Sondertilgung vs Festgeld

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  1. Avatar von ZehWeh
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    Standard Sondertilgung vs Festgeld

    Im Oktober diesen Jahres können wir erstmalig unserer Anschlussfinanzierung in Höhe von 116.000€ eine vereinbarte Sondertilgung von 10% des Kreditbetrags leisten. Das Darlehen läuft mit 0,56% auf 10 Jahre Sollzinsbindung seit letztem Jahr.

    Nun sind die Zinsen gestiegen und ich stelle mir die Frage ob ich das Geld nicht besser in eine Festgeldanlage stecke. Momentan fallen für das Darlehen im ersten Jahr 620€ Zinsen an, im 2. Jahr noch 557€ wenn man das Darlehen so weiter laufen lässt.
    Wir zahlen monatlich immer das was an Geld übrig ist auf ein separates Konto und leisten von da die Sondertilgung, aktuell sind dort etwa 17.000€, bis Oktober dürften es an die 20.000€ sein.

    Und da fange ich eben an nachzudenken. Grundsätzlich sagen wir, das Schulden als erstes bedient werden müssen, je schneller wir schuldenfrei sind, desto besser (finanzielle Verantwortung). Bei 4% Festgeld-Zinsen gäbe das einen Ertrag von 800€, abzüglich Steuern blieben 600€ übrig (der Freibetrag wird durch ETF Verkäufe bereits ausgeschöpft). Wir würden jedenfalls mit diesen Zinsen die Darlehenszinsen bereits komplett ausgleichen und nächstes Jahr könnten weitere 10.000€ in Festgeld angelegt werden !

    Eine Sondertilgung wären 11.600€ (10%) und würde die jährliche Zinslast um gerade mal 65€ senken. Jetzt ist es aber so, das wir planen ab dem 2. Quartal nächstes Jahr ein neues Haus zu suchen und das bisherige verkaufen möchten. Da das Haus in einer Großstadt steht und wir raus aufs Land wollen wird der Verkaufspreis klar höher sein als der Kaufpreis der neuen Immobilie und das Ziel ist es auch mit dem Verkaufspreis sowohl die neue Immobilie als auch die alte komplett zu bezahlen. Das bedeutet dann natürlich Vorfälligkeitsentschädigung und hier kommt es ja darauf an wie hoch noch das offene Darlehen ist. Durch geleistete Sondertilgungen würde diese also sinken. Wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung sein wird lässt sich jetzt ja kaum sagen, im Vertrag stehen ein paar Beispiele je nachdem ob das allgemeine Zinsniveau steigt oder sinkt. So wie ich es verstanden habe sinkt die Vorfälligkeitsentschädigung, wenn das Zinsniveau steigt (was ja aktuell der Fall ist). Nach 1 Jahr würde die Entschädigung etwa 3000€ betragen wenn das Zinsniveau um 33% steigt, wo man aktuell ja bereits weit drüber ist.

    Ein weiterer Vorteil für die Festgeldanlage wäre, das wir dann über mehr Eigenkapital verfügen würde, denn wir müssen sehr wahrscheinlich Zwischenfinanzieren, allerdings müssten wir die FG Anlage dann so wählen, dass das Geld rechtzeitig verfügbar wäre ! Für die Haussuche kalkulieren wir 1-2 Jahre, so das wir evtl. Ende 2024 oder 2025 umziehen !

    Was würdet ihr machen oder hat jemand evtl. eine ähnliche Situation gehabt oder mache ich mir einfach zu viele Gedanken wegen der paar € an Zinsen ?

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Sondertilgung vs Festgeld

    Was für eine komplexe Aufgabe ZehWeh,

    Benennen wir das Elend erstmal

    1) 1 Darlehn mit 116.000 € und 0,56 % p.a über eine Teilablöse von 10 % der Schuld!

    Dieser Gedankengang ist zwar richtig, aber bei ihnen nicht zielführend! Die Lösung wäre eine andere nämlich die vollständige Tilgung ohne die VFE!

    Begründung ist: "Die Wiederanlage der 116.000 € als Darlehn würde aktuell bei 60 % Beleihung, 10 Jahre fest 5,20 % p.a. den Gläubiger einbringt. 6.032 € p.a.!" In 10 Jahren beim Volltilger ca. 30.160 Zinsen kosten würde!

