Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten nach Beitragsreduzierung
Hallo Zusammen,
evtl. gibt es ja schon eine Antwort auf meine Frage, aber ich finde sie nicht.
Es geht hier um eine Fondgebundene Risikolebensversicherung (Basisrente).
Bei Abschluss des Vertrages wurden die Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten auf Basis der Gesamtbeitragssumme festgesetzt.
Diese Kosten werden natürlich bei jeder Erhöhnung der Beiträge bzw. durch die Dynamik immer höher und entsprechend angepasst.
Wenn ich jetzt den Beitrag auf ein Minimum reduziere, wie verhält es sich dann wenn der zu erwartende Gesamtbetrag deutlich geringer ausfällt und dieser als Bemessungsgrundlage für die Kosten genommen wird?
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#4
Marc2512
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AW: Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten nach Beitragsreduzierung
Die Kosten sinken entsprechend mit der reduzierten Beitragssumme. 5% von 200 EUR monatlich oder halt entsprechend z.B. 5% von 25€. 5% bleiben gleich...
AW: Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten nach Beitragsreduzierung
In den Verbraucherinformation der Versicherung steht nur etwas von sich änderdenden Kosten bei Einzahlungen, Erhöhungen und Dynamik. Nichts davon bei Beitragsreduzierung.
Wenn die Kosten auf Grund einer neuen Beitragssumme sinken und bereits viel mehr an Kosten bezahlt wurden als hinterher zu zahlen wären, was passiert dann mit der Differenz?
Ist ein sehr teurer Vertrag (denke ich). Jede Dynamik, jede Mehrzahlung frisst 16% vom Mehrbeitrag.
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#6
Marc2512
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AW: Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten nach Beitragsreduzierung
Die Kosten werden immer direkt mit dem Beitrag verrechnet. Anfangs höherer Beitrag = entsprechend höhere Kosten in Summe , niedrigerer Beitrag = weniger Kosten anteilig eben.
Macht ja kein Sinn für z.B. 100 EUR Beitrag 20 EUR Kosten zu verrechnen und nach der Reduzierung auf z.B. 30 EUR ebenfalls noch 20 EUR zu verlangen. Das macht keine Versicherung. Bei Zuzahlungen werden ebenfalls wieder Kosten fällig, je nach Höhe der Einmalzahlung.
PS. Beim Abschluß wird eben kalkuliert, daß ein Beitrag X bis zum Ende bezahlt wird. Daraus errechnet sich der Kostenblock. Die Versicherung kann ja nicht ahnen, daß der Beitrag reduziert wird. Bei der nächsten Abrechnung werden die Kosten wieder ausgewiesen. Die müssten dann geringer sein als zu Beginn.
Ansonsten würd ich mal bei der Gesellschaft direkt anfragen.
16% kann fast nicht sein. Normalerweise bei einem load-Vertrag ca. 5% Abschlußkosten verteilt auf die ersten 5 Jahre zzgl. Verwaltungskosten laufend aus dem Fondswert...
AW: Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten nach Beitragsreduzierung
Bei der dynamischen Erhöhung von 3% werden hier die zusätzlichen Abschluss- und Vertriebskosten auf 5 Jahre verteilt abgerechnet. Die Verwaltungskosten schlagen jährlich mit einem kleinen Betrag zu Buche.
Beispiel 2023:
Erhöhung 17,39 EUR.
Abschluss- und Vertriebskosten insgesamt 112,80 EUR
Verwaltungskosten jährlich 27,12 EUR
21 Jahre Restlaufzeit.
In 21 Jahren zahle ich also 4382,28 EUR mehr ein.
Kosten dafür 112,80 + 21*27,12 = 682,32 EUR = 15,57% vom Einsatz.
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#9
Marc2512
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AW: Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten nach Beitragsreduzierung
Die Verwaltungs- und Vertriebskosten sind aber für den Gesamtvertrag nicht nur für die Dynamikerhöhung? Mich würde immer noch der Anbieter interessieren
Ansonsten Verbraucherzentrale kontaktieren, die Prüfen sowas zur Not. Aber ich kann mir 16% nicht vorstellen, da ist irgendwo ein Denk/ Rechen/Verständnisfehler.
