ich habe eine Frage zur Teilung eines Bausparvertrages. Ich habe einen D maxx von 2013 mit einer Bausparsumme von 100.000€.
Ein Teil der Bausparsumme ist bereits eingezahlt und ich möchte diesen Vertrag nun teilen und zuteilen lassen.
Dazu war ich beim BHW Berater. Dort bekam ich die Rückmeldung, das BHW einer Teilung von solchen "alten" Verträgen nicht
zustimmen würde. Mir wurde ein neuer Vertrag empfohlen, mit einer Sonderzahlung aus dem alten Vertrag.
Dabei fällt dann eine neue Abschlussgebühr an und ein Vorfälligkeitsdiskont für den Übertrag...
In den Bedingungen zum D maxx steht dazu:
§13 Teilung, Zusammenlegung, Ermäßigung, Erhöhung von Bausparverträgen
(1) Teilungen, Zusammenlegungen, Ermäßigungen oder Erhöhungen von Bausparverträgen bedürfen als Vertragsänderungen der Zustimmung der Bausparkasse.
Würde BHW in einem solchen Fall der Teilung zustimmen bzw. diese Verweigern?
Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir mit Euren Erfahrungen weiterhelfen könnt.
Hallo,
das ein Berater gerne einen neuen Bausparvertrag abschließt, ist klar. Der bringt ihm wieder Geld ein.
Ich habe in den letzten Wochen auch ein Bauspardarlehen aufgenommen und nachdem alles durch war hat er gefragt, ob ich denn nicht einen neuen Bausparvertrag abschließen will. Die Sparzinsen sind natürlich unter aller Kanone.
Hast du einen Onlinezugang?
Dann würde ich einfach mal aus dem System heraus BHW anschreiben und bitten ein entsprechendes Formular zukommen zu lassen.
Dann weist du mehr.
Der Vertrag wird nicht zu teilen sein, bzw. wird die BHW dieser nicht zustimmen. Hintergrund: Das sind hochverzinsten Verträge mit Bonusoptionen, teils Rückertsattungen der Abschlussgebühr, diese will man loswerden, mit einer Zustimmung zur Teilung erreicht das die Bausparkasse nicht.
1. Teilbausparsumme mit Guthaben und gewünschter Bausparsumme im bisherigen Tarif, gegebenenfalls Wahlzuteilung
2. Teilbausparsumme "Rest", hier muss dann allerdings in den aktuellen Tarif gewechselt werden damit die Bausparkasse der Teilung zustimmt.
Alternative: Reduzierung der Bausparsumme auf die gewünschte Höhe......
Teilungen und Reduzierungen sind Vertragsänderungen und damit geht der Anspruch
auf den Bonus verloren. Eine Teilung macht hier keinen Sinn meiner Meinung nach.
Eine Reduzierung und dann den Vertrag in die Zuteilung zu führen sehr wohl.