    Aktuell: "Das aktuelle Darlehn über 116.000 € als Darlehn würde aktuell bei 60 % Beleihung, 10 Jahre fest 0,56 % p.a. den Gläubiger einbringt. 0.650 € p.a.!" In 10 Jahren beim Volltilger ca. 3.250 Zinsen

    Für den Gläubiger wäre es lukrativer einer vorzeitig Vollablösung zuzustimmen, genau genommen 26.500 €, selbst wenn dieses Geld nicht als Darlehn verausgabt wird, so wäre die Kreditaufnahme bei der Bundesbank oder EZB-Bank mit den aktuellen Zinssätzen mit 4,00 % p.a. immer noch ein Zinsgewinn!

    Alternativ könnte die EK-Einlage des Gläubigers mit dem Geld angehoben werden, was wiederum eine Kreditausweitung oder eine Zinsverbilligung zulässt!

    Die Differenz von ihren Zinsen 0,56 % p.a. zu aktuellen von 5,2 % p.a. entspricht mindestens eine Verteuerung 928 %.


    Auch die "weichen" Faktoren sind zu beachten, so ist die schriftliche Erlaubnis zur vollständigen Tilgung, eine einvernehmliche Vertragsveränderung, die einen möglichen Widerrufs-Joker in diesen Darlehnsvertrag für alle Zeit zerstört.

    Dementsprechend ist wegen der Zinssteigerung ein Abwägen nötigt, zwischen Tilgung (Kapitalverlust für das 2.Objekt auf dem Lande).
    Aber auch das Problem beim Verkauf kann der vorbedachte Verkaufspreis, wegen der gestiegenen Zinsen utopisch sein.

    Daher sollte der Verkauf und Kauf separat erfolgen. Dafür sollte ein Wertgutachter bestellt werden, um den finanzierbaren, definierten Verkaufspreis per Wertgutachten zu ermitteln. Analog gilt dies dazu auch für das Kaufobjekt!

    Einmal nicht zu wenig beim 1.Verkauf zu verlangen und beim 2.Kauf, nicht zu viel bezahlen.

    bruno68

  3. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

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    Standard AW: Sondertilgung vs Festgeld

    Hallo ZehWeh,

    kostet die Auskunft, was ihr an Vorfälligkeitszinsen bezahlen müsst Geld? Falls der Betrag überschaubar ist, würde ich das auf jeden Fall mal machen - denn wie Bruno richtig schreibt könnte es sein, dass die Bank froh ist, wenn sie euer günstiges Geld zurück hat.

    Interessant wäre vielleicht noch zu wissen, wie viel eure aktuelle Immobilie in etwa Wert ist und was die neue kosten soll. Meine Hintergedanken wären, dass die alte Immobilie im Mietkaufverfahren verkauft wird.
    Wenn man mal annimmt, dass euer Haus 500.000 € Wert ist und ihr eine Mietrendite (vor Steuern) von 5% erzielt, dann müsste der Mieter rund 2.000 € monatlich bezahlen.
    Wenn ihr für das neue Haus 300.000 € zu 4% aufnehmen müsst, dann wären es anfänglich gerade mal 1.000 € Zinsen pro Monat - und eben 50 € für das alte Darlehen - aber ein Überschuss von knapp 1.000 €.
    Wenn ihr Alternativ die rund 100.000 € (Differenz vom Wert des alten Hauses abzgl. Restdarlehen (also 400.000 €) abzüglich den Wert des neuen Hauses) zu 4% anlegt, dann landet ihr nur bei knapp 300 € pro Monat.

    Wenn überhaupt würde ich bei eurem Darlehenszins eine Sondertilgung so spät wie möglich machen, also irgendwann im Dezember.

    Da man bei der Haussuche nie weiß, wie schnell es geht, würde ich das Geld lieber auf einem Tagesgeldkonto parken. Auch wenn die Banken die tollen Aktionszinsen von 3,X% nur für 6 oder 9 Monate geben, seid ihr so einfach flexibler und könnt zugreifen, wenn euch die geeignete Immobilie über den Weg läuft.

    Ich habe als es um meine Anschlussfinanzierung ging (28.000 € Restschuld von ursprünglich 50.000 €) das Darlehen vor 2 Jahren auf 100.000 € zu 0,85% aufgestockt. Damals lag das Guthaben zu 1% im Bausparvertrag. Jetzt nehme ich das Bauspardarlehen (26.400 €) zu 1,9% auf, um was am Haus zu machen, sodass ich mein Geld deutlich höher verzinst sparen kann.

    Ich kann also gut mit werthaltigen Schulden leben und lasse gerne das Geld oder die Immobilie für mich arbeiten.

  4. Avatar von ZehWeh
    ZehWeh ist offline
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    Standard AW: Sondertilgung vs Festgeld

    Laut Vertrag ist die Auskunft über die höhe der VFE kostenpflichtig, es steht aber nirgendwo wie viel das genau ist.

    Es ist für den geplanten Hauskauf noch weiteres Kapital von ca. 40.000€ vorhanden und die Schwiegermutter könnte auch nochmal 60.000€ beisteuern, allerdings ist das aktuell in ETF angelegt.

    Da unser Haus ein Reihenhaus ist lässt sich der Wert gut einschätzen. Baugleiche Häuser gehen hier aktuell für 550.000€ weg
    Bisher in Immoscout gefundene interessante Objekte, die unseren Vorstellungen entsprechen kosten etwa 400.000€ inkl. Kaufnebenkosten max. 450.000€, ein Überschuss wird also definitiv vorhanden sein.

    Mit der Mietrendite habe ich so nicht ganz verstanden, wir wollen unser aktuelles Haus ja verkaufen und nicht vermieten. Habe vergessen zu erwähnen, das es keinen Zwischenumzug geben wird. Der Umzug soll direkt vom alten ins neue Haus stattfinden.

    Ein Mietkauf für das neue Haus wäre vermutlich eine gute und bequeme Lösung aber man grenzt die Anzahl der Objekte damit doch schon sehr ein.

    Nochmal auf das Festgeld zurück, denke ich ist das wegen der zeitlichen Bindung keine gute Idee wäre. Wenn die Traumimmobilie auftaucht muss Kapital sofort verfügbar sein. Alternativ könnte man es in einen Geldmarkt-ETF stecken was aktuell so 3,x% p.a.. bringt was die Zinsen des Darlehens ebenfalls komplett ausgleichen würde. Die Frage ist nur ob sich das lohnt, das alte Darlehen tilgen müssen wir so oder so. Am Ende ist halt die Frage wie stark sich die Sondertilgung auf die VFE auswirkt, ich vermute so gut wie gar nicht, denn so wie Bruno es ja bereits sagte hat die Bank durch das zurückgezahlte Kapital einen enormen Zinsvorteil und müsste die VFE eigentlich komplett erstatten. Die Frage ist halt ob sie das macht ! Da werde ich dann eh nicht drum herum kommen zu gegebener Zeit mit der Bank in Kontakt zu treten !

    Pfandtausch ist laut Vertrag übrigens ebenfalls möglich, falls das wichtig ist.

  5. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Sondertilgung vs Festgeld

    Also, mal langsam der Reihe nach:

    1. Die Bank will dein günstiges Geld nicht zurück, die Bank hat bei der Darlehensvergabe immer die gleiche Gewinnspanne, weil sie umgekehrt dein Darlehen auch für die Laufzeit refinanzieren musste (zu einem sehr biligen Zins).

    2. VFE wird definitiv gar nicht fällig werden. Banken verwenden hier eine Soll-Haben Methode d.h. die Bank berechnet ihren Zinsschaden ./. was die Bank für das zurück bezahlte Geld an Zinsen bekommt, wenn dieses bis zum laufzeitende angelegt wird (Pfandbriefe). Da sich das Zinsniveau so entwickelt hat, wird definitiv keine VFE fällig werden.

    3. Mietkauf: Ist idR für Privatverkäufer steuerlich extrem schlecht. Die höhere Zahlung (Mietzahlung + Anteil am Eigentum) muss voll als Einnahmen versteuert werden. Im Gegensatz dazu bleibt der Gewinn aus dem Verkauf steuerfrei bei einem Verkauf, bei Mietkauf nur der Restverkaufswert. Ihr habt Eigennutzung d.h. 3 Kalenderjahre müsst ihr die Immobilie im Besitz gehabt haben.

    4. Eine Sondertilgung lohnt sich definitiv nicht. Sogar ein gutes Tagesgeldkonto bringt 2,x%. 1 Jahr Festgeld ist halt so eine Sache. Mehr Zinsen, aber eben auch bis Ende 2. Quartal 2024 dann gebunden. Wenn ihr ab 2. Quartal 2024 schauen wollt, nun ja, wie du willst.

  6. Avatar von ZehWeh
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    Standard AW: Sondertilgung vs Festgeld

    Danke für die hilfreichen Antworten.

    Wir sind jetzt vorerst zu dem Entschluss gekommen erstmal keine Sondertilgung zu leisten. Ist zwar ärgerlich, da wir extra auf die höhere Sondertilgungsmöglichkeit bestanden und dafür einen höheren Zins bezahlt haben. Bei 5% Sondertilgung hätten wir 0,39% Zins erhalten aber kann man ja vorher nicht wissen und macht den Braten nun auch nicht fett. Die VFE wird ja vermutlich nicht anfallen und 1 Sondertilgung sollte sich nicht viel darauf auswirken. Wir haben ja auch immer Zeit bis zum 01.10. eines Jahres die Sondertilgung zu leisten.

    Festgeld ist aber auch raus, weil wir damit nicht flexibel auf das Geld zugreifen können.

    Stattdessen wird das Geld dann jetzt in sicheren Anlagen, wo es schnell verfügbar ist, geparkt, Geldmarkt-ETF, Tagesgeld, evtl. Flexgeld. So steht uns für den Hauskauf mehr EK zur Verfügung.

    Alles weitere schauen wir dann nächstes Jahr.

  7. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Sondertilgung vs Festgeld

    Sehr ungenau alles,

    zwar entsteht ein Zinsschaden, aber nicht, für die Bank, die bei Wiedervergabe der Zinssumme einen Zinsanstieg von 928 % erhält. Dementsprechend hat der Kunde den Zinsschaden nicht die Bank.

    Die VFE muss demnach von der Bank an den Kunden fließen, zumindest 50 % also 13.500 €, die den Kunden zusteht. Unbestreitbar wäre hier das maximal 1,99-fache der noch zu zahlenden Zinsen der Bank zustehen.
    Aber dies wäre mit den gesetzlichen vorgeschriebenen eff. Darlehnszinssatz unvereinbar und damit null und nichtig. Und wenn es richtig gelesen habe, sagt ZehWeh aus:
    Laut Vertrag ist die Auskunft über die Höhe der VFE kostenpflichtig, es steht aber nirgendwo, wie viel das genau ist.
    Hiermit dürfte die Frage schon geklärt sein, dass überhaupt keine Kosten anfallen dürfen, weil weder Kosten für Berechnung noch selbst die Kosten für die VFE bekannt sind.
    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 307 Inhaltskontrolle
    (1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.
    (2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung

    1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
    2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

    (3) Die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 308 und 309 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. Andere Bestimmungen können nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.

    § 308 Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit

    § 309 Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
    Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
    Deshalb nennt man es Normenkontrolle, weil alles was außerhalb der Norm unwirksam ist!

    Auch wird verkannt, dass beim Ver- und Kauf zwei Verträge, den Notaren vorgelegt werden müssen. Und beide Verträge mindestens 14 Tage dem Notar vorliegen! Aber weil der Verkauf nichts mit dem Kauf des 2.Objekt, kann die Wartefrist unerwartet lange werden!

    Auch die beiden Finanzierung können zerfallen, denn bei dieser Ausgangslage muss zuerst das 1.Objekt verkauft werden, um eine Innenfinanzierung statt eine Fremdfinanzierung zu ermöglichen.

    Aber der Zeitpunkt Geldfluss des Gläubigers ist aber ungewiss, weil dieser ohne eine Grundbucheintragung kein Geld überweist! Aber der Gläubiger von (ZehWeh), wegen der Restablösung keine Grundschuldabtretung vollziehen darf! Der vorhandene aktuelle Schuldschein dahinter muss ja bezahlt werden.

    Damit fehlt das Geld für die sofortige Innenfinanzierung des neuen Kaufobjektes! hier muss man dann auf einen flexiblen Darlehnsbetrag zurückgreifen! Deren Tarife "bis auf Weiteres" oder "Zwischenfinanzierung" lauten:

    - baw. sind bei 100 % Finanzierung eff. 6,21 % p.a., bis zu 5 Jahren zu zahlen
    -Zwischenfinanzierung sind bei 100 % Finanzierung, 5 Jahre fest, eff. 5,85 % p.a. zu zahlen

    Nimmt man nur die Summe von 400.000 €, fallen monatlich 2.070 € Zinsen an. Max. 59 Monate da sind 122.130 Zinskosten möglich!

    Man muss bedenken, das ein Termin beim Notar nötig ist, das Warten auf den Grunderwerbsbescheid, die Überweisung zu Bezahlung, die Mitteilung an den Notar das ein Kauf erlaubt ist. Aber das Geld von Käufer ist noch nicht da,
    Aber das neue Objekt muss auch bezahlt werden, gleiches Spiel.

    So wie Zeh Weh es plant, ist ein Platzen wegen zu hoher Risiken möglich, denn ein Recht auf Weiternutzung des Alten Eigentum gibt es wegen des Verkaufs nicht. Ein zwischen Umzug wäre unumgänglich oder eine der Wohnungslosigkeit steht im Raume!

    bruno68

  8. Avatar von ZehWeh
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    Standard AW: Sondertilgung vs Festgeld

    5 Jahre wird es mit dem Verkauf mit Sicherheit nicht dauern, man muss daher den Teufel nicht an die Wand malen. Das Haus steht in sehr guter Lage und ist noch nicht einmal 11 Jahre alt. Baugleiche Häuser sind hier nach max. 5-6 Monaten verkauft, meistens schneller, mache mir daher keine Sorgen, das wir für das Haus keine Käufer finden !

    Wie wir das ganze finanzieren werden wir uns aber erst nächstes Jahr genauer mit befassen und wenn uns die Zwischenfinanzierung 20-30.000€ kostet ist das durchaus verkraftbar, auch da ist das extra Kapital, welches nun angespart wird dann vorteilhaft. Wir haben das Haus vor 10 Jahren für 240.000€ gekauft und es ist jetzt mehr als doppelt so viel wert.

    Das Ziel wird es sein das nach dem Kauf alles abbezahlt ist. Für evtl. Modernisierungen z.b. eine Photovoltaikanlage kann man dann immernoch einen Modernisierungskredit aufnehmen ! Darüber müssen wir uns jetzt aber noch keine Gedanken machen.

  9. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Sondertilgung vs Festgeld

    Nein ZehWeh,

    Nein, ich zähle nur auf, was der Gesetzgeber nur vorschreibt! Der Gesetzgeber schreibt eine 14-tägige Wartezeit für jeden Kaufvertrag vor! Dies ist nicht verhandelbar. Eine unterschiedliche Einreichung führt zu unterschiedlichen Notarterminen.
    Auch ist eine Bezahlung der Grunderwerbsteuer an das Finanzamt, ist abhängig von Notar und vom Amtsgericht, wie hoch, da der aktuelle Arbeitsanfall ist.

    Bezugnehmend auf meine Tätigkeit als Darlehnsvermittler, habe ich nie erlebt, das eine Darlehnsanfrage bei der ersten Abgabe vollständig und korrekt war!
    Es fehlte immer etwas, weil sich die Darlehnsbedingung selbst während bei der Finanzierungsfindung ändern können.

    Zudem werden die Darlehnsverträge nicht alleine von einem Darlehnssachbearbeiter zugesagt! Faktisch läuft die Vergabe von den Darlehen wie folgt ab:

    1) Der Sachbearbeiter prüft Vollständigkeit und Richtigkeit! Ist alles richtig, geht der Antrag in die Darlehnsvermittlungsteam, und zwar einmal wöchentlich!

    2) Hier wird die Geldmenge verteilt, jeder Sachbearbeiter ein Antrag vor, wird dieser mit der Mehrheit durchgewunken, ist die Finanzierung fast durch.
    Beträgt die Summe 1 Mrd. € und kostet jede Finanzierung 500.000 € ergibt dies 2.000 Darlehensverträge, die Finanzierbar sind. Das Dumme wird man, wenn man nur der 2.001 Kunde ist. Das heißt eigentlich warten! Warten bis zum nächsten Folgetermin, auf die nächste Woche oder gar Monat.

    Wieder ein Zeitverlust für Käufer!

    Meine Antworten sollen nur ihnen aufzeigen, wo und wie viel ihre Überlegung kosten könnten!

    1) Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung, in Höhe von 1,99-fachen der Zinsrestschuld?
    2) Verzicht auf eine Entschädigung, wegen vorzeitiger Rückzahlung der Restschuld?
    3) Das Risiko einer Zwischenfinanzierung, mit 1/4-jähriger Zinsanpassung, für max. 59 Monate einzugehen!
    4) Das Risiko der Wohnungslosigkeit von mehreren Wochen/Monate? Alternativ wäre die Übernahme der anfallenden Zinskosten, bis zum Umzug!
    5) und was passiert, wenn innerhalb von Wochen/Monaten keine neue Bleibe gefunden wird?

    6) Bedenken Sie der Käufer ihrer Immobilie, steht unter finanziellen Druck, denn er muss ja weiterhin seine Altmiete weiterbezahlen, was in der Berechnung der seiner Finanzierung nicht vorgesehen ist!
    Daher wird er die Miete auf die Zinsrate abstellen und auf Sie umlegen müssen.
    Auch ist zu beachten, dass der Darlehnsgeber vertraglich den Kauf für privatwirtschaftlicher Nutzung unterschrieben haben, für die gewerbliche wohnwirtschaftliche Nutzung, damit ist einen Zinszuschlag von bis 0,5 % p.a. fällig!

    So stellt sich die Frage für mich: "Ob Sie und Ihr Mann bereit sind, aufgrund des im 1. Beitrages vorgeschlagen Weges, das Risiko dieses Weges, mit bis zu 150.000 € durch einen Vermögensverlust zu finanzieren?"

    Leider musste ich den unangenehmen Weg, den sogenannten "Goebbels Schiene" verwenden, um eine Antwort zu erzwingen! Denn wer in diesen Fall das Wort "ja" 6-mal verwendet, um nicht seinen Beitrag mit den zusammenhängenden Fragen in ihren Beitrag nicht selbst in Abrede zu stellen!
    Würde man nur einmal "Nein" verwenden, würde Sie selbst unschwer erkennen, dass die genannten Gedankengänge nicht praktikabel sind und einen sehr hohen Vermögensverfall in der genannten Höhe beinhaltet.
    Der Vermögensverfall kann auch in einen Schadensersatzanspruch, durch ungeeignete Verwendung von steuerlichen vergünstigen Zinssätze erfolgen, da ab 2,5 % der Darlehnssumme ein Zahlungsverzug eintritt, siehe § 498 Abs. 2 BGB. Was bedeutet, die Frist von 60 Monate ist überschritten, § 499 BGB.
    Der Zahlungsverzug entsteht durch die Verwendung des falschen Zinssatzes, wegen der Weitervermietung, statt Eigenbezug.

    bruno68

  10. Avatar von ZehWeh
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    Standard AW: Sondertilgung vs Festgeld

    Puhhh, wie kann man nur so viel Blödsinn schreiben, so weit am Thema vorbei.

    Warum sitze ich eigentlich noch nicht im Knast, wenn laut Bruno quasi jede Finanzierung zu 99%iger Wahrscheinlichkeit in der Insolvenz oder beim Gericht wegen Steuerhinterziehung endet ?.....

    Die Frage was mit dem für die Sondertilgung vorgesehenen Kapital nun gemacht wird wurde jedenfalls beantwortet. Danke an alle anderen !

  11. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Sondertilgung vs Festgeld

    Du landest zu 99% im Knast wenn du seine Beratung nicht in Anspruch nimmst…..

    Aber dann kannst du dein Geld auch gleich in die Tonne werfen oder verbrennen. Achso das ist auch strafbar am besten du überweist alles Bruno.



    Ich würde auch das Geld parken und nicht sondertilgen und das Geld ansparen. Für deutlich bessere Zinsen und wenn es passt mit der finanzierenden Bank sprechen die werden sicher euch ein angebot machen, wenn es so weit ist und dann kann man immer noch entscheiden was man macht.

  12. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Sondertilgung vs Festgeld

    @ titan1981

    ja, ja, der Experte ohne Zulassung und fertig ist das Problem! Macht dich weiter lustig. Vielleicht wird dir das Nachhelfen
    EU plant Weiterbildungspflicht für Anlageberater
    Seit EU-Kommissarin Mairead McGuinness ihre Kleinanlegerstrategie vorstellte, kreist die Diskussion vor allem um das partielle Provisionsverbot im Wertpapiergeschäft. Doch das Gesetzespaket reicht weit darüber hinaus.
    Die Europäische Kommission sieht im Rahmen ihrer Kleinanlegerstrategie eine Weiterbildungspflicht für Anlageberater vor. Darauf weist der Vermittlerverband AfW hin. Demnach müssten "Personen, die im Namen einer Wertpapierfirma Anlageberatung durchführen oder über Finanzinstrumente informieren", über die "erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen", um ihre Beratungspflichten erfüllen zu können, so der AfW.
    Diese Kenntnisse und Fähigkeiten, die in einem neuen Anhang V der Finanzmarktrichtlinie Mifid spezifiziert werden, müssten durch regelmäßige berufliche Weiterbildung und Schulungen auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Dafür sieht der Vorschlag der Kommission jährlich mindestens 15 Stunden vor.
    Finanzanlagenvermittler formal nicht betroffen
    Der Verband betont, dass diese Pflicht formal nicht für Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung gilt, sondern nur für Berater, die im Namen einer "Wertpapierfirma" tätig werden – gemeint sind damit Banken und Haftungsdächer. An anderer Stelle spreche die EU-Kommission allerdings allgemein von "Financial Advisors" und unterscheide nicht zwischen verschiedenen Vertriebsformen.
    Im Endeffekt sei es an der Bundesregierung zu entscheiden, ob auch die Finanzanlagenvermittler unter die Weiterbildungsverpflichtung fallen, sagt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. "Dafür müsste die Finanzanlagenvermittlungsverordnung angepasst werden." Zuständig sei das Bundeswirtschaftsministerium, das bekanntlich von einem grünen Minister geleitet werde. "Sein für dieses Thema zuständiger Staatssekretär Sven Giegold dürfte eher zu einer strengen Auslegung des Brüsseler Textes tendieren", vermutet Rottenbacher. "Eine Weiterbildungspflicht für Finanzanlagenvermittler erscheint daher wahrscheinlich."
    "Frühestens in zwei Jahren" gelten die neuen Regeln
    Der Entwurf muss noch von der EU-Kommission verabschiedet sowie vom Europäischen Parlament und dem EU-Rat beschlossen werden. "Damit ist mit einem Inkrafttreten frühestens in zwei Jahren zu rechnen", so der AfW.
    Dann können Sie endlich beweisen, inwieweit ihr Fachwissen, haftungsrechtlich ausreicht. Es gilt ja seit 2018 im Versicherungsrecht und wird wohl in vier Jahren auch für Baufinanzierungen Pflicht werden.
    Also erzählen sie nichts von ihrem Fachwissen, das sie rechtlich nicht haben können.

    Ich selber gehe nur davon aus, was der Gesetzgeber erlaubt. Und halb schließe ich lieber Risiken aus, die eintreten können. Vielleicht fällt ihnen auf,das sich kein anderer Vermittler hier sich zu Wort gemeldet hat.
    Warum wohl? Zu einem hier gibt es nichts zu Verdienen gibt, obwohl die vollen Gebühren zahlen wird. Nämlich die 4,3 % als Courtage auf die Darlehnszwischensumme, die fällig werden.

    Im Übrigen kann keine Kundin den Vermittler, den Finanzierungsweg vorschreiben, weil dies zu einschneidende Bedingungen sind, die nicht mit dem gesetzlichen Aufgabengebiet übereinstimmen.

    Natürlich kann sich ZehWeh zu einem Notar begeben und sich beraten lassen, inwieweit ihr Weg für den Notar möglich erscheint! Danach dürften sich die ersten hunderten € als Beratungskosten weg sein.

    Auch ja, solche Kunden wie ZehWeh das sage ganz klar: Nein, danke! Und es bedarf dafür jetzt wohl keinerlei weitere Begründung.

    @ZehWeh,

    ich finde Antwort in der letzten eher doch als Kinderei als ein Gespräch unter Erwachsen. Ihnen muss den Blödsinn des Geschriebenen auch auffallen.
    Wer sich selbst verarmt, kann nicht im Knast landen nur allenfalls sein Eigenheim verlieren und zukünftig von der Sozialhilfe anhängen!

    In den Knast kommen kann nur, wenn ein 3. der sie durch Betrug, Diebstahl und Erpressung sie um teile ihres Vermögens bringt. Demnach ist eine Selbstveramung keine Straftat, sondern eher ein Psycho-Problem.
    Wer schmeißt schon bis zu 150.000 € von sein Vermögen vorsätzlich aus dem Fenster?

    Vielleicht finden Sie einen Dummen, der als Garant der mehrere Monate ihren Kaufpreis vorstreckt, weil der Käufer ihrer Altwohnung gerade nicht in der Lage ist, den Kaufpreis zu finanzieren.

    Mehr ist dazu nicht mehr zu sagen.

    bruno68

  13. Avatar von ZehWeh
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    Standard AW: Sondertilgung vs Festgeld

    Und was ist an der Fragestellung "Sondertilgung vs Festgeld" so schwer zu verstehen @bruno ?

    Um mehr ging es hier nicht. Der Hausverkauf ist aktuell nicht mehr als ein Gedanke, vielleicht bleiben wir hier auch noch 10 Jahre wohnen und zahlen das Darlehen ganz regulär ab !

    Warum muss man jedesmal so weit vom Thema abweichen ?

  14. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Sondertilgung vs Festgeld

    Zitat Zitat von bruno68
    Ihnen muss den Blödsinn des Geschriebenen auch auffallen.
    Das fällt allen auf. Ich überlege schon die ganze Zeit, wie man die Leute in Kassel davor warnen kann.

  15. Avatar von Kieferle
    Kieferle ist offline

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    Standard AW: Sondertilgung vs Festgeld

    Zitat Zitat von ZehWeh
    Danke für die hilfreichen Antworten.

    Wir sind jetzt vorerst zu dem Entschluss gekommen erstmal keine Sondertilgung zu leisten.

    Festgeld ist aber auch raus, weil wir damit nicht flexibel auf das Geld zugreifen können.

    Stattdessen wird das Geld dann jetzt in sicheren Anlagen, wo es schnell verfügbar ist, geparkt, Geldmarkt-ETF, Tagesgeld, evtl. Flexgeld. So steht uns für den Hauskauf mehr EK zur Verfügung.
    Fast die gleichen Frage wollte ich auch stellen, wir haben eine ähnliche Situation, ähnliche Zahlen sogar, aber 5 % Sondertilgung.

    Ich bin ganz neu im Thema und verstehe ETF's (noch) nicht. Muss mich noch informieren und erstmal ein Tagesgeldkonto eröffnen.

    Kennen Sie zufällig PJM ? Dort habe mich mal aufgrund einer Empfehlung interessehalber eintragen und dann wieder austragen lassen, denn wenn Tschakka Events und Parties veranstaltet werden, bekomme ich Bauchweh.

  16. Avatar von ZehWeh
    ZehWeh ist offline
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    Standard AW: Sondertilgung vs Festgeld

    PJM sagt mir nichts, allgemein würde ich von Vermögensverwaltungungen, die mit großen Renditeversprechen werben Abstand halten. Es ist oft sehr intransparent und es gibt viele schwarze Schafe von denen man übers Ohr gehauen wird.

    Unsere 20.000€, die für die Sondertilgung vorgesehen waren liegen nun in Geldmarkt-ETF. Zinsertrag etwa 4% und damit bereits über den jährlich anfallenden Zinsen für den Hauskredit.

  17. Avatar von Kieferle
    Kieferle ist offline

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    Standard AW: Sondertilgung vs Festgeld

    Das hört sich gut an.

    Ich blicke auch gar nicht durch, was die genau machen.
    Wo fange ich am besten mit ETF's an, es gibt einige Informationensseiten, auch YouTube woher weiss man, welche korrekt informiert ?

    Wie regeln Sie das, falls sie über den Steuerfreibetrag kommen würden ? Auszahlen lassen und etwas fürs Haus anschaffen ? Oder ist das solange kein zu versteuernder Gewinn, solange man Hausschulden hat ?

    Als erstes möchte ich mein Girokonto wechseln. Muss aber erst noch vergleichen, was zu mir passt.

  18. Avatar von ZehWeh
    ZehWeh ist offline
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    Standard AW: Sondertilgung vs Festgeld

    "Finanzfluss" ist ein guter YT Kanal, der neben ETF auch andere Finanzthemen verständlich erklärt. Die betreiben auch eine eigene Webseite.

    Als ich mit ETF vor gut 10 Jahren angefangen habe gabs das noch gar nicht, ETF waren da in Deutschland noch recht unbekannt. Ich habe mich hauptsächlich im wertpapier-forum.de informiert, wo es eine große und sehr kompetente Community gibt. Da bekommt man eigentlich immer sehr schnell Hilfe.

    Zum Thema mit dem Steuerfreibetrag. Natürlich geht jede Rendite, sei es durch ETF oder Tagesgeldkonto erstmal vom Freistellungsauftrag ab. Ist der aufgebraucht wird der Gewinn/Zinsgutschrift automatisch durch die Bank versteuert. Bei einem thesaurienden Geldmarkt-ETF hat man aber den Vorteil, das erst beim Verkauf die Steuer fällig wird, ich kann es also durchaus etwas steuern und muss ja nicht alles verkaufen, solange ich nicht muss. Allerdings fällt bei thesaurienden ETF eine Vorabpauschale an, wie hoch die ausfällt wird immer kurz vor Jahresende festgelegt.

    Die Hausschulden spielen übrigens keine Rolle und wirken sich in keinster Weise steuerlich positiv oder negativ aus, warum auch ?

  19. Avatar von Kieferle
    Kieferle ist offline

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    Standard AW: Sondertilgung vs Festgeld

    Das sind sehr hilfreiche Antworten und ich bedanke mich ganz herzlich.

    Das mit dem belasteten Haus habe ich mehrmals gelesen, im Zusammenhang, ob es Sinn macht, Sondertilgungen zu machen oder lieber Schulden zu haben. Ich vermute, es trifft nur bei Kapitalanlagen zu.

  20. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

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    Standard AW: Sondertilgung vs Festgeld

    Für viele fühlt es sich eben schlecht an, Schulden zu haben - egal wie viel Guthaben sie haben.
    Aber wenn Schulde (wie in den letzten Jahren) "nichts" kosten, dann ist es absolut unnötig, diese loszuwerden.

    Was anderes wäre es, wenn ich mir explizit Geld aufnehme um damit zu zocken. Da würde ich schon ein gewisses Risiko bei sehen - ähnlich Glücks-) Spielsucht.

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