AW: Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten nach Beitragsreduzierung
Bedauerlich ausgerechnet die Ergo,
Aber zur Frage: "Grundsätzlich gilt hier, gekauft wie gesehen"!
Demnach haben sie das Recht erworben: "Soviel zu sparen, wie vereinbart!" Da die Kosten sich aus der Wertungssumme errechnet. Bedarf es hier eine Erklärung von ihnen, sonst scheitern sie völlig.
Hat man als Grundvertrag zum Beispiel: 40 Jahre und monatlich 100 € abgeschlossen, ergibt dies 48.000 € Grundsumme laut Vertrag werden im Regelfall nur 35 Jahre als Basis der Berechnung verwendet.
Demnach werden nur 42.000 € als Wertung verwendet! Auch hier bedarf es noch mehr Rechnen denn einmal gibt es als Provision die 2,5 % oder die 4,00 % Wertung. Alles andere darüber lässt sich nicht steuerlich von der Versicherung absetzen.
Demzufolge sind:
die 42.000 € mal mit 2,5 % Provision berechnet sind dies 1.050 €, dies ist verdient in 1/60 Schritten, monatlich je Rate (pro rata temporis).
die 42.000 € mal mit 4,0 % Provision berechnet sind dies 1.680 €, dies ist verdient in 1/96 Schritten, monatlich je Rate (pro rata temporis).
Aber die Gesamtkosten können nur größer sein! Hier würde nur eine 0 % Modellrechnung über die gesamte Laufzeit, ergeben, die Gesamtkosten des Ursprungsvertrages.
Zudem muss wegen und auch den gesetzlichen Kosten, eine Bestandsprovision gezahlt werden, die meist bei 2 % p. a. ab dem 24.Monat anfällt.
Hat der Kunde die ersten echten 10.000 € angespart, soll fallen Kosten von 200 € jährlich an. Diese wird größtenteils nur gehälftet an den Vermittler weitergegeben. Damit sind alle Kosten abgegolten.
Die Frage ist, die mir auffällt? Was haben sie für einen Vertrag abgeschlossen? Eine Basis-Versicherung oder eine Privat-Versicherung? Beide Varianten gibt es als FLV!
Zum Thema Beitrag nun da unterliegen sie einen Denkfehler! Bei jährlich 3,00 % Steigerung, fallen sie wirtschaftlich auf die Schnauze, mit eigen Vorsatz, weil die den Beitrag zuletzt nicht mehr zahlen können!
Denn der Beitrag steigt jährlich um 3,00 % p.a., demnach ist der Endbeitrag wie folgt zu berechnen, und zwar 1,03 Hoch 21
Bei der dynamischen Erhöhung von 3 % werden hier die zusätzlichen Abschluss- und Vertriebskosten auf 5 Jahre verteilt abgerechnet. Die Verwaltungskosten schlagen jährlich mit einem kleinen Betrag zu Buche.
Beispiel 2023:
Erhöhung 17,39 EUR.
Abschluss- und Vertriebskosten insgesamt 112,80 EUR
Verwaltungskosten jährlich 27,12 EUR
21 Jahre Restlaufzeit.
In 21 Jahren zahle ich also 4382,28 EUR mehr ein. Kosten dafür 112,80 + 21* 27,12 = 682,32 EUR = 15,57 % vom Einsatz.
Zzgl. Fondskosten natürlich ca. 1,55 %
Evtl. habe ich aber auch einen Rechenfehler?
Ja und einen gewaltigen! Denn der Beitrag wird auf 1.050 € monatlich steigen, weil Sie jetzt 2023 Erhöhung 17,39 EUR bezahlen werden. Sind die 17,40 € monatlich, die ersten 3,00 % so muss die Sparrate das 33-fache sein, um den Grundbetrag die erste Rate zu ermitteln. So durfte der Beitrag monatlich oder jährlich bei 575,00 € liegen.
Allerdings, die Frage ist: "Gilt der genannte Beitrag für monatlich oder jährlich?" Denn Beitrag wird auf 1.050 € monatlich oder jährlich steigen und die Gesamtsumme 17.100 € oder 103.000 € als Ablaufsumme zustehen, inwieweit die Verzinsung dies vermehrt, das steht nur die Zockerbude "Börse" zu, denn die Laufzeit ist schon sehr nahe bei den 15 Jahren als Anlagezeitraum!
