selber noch nicht vorgekommen und ob eine deutsche Bank ihnen im Ausland ein Darlehn mit erträglichen Zinsen bereitstellen will. Wenn hier in Deutschland bis zu 7 % p.a. fällig werden?

    Da entzieht sich meiner Erkenntnis, versuchen Sie es, ob es klappt? Nun ja, ihr Ding.

    bruno68

  3. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Kapitalbeschaffung, Verständnisfragen zum Ablauf

    Hallo, eine Kapitalbeschaffung zur freien Verfügung ist nicht bei jedem Bankpartner in Deutschland möglich.
    Es gibt bei sauberer Schufa, gutem Einkommen und entsprechendem Objekt die Möglichkeit bis 80% bzw. 85% vom Verkehrswert Ihrer bestehenden Immobilie einer Kapitalbeschaffung zur freien Verfügung.
    Unterlagen einreichen, Darlehensvertrag kommt, dann haben Sie Möglichkeit den Vertrag zu unterschreiben oder auch nicht.
    Falls Sie unterschreiben gibt es die 2 Wöchige Widerruffrist, in dieser Zeit sollten Sie den Verwendungszweck "dingfest" machen, also das was Sie kaufen.
    Zinsen, ganz normal.
    Gerne helfen wir weiter :-)

  4. Avatar von mufdi
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    Standard AW: Kapitalbeschaffung, Verständnisfragen zum Ablauf

    In der Zeit, in der alles dingfest gemacht wird, fließt aber noch kein Geld (welches man bei einem Widerruf dann zurückgeben müsste)?

    Vielen Dank für die Antwort bisher

  5. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Kapitalbeschaffung, Verständnisfragen zum Ablauf

    Geld fließt nach Grundschuldeintragung. Wenn es schnell geht bei dem Notar kann das Geld auch innerhalb der 14 Tagesfrist fließen.
    Bereits ausgezahltes Geld muss vollständig zurückgezahlt werden.

  6. Avatar von mufdi
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    Standard AW: Kapitalbeschaffung, Verständnisfragen zum Ablauf

    Ah, verstanden. Dann hat der Kreditnehmer als "Kollateralschäden" die Notarkosten und Grundbuch Eintragungen und Austragungen zu tragen, falls es dann in letzter Minute noch zu einem Widerruf kommt.

    Danke, jetzt bin ich schlauer

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