Verboten ist es wohl nicht aber was soll dir das bringen ? Sobald Vermögenswerte im Depot liegen sind diese pfändbar. Warte doch einfach bis Oktober 2024.
ein Depot mit Vermögensanlage stellt ein Fehlverhalten in der Wohlverhaltenspflicht der Insolvenz dar. Stellt ein Gläubiger rückwirkend fest, das Sie Vermögenswerte innerhalb dieser Phase zur Schuldentilgung vorenthalten haben.
Diese Frist würde ich auf 10 Jahre festlegen. Wenn ein Mahnbescheid vorliegt, dürfte diese Grenze auch 30 Jahre betragen! Beachten Sie es, weil sonst sie sich selber um die Zukunft betrügen.
Deshalb warten sie die Frist bis bis zum, Gerichtsbeschluss und Aushändigung des schriftlichen Urteils ab.
Bedenken Sie, die haben für die Restschuldbefreiung schriftlich zugesagt, alles Geld oberhalb des § 850 c ZPO an alle Gläubiger auszukehren!
Allerdings wäre wohl ein Bausparvertrag zum Abgreifen der vL und der Zulage über die Steuer, wegen den Kosten möglich.
So wäre ein Abschluss mit 50.000 € deren Sparen, mit vL und Zulagen deren Guthaben darf aber erst nach dem 11.2024 die grenze 0 € Guthaben übersteigen.
Alternativ wäre ein VBL-Vertrag, mit 40 € Sparrate monatlich möglich.
Aber wie beschrieben beide Verträge dürfen auf keinen Fall vor der Entlassung aus dem Insolvenzverfahren, die Guthabensgrenze von 0 € überschreiten! Auch nicht Bruchteile von einem € davon.
Mir sind Fälle bekannt, wo Fehler von 1,89 € zu tausende € von Schadensersatz führten.