AW: Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten nach Beitragsreduzierung
Danke für die Antwort. Bei allem Respekt, ich habe mir das jetzt 2 mal durchgelesen und nicht alles verstanden.
Gekauft wie gesehen - ja, das ist wohl leider so. Wenn man null Ahnung hat, Vertreter generell nicht mag (weil sie immer nur Dein Bestes wollen) und dieser dann noch aus dem entfernten Familienkreis kommt, dann ist man manchmal blauäugiger als blau. Wahrscheinlich wusste er selber nicht so genau über das Produkt Bescheid.
Bei 40 Jahren werden im Regelfall nur 35 Jahre angenommen? Nein, hier nicht, hier wurde von Anfang an und immer mit allen Jahren ge-, bzw. berechnet.
Was habe ich für einen Vertrag abgeschlossen? Eine Basis-Versicherung oder eine Privat-Versicherung?
->
Fondsgebundene Rentenversicherung
VORSORGE Basis-Rente Fonds
Tarif: VHB51
Mittlerweile kenne ich die Verbraucherinformation fast auswendig: Alles zum Thema Gebühren verweist von Paragraph X auf Paragraph Y über Z und Q -> und am Ende steht dort: Eine Übersicht der jeweiligen Kostensätze senden wir Ihnen auf Wunsch zu.
Übersichtlich ist anders und hinterher ist man immer schlauer.
Jährlich 3% Steigerung und auf die Schnauze fallen. Naja, ich habe nicht nur 3% jährliche Steigerungen, auch mal eine Steigerung in Höhe von 35% selbst veranlasst, 4 Monate vor der Dynamik gemacht -> auf Anraten des Beraters, dabei gekoppelt noch eine Einmalzahlung in Höhe von 2500 €.
Deswegen auf die Schnaue fallen? Deswegen bin ich wohl hier gelandet *g*.
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#15
bruno68
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AW: Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten nach Beitragsreduzierung
@sRehlers,
tatsächlich ist die alte biedere Masche aus den 70er mit IOS, 80er mit DVAG, 90er mit AWD und MLP. Es ändert sich nichts, immer auf der Suche in der Familie!
Es ist tatsächlich eine FLV Basis-Rente Tarif: VHB51 folgerichtig, wenn Sie nicht verheiratet sind ein volles Totalverlustgeschäft für Sie! Geben Sie lieber ihren "armen" Verwandten lieber das Geld bar, davon hat er mehr davon!
AW: Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten nach Beitragsreduzierung
Leider begreifen viele nicht, was es bedeutet Geld in eine Basisversicherung zu stecken,
- für die Kinder erstmal in der Gesamtsumme der Basisversicherung ein Erbausfall!
- Für den dem Empfänger ist eine Rentabilität niemals unter dem Aspekt der Gesamtlaufzeit rentabel! Da zu einem innerhalb der Sparphase zu wenig an Sozialbeiträge und Steuern gespart wird! Und zukünftig wegen höhere Sozialbeiträge und Steuern kein Spareffekt zu erwarten.
Hinsichtlich der Personengruppe war und ist der Selbstständige als Versicherter von Interesse! Da dieser nicht in die GRV zahlte! Den entsprechend wurde der jährliche Betrag auf mehr als 25.000 € maximiert.
Würde man jährlich die 25.000 € einzahlen, bei 30 bis 35 Jahre Laufzeit der Ansparphase wären ohne weiteres bei 750.000 bis 825.000 € als Altersvorsorge, 1,5 Mill. bis 1,85 Mill. € für zwei Personen!
Davon wäre allerdings nur max. 256.000 €/ 512.000 € Pfändungssicher!
Man braucht kein Idiot zu sein, um zu verstehen, das eine Basisversicherung für Sozialpflichtige völlig ungeeignet ist!
Denn bei einer Insolvenz wird auch aus einer Basisversicherung der nicht insolvenzgeschützte Beitrag herausgelöst und den Gläubiger zugeführt!
Weil aber die Basisversicherung aber nur aus unversteuerten und ohne Sozialbeitrag aufgebaut wird, wird im "Störfall" bei Voll- oder Teilauflösung nicht nur die Summe entnommen, die möglich ist, sondern dies führt gleichzeitig zu einer Steuer- und Soziallast.
Kann aus der Basis-Rente 40.000 € durch den Insolvenzverwalter entnommen werden, werden dafür weiter 20 % für die Rente, 20 % GKV, runde 17.000 € Sozialbetrag und weitere Steuern im Durchschnitt wohl bei 30 % rund 8.400 € Steuern.
Deshalb hat ja der Gesetzgeber bei Abschluss einer bAV-Versorgung, den AG zur Auszahlung seiner gesparten Sozialbeiträge gesetzlich verpflichtet.
Wie diese Sozial- und Steuerschulden bezahlt werden soll, verbleibt den Beitragszahler und Schuldner vorbehalten, denn aus der bAV noch Basisversicherung entnommene Geld geht direkt in die Abwicklung des Kunden zwecks Schuldentilgung für in die Schuldenpleite.
Weil eine Zinszukunft unsicher ist. Hat man eine bAV oder Basisversicherung und einen Zinsanstieg von bis 800 %, damit steht am Ende der Zinsfestbindung die Gefahr, dass die Anschlussfinanzierung mangels Einkommen schlicht weg platzt.
Selbst die gesetzliche geforderte Anschlussfinanzierung kann wegen der Mindestanforderung scheitern, an § 499 BGB oder den § 505 a-d BGB.
Denn der Zinsanstieg mindert den Objektwert und verteuert die laufenden Zinskosten bis oder über das dann aktuelle Einkommen hinaus!
Damit schließt sich für mich, als Darlehnsvermittler eine Hausfinanzierung, mit oder vorher einer bAV oder Basisversicherung grundsätzlich aus.
Man braucht sich nur die Bundes-Urteile aus den 2022/23 verfolgen, wo das "Vergessen", unterlassen, und auch beschönigen eine effektive Regressfalle für Vermittler!
Selbst auch die Vertragsform führt in die Haftung, so ist die digitale Antragsform, mangels Beweiskraft der Übergabe in ein Regressfall der Rückabwickelung führt.
Wer heute noch Darlehn wie vor 2016 vermittelt hat so viele zukünftige Vertragsleichen im Kundenstamm, das die IHK gezwungen ist diesen vom Markt zu nehmen. 2028 dürfte das erste Jahr sein.
AW: Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten nach Beitragsreduzierung
Vielen Dank für all die Antworten. Ich bin schon einiges weiter.
Es wird allerdings hier OT.
Ich warte jetzt mal ab wie dei ERGO das handhabt mit den Gebühren und Kosten.
Noch habe ich keine Info, außer das es seitens des Vertreters hieß das die Beitragswunsch auf das Minimum eingegangen ist, es aber evtl. doch noch mit dem alten Beitrag abgebucht wird weil Krankstand, Urlaub, Abteilungen haben viel zu tun usw.... mir kommen die Tränen....
Naja, ich habe die Beitragsreduzierung fristgerecht eingericht (1 Woche) - sollte die ERGO den alten Betrag einziehen lasse ich die Lastschrift zurückbuchen, ich bin ja keine Bank.
AW: Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten nach Beitragsreduzierung
Ich habe heute ein Angebot der ERGO bekommen.
Ich hatte ja um eine Betragsredzierung von 600 € auf 30 € gebeten.
Diese Beitragsreduzierung hätte zur Folge (Beträge grob gerundet):
Einmalig 30 €, jährlich bis zum Vertragsende 150 €. Zzgl. Fondsgebühren.
Ich bin im 8. Jahr (noch 21 Jahre Restlaufzeit), man sollte also meinen das ein Großteil der damals veranschlagten Gebühren auf Basis von 120000 € Gesamtbeitrag bzw. 350 € monatlich schon bezahlt sein müssten.
Zuletzt lag der Beitrag bei 600 € monatlich.
Nach der Reduzierung des Beitrages auf 30 € wird der Gesamtbeitrag bei ca. 60k liegen.
Die ERGO sieht das anders und haut noch einen drauf. Das werden dann wohl Anwälte klären müssen.
Was kotzen mich Versicherungsvertreter an, ohne jemandem etwas unterstellen zu wollen, der eine oder andere Versicherungsvertreter würde am liebsten auch kotzen.