EU plant Weiterbildungspflicht für Anlageberater
Seit EU-Kommissarin Mairead McGuinness ihre Kleinanlegerstrategie vorstellte, kreist die Diskussion vor allem um das partielle Provisionsverbot im Wertpapiergeschäft. Doch das Gesetzespaket reicht weit darüber hinaus.
Die Europäische Kommission sieht im Rahmen ihrer Kleinanlegerstrategie eine Weiterbildungspflicht für Anlageberater vor. Darauf weist der Vermittlerverband AfW hin. Demnach müssten "Personen, die im Namen einer Wertpapierfirma Anlageberatung durchführen oder über Finanzinstrumente informieren", über die "erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen", um ihre Beratungspflichten erfüllen zu können, so der AfW.
Diese Kenntnisse und Fähigkeiten, die in einem neuen Anhang V der Finanzmarktrichtlinie Mifid spezifiziert werden, müssten durch regelmäßige berufliche Weiterbildung und Schulungen auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Dafür sieht der Vorschlag der Kommission jährlich mindestens 15 Stunden vor.
Finanzanlagenvermittler formal nicht betroffen
Der Verband betont, dass diese Pflicht formal nicht für Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung gilt, sondern nur für Berater, die im Namen einer "Wertpapierfirma" tätig werden – gemeint sind damit Banken und Haftungsdächer. An anderer Stelle spreche die EU-Kommission allerdings allgemein von "Financial Advisors" und unterscheide nicht zwischen verschiedenen Vertriebsformen.
Im Endeffekt sei es an der Bundesregierung zu entscheiden, ob auch die Finanzanlagenvermittler unter die Weiterbildungsverpflichtung fallen, sagt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. "Dafür müsste die Finanzanlagenvermittlungsverordnung angepasst werden." Zuständig sei das Bundeswirtschaftsministerium, das bekanntlich von einem grünen Minister geleitet werde. "Sein für dieses Thema zuständiger Staatssekretär Sven Giegold dürfte eher zu einer strengen Auslegung des Brüsseler Textes tendieren", vermutet Rottenbacher. "Eine Weiterbildungspflicht für Finanzanlagenvermittler erscheint daher wahrscheinlich."
"Frühestens in zwei Jahren" gelten die neuen Regeln
Der Entwurf muss noch von der EU-Kommission verabschiedet sowie vom Europäischen Parlament und dem EU-Rat beschlossen werden. "Damit ist mit einem Inkrafttreten frühestens in zwei Jahren zu rechnen", so der AfW.