Betriebshaftpflicht Schaden selbst übernehmen ?

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  1. Avatar von Praktikant
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    Standard Betriebshaftpflicht Schaden selbst übernehmen ?

    Hallo allerseits,
    da ich den Schutz meiner Betriebshaftpflichtversicherung nicht verlieren möchte, würde ich gerne eine Schaden selbst regulieren.
    Die Versicherung wurde gerade erneuert mit neuer Prämienzahlung nach fünf Jahren.

    Ich habe von einen ehemaligen Kunden den Zweitschlüssel nicht mehr. Dieser fordert mich nun auf den Schlüssel zu liefern oder er würde die komplette Schliessanlage tauschen.
    Diese Rechnung würde ich auch übernehmen. Kann ich dem Kunden ein Vergleichsangebot anbieten oder muss dieser das prinzipiell nicht annehmen ?
    Meine Sorge besteht darin das die Reparatur von meinen ehemaligen Kunden zu hoch ausfällt. Eventuell besteht auch die Möglichkeit kostengünstiger eine neue Gruppe anzulegen in der Anlage.

    Macht es vielleicht auch Sinn über die bestehende Betriebshaftpflicht den Schaden abzuwickeln und ein Schadenrückkauf zu machen ?

    mit besten Grüßen
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  2. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Betriebshaftpflicht Schaden selbst übernehmen ?

    Du müsstest halt vorher wissen was die aktuelle schließanlage kostet. Unter Umständen könnte dies auch mal schnell 50.000€ kosten wenn das kein Problem ist.
    Ist halt doof wenn man den Schlüssel verbummelt. Geht ja auch um den Sicherheitslevel. Eine andere Gruppe könnte den alten unterschreiten. Nicht umsonst gibt es ja eine schließanlage.

  3. Avatar von Praktikant
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    Standard AW: Betriebshaftpflicht Schaden selbst übernehmen ?

    Danke für dein Kommentar. Beantwortet aber leider nicht meine gestellten Fragen.
    Wie die Anlage preislich liegt ist mir bekannt. Bei einer Schließanlage gibt es mehrere Gruppen. Wenn eine neue Gruppe möglich ist birgt das kein Sicherheitsrisiko.

  4. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Betriebshaftpflicht Schaden selbst übernehmen ?

    Ich kann das nur für unsere Schließanlage beantworten, da wäre kein Konkurrenzangebot möglich (z.B. bei Anlage einer neuen Gruppe). Die Schließanlage hat die Fa. Zweygart erstellt und nur diese hat auch den Schließplan und sämtliche Unterlagen dazu. Ersatzschlüssel usw. kann auch nur diese Firma erstellen, weil diese eben die Pläne usw. hat.

    Grundsätzlich kannst du natürlich immer den Schaden selbst bezahlen, egal auf welche Weise. Du kannst den Schaden gar nicht melden und sofort selbst bezahlen. Beim Schadenrückkauf hast du eben die Möglichkeit, dass die Versichrung zuerst den Schaden reguliert und du danach entscheiden kannst (je nach tatsächlicher und endgültiger Höhe), ob du wirklich selbst bezahlen willst oder nicht. Wenn du heute schon sicher weißt, dass du den Schaden selbst bezahlst, dann ist es egal, ob du direkt selbst bezahlst (und den Schaden gar nicht meldest) und Schadensrückkauf.

    Das mit de rneuen Gruppe wäre natürlich eine kostengünstige Möglichkeit, wird aber auch nur die Fa. wissen, dei die Schließanlage erstellt hat. Machen kannst du da nicht viel, entweder die Fa. sagt ja oder nein. Wenn die Fa. nein sagt, wirst du diese rnicht beweisen können, dass eine neue Gruppe möglich wäre, da du ja die Pläne der Anlage nicht kennst.

    Wir haben immer wieder Fälle, dass Mieter einen Schlüssel verlieren. Wir sind dazu übergegangen nur Ersatzschlüssel zu bestellen und diese zu berechnen. Der Grund war, dass wir damals mit unerem Rechtsanwalt gesprochen haben und meiner Erinnerung sagte dieser so in etwa, dass ein Austausch der gesamten Schließanlage rechtlich nicht so einfach sein. Auf unseren Schlüsseln ist nur eine Nummer eingraviert und wenn jemand diesen Schlüssel findet, dann weiß er nicht zu welchem Haus und Wohnung dieser gehört. Unser Anwalt sdagte damals, dass diese "unbestimmte Gefahr" (also dass jemand den Schlüssel findet, zufällig an diesen Haus und in der speziellen Wohnung versucht und "Glück" hat) nicht ausreicht, um einen Austausch der Anlage zu rechtfertigen.

    Das mag aber in deinem Fal anders sein, wenn z.B. Firmenname auf dem Schlüssel eingraviert ist o.ä. Das kann dir nur ein Rechtsanwalt beantworten. Grundsätzlich wenn der Inhaber von einer realen Gefahr ausgeht und diese belegen kann, steht es diesem aber zu die Anlage komplett zu wechseln. Zumindest habe ich unseren Anwalt damals so verstanden...

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