Mieterträge der Zukunft einrechnen?

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  1. Avatar von dikoin
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    Standard Mieterträge der Zukunft einrechnen?

    Halli hallo,

    der Titel sagt schon alles.

    Kann ich ca. 150.000 € zur freien Verfügung aufnehmen, auswandern und für die Haushaltsrechnung die
    Mieteinnahmen meiner dann vermieteten Wohnung ( noch selbst genutzt) ansetzen ( Miete wird dann ca. 1600,- netto kalt sein)?
    Laufzeit sollte ca. 20 Jahre betragen

    Erstrangige Absicherung auf einer anderen Wohnung könnte dargestellt werden

    Verkaufen will ich ungerne weil
    a) die Schulden durch die Inflation weniger werden
    b) die Immobilie mir meinen Lebensabend sichern soll und später vererbt werden soll

    In 10 Jahren habe ich wohl durch andere, dann lastenfreie, Immobilien ca. 2500,- mtl. Mieteinnahmen mehr

    Sparkasse sieht meine Immobilien bei ca. 1,15 Mio Wert, gesamte Schulden dort sind jetzt ca. 350.000 €

    Zur Zeit noch ca 2.250 netto Einkommen durch Arbeit, fällt dann aber ja weg, Mieteinnahmen nach Finanzierungskosten ca. 550,- € ( 1650,-€)
    - Schufa Score bei 99,28%

    Bin selber Mitte 50, Krankenversicherung ist später sichergestellt durch andere Nationalität

    bin ein bisserl ratlos

  2. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Mieterträge der Zukunft einrechnen?

    Hallo,

    also ich würde das aktuelle Einkommen ansetzen und fertig. Ob du planst in Zukunft dann Einkommen in Höhe von 0 € oder 5.000 € zu verdienen, ist für die Bank uninteressant - so lang die Rate bezahlt wird.

    Du hast dann halt 500.000 € Gesamtschulden, was für ein reines Einkommen von 2.250 € recht hoch wirkt, aber mit den 2.500 € Mieteinnahmen erträglich scheint.

  3. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Mieterträge der Zukunft einrechnen?

    @dikoin,

    In welches Land soll es gehen? Wann geht es los? Denn zuerst kommt die Frage nach der Machbarkeit! Dann die Frage nach der oder einer ladungsfähigen Anschrift in Deutschland!
    Wer soll die laufenden Verpflchtigungen annehmen und wie bezahlen? Sprich Nebenkosten abwickeln?

    Wer soll die Rechtsvertretung vornehmen? Gegen Gerichte, Versicherungen und so weiter?

    Kommt später eine Rückkehr nach Deutschland überhaupt infrage, weil die GKV hier zwingend ist. Auch ist die Steuerpflicht noch zu klären, denn man ist der 183 Tage-Regel unterworfen. Keine Einreise ohne Krankenschutz, zumal hier auch kein Deutscher Pass vorliegt.

    Auch das Aufenthaltsrecht kann in Zuge des dauerhaften Auslandsaufenthaltes verlöschen, so wie die Arbeitserlaubnis! Und eine beschränkte Steuererklärung erlaubt auch kein Dauerbleiberecht in Deutschland.

    Also zuerst diese Fragen lösen, bevor man vor ein Scherbenhaufen seiner Altersvorsorge steht.

    bruno68

  4. Avatar von DavidJakob
    DavidJakob ist offline

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    Standard AW: Mieterträge der Zukunft einrechnen?

    Ich denke ebenfalls, dass es gut ist vorab solche grundlegenden Fragen zu beantworten. Immer vorher einen Fragenkatalog an sich erstellen, und diesen dann abarbeiten. Hole mir ansonsten in solchen Fällen, wenn's knackig wird, Unterstützung vom Fachmann. Outsourcing macht sich bezahlt am Ende.

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