Wechsel des Bürgen während der Laufzeit der Bürgschaft

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  1. Avatar von Motor-Freak
    Motor-Freak

    Standard Wechsel des Bürgen während der Laufzeit der Bürgschaft

    Vor zwei Jahren musste ich aufgrund eines Umzugs dem neuen Vermieter einen Bürgen für meine Miete anbieten. Zum damaligen Zeitpunkt bot sich meine Freundin an, mir diesen Dienst zu erweisen. Inzwischen haben wir fast keinen Kontakt mehr und ich wüsste gerne, ob es die Möglichkeit gibt, den Bürgen zu wechseln.

    Die Bürgschaft muß weiterhin bestehen bleiben, aber meine Eltern wären bereit, sie anstelle der damaligen Freundin zu übernehmen. Muss der Vermieter das akzeptieren???

    Herzlichen Dank für eure Hilfe!
    Motor-Freak

  2. Avatar von Cora
    Cora

    Standard AW: Wechsel des Bürgen während der Laufzeit der Bürgschaft

    Ob er muss, weiß ich nicht, aber warum sollte er ablehnen,
    wenn deine Eltern in der Lage wären, die Miete zu übernehmen